Lexipedia

Leuthard Doris · Bundesrat · 2017-03-14

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2017-03-14

Wortprotokoll

Ich danke für die engagierte Diskussion. Ich habe heute Morgen sehr viel gehört von Markt, Marktwettbewerb, liberalem Markt, Wettbewerbsverzerrungen, aber relativ wenig von staats- und demokratiepolitischer Bedeutung der Medien und des Service public.

Als die SRG 1931 gegründet wurde, ging es nicht um Markt, es ging nicht um ein Marktversagen, auch nicht um ein politisches Versagen, sondern das war Ausdruck staatspolitischer Forderungen. Auch heute, wenn wir von Medien reden, reden [PAGE 399] die meisten von der vierten Gewalt; wir reden von der staatspolitischen Funktion, von Unabhängigkeit. Es geht beim Service public eben nach wie vor auch um diese Fragen; es geht nicht um eine reine Marktbetrachtung. Das ist nicht etwa nur in der Schweiz so, sondern das ist eigentlich in allen Staaten europäischer, angelsächsischer Prägung so, wo mit der Aufklärung, mit den Freiheitsrechten eben die Unabhängigkeit und die staatspolitische Bedeutung der Medien erkannt wurde. Das hat mir bei Ihnen heute ein bisschen gefehlt, im Gegensatz zur Diskussion im Ständerat.

Wir haben die Situation ja untersuchen lassen, wie dieser Service public, diese staats- und demokratiepolitische Funktion in Europa, im angelsächsischen, im westlichen Raum überhaupt aussieht. Die Universität Freiburg hat achtzehn Mediensysteme untersucht, und siehe da: Die inhaltliche Definition von Service public ist in allen diesen Staaten sehr ähnlich formuliert. In all diesen Staaten gehört übrigens heute ein Online-Angebot zum Service public dazu. In diesen Staaten - mit Ausnahme von Neuseeland - ist überall die Struktur in einer eigenständigen, nichtkommerziellen öffentlichen Organisation geregelt. Ein weiteres Element: Eine Mischfinanzierung des Service public aus öffentlichen Mitteln und aus Werbung ist das übliche Konzept.

Wir reden hier also über etwas, das eigentlich die ganze westlich orientierte Wertewelt gleich beurteilt und gleich organisiert hat und ihm gleiche Bedeutung zumisst. Bei einem der renommiertesten öffentlich-rechtlichen Anbieter, der BBC UK, fand letztes Jahr erneut eine Diskussion statt. Der Strukturwandel, die Digitalisierung beschäftigen ja nicht nur die Schweiz. Und siehe da, die konservative britische Regierung hat in ihrem Konzept zum künftigen Service public erneut dargelegt, dass die BBC weiterhin alle Zuschauer mit unparteiischen, hochwertigen und markanten Inhalten und Dienstleistungen informieren, bilden und unterhalten soll - auch hier im Bewusstsein, dass es private Medien gibt, im Bewusstsein, dass es durch diese Gebührenunterstützung Verfälschungen gibt - also ein Vorteil für den öffentlich-rechtlichen Sender; im Bewusstsein aber auch, dass gerade die unparteiische, hochwertige Inhaltsbildung und -produktion das Zentrale ist.

Der Bundesrat beurteilt das nicht anders als all diese untersuchten Staaten, als andere Regierungen, die sich intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt haben. Die Analyse, der Bericht, der Ihnen vorliegt, kommt zum Schluss, dass die Schweiz eben auch in der digitalen Zukunft Service-public-Angebote braucht. Sie werden aus unserer Sicht sogar noch wichtiger als bisher, denn in unserer direkten Demokratie sind sie Orientierungspunkte für Bürgerinnen und Bürger in einer immer unübersichtlicheren Welt von elektronischen Medienangeboten unterschiedlichster Provenienz und Qualität.

Herr Nationalrat Burkart, Sie mögen vom Bericht enttäuscht sein, weil er den Printbereich nicht beinhaltet. Der Printbereich war nicht Gegenstand dieses Berichtes, weil der Ständerat, der Anlass gegeben hat zu diesem Postulat, ausdrücklich einen Bericht über die elektronischen Medien verlangte. Das ist der Service public; heute haben einige das Ganze immer vermischt und durcheinandergebracht. Wir reden hier vom elektronischen Service public und nicht vom Printbereich, das muss man immer wieder unterscheiden.

Vom Konzept her soll der Service public in den Medien deshalb weiterhin ein umfassender einforderbarer Dienst an der Gesellschaft bleiben. Kernaufgabe ist und bleibt die Information. Daneben soll der Service public Angebote in den Bereichen Bildung, Kultur und Unterhaltung in allen vier Landessprachen produzieren. Der Verfassungsauftrag gilt nach wie vor und ist korrekt und auch zukunftsfähig. Aus staats- und demokratiepolitischen Überlegungen muss sich der Service public aber künftig noch verstärkt mit einer integrierenden Funktion befassen: zwischen Sprachgemeinschaften und Kulturen, zwischen den Generationen, den Religionen und einzelnen gesellschaftlichen Gruppierungen. Das muss deshalb auch die SRG inskünftig besser machen als heute. Der Service public muss eine hohe Akzeptanz in der Gesellschaft haben. Deshalb ist es wichtig, dass er sich inskünftig immer mehr auch an die jungen Menschen wenden kann. Der Service public muss sich aber auch behaupten können.

Einige von Ihnen haben darauf hingewiesen, dass Programme vor allem auch aus dem Ausland vermehrt in die Schweiz einstrahlen. Ja, im TV-Bereich haben wir einen Auslandanteil von 66 Prozent. Wenn Sie denn schon von Schweizer Markt reden, so ist der beim privaten TV-Bereich bei 4,6 Prozent und damit fast nicht existent, nicht wegen der SRG, sondern wegen der Beliebtheit respektive halt des grossen Angebots ausländischer TV-Sender.

Wir haben - auch darauf wurde zu Recht hingewiesen - ein komplett anderes Nutzungsverhalten, indem viele Menschen heute nicht mehr lineares Fernsehen schauen, indem viele Menschen sich heute auf mobilen Geräten Informationen zu Gemüte führen und sich auch vermehrt immer auf ausländischen Plattformen wie Facebook und Youtube orientieren. Das ist ein Faktum. Wenn Herr Nationalrat Grossen deshalb kritisiert, wir seien zu wenig in der Digitalisierung, wir seien hier konservativ unterwegs - Sie haben sogar gesagt, wir hätten eine verkrustete Denkweise -, so nehme ich das zur Kenntnis. Aber ich bitte Sie, auch zur Kenntnis zu nehmen, dass ein grosser Teil der Schweizer Bevölkerung - wahrscheinlich Ihre Eltern, meine Mutter - jeden Abend lineares TV schaut. Es gibt einen grossen Anteil der Bevölkerung, bei dem das abendliche Fernsehprogramm ein wichtiger Bestandteil des Lebensinhaltes ist. Das ist ein Faktum.

Es ist auch ein Faktum - es ist gerade der neueste Jahresbericht des Schweizer Werbeauftraggeberverbandes herausgekommen -, dass lediglich 18 Prozent der Jungen auf dem Smartphone fernsehen; "jung" bedeutet 15 bis 24 Jahre alt. Wenn es um Informationen geht, benutzen also auch die Jungen sehr oft ein mobiles Gerät, beim TV-Konsum steht aber offensichtlich nach wie vor das TV-Gerät im Mittelpunkt. Man muss also sehr differenzieren, wenn man auch das Konsumverhalten der Menschen einbezieht.

Schauen Sie, wir wollen ja alle keine Zweiklassengesellschaft. Bei der Post gibt es auch noch das gelbe Büchlein, obwohl es eine kleine Minderheit ist, die es nutzt. Aber im Sinne des Service public, gerade im Sinne eines Dienstes an der Gesellschaft, wollen wir eben nicht einen Teil der Bevölkerung abhängen. So muss das auch hier gehen: Wenn wir uns in Richtung eines Mediengesetzes bewegen - ein solches hat der Bundesrat ja mit dem Bericht angekündigt -, mit dem wir diese digitalen, strukturellen Veränderungen aufnehmen müssen, so brauchen wir dafür Zeit und sehr viel Sensibilität. Denn es nutzt eben immer nur ein Teil der Menschen Online-Angebote oder findet sich nur noch auf dem Internet zurecht. Ein grosser Teil der täglich Radiohörenden und TV-Konsumierenden sind nach wie vor klassisch unterwegs. Das hat vielleicht mit einer verkrusteten Denkweise zu tun, aber es ist jetzt halt so. Ich denke, der Bundesrat muss gerade auch diese Fakten zur Kenntnis nehmen.

Seit dem Gebührensplitting, das ist noch nicht so lange her, haben wir eine so grosse Medienvielfalt in diesem Land wie noch nie: Es gibt Lokalradios, regionale TV-Anstalten, und die Qualität ist klar besser. Auch viele Kleine machen hervorragende Sendungen und sind sehr engagiert. Das ist für die Konsumentinnen und Konsumenten wichtig.

Deshalb betont der Bundesrat auch in diesem Bericht: Es gibt einen nationalen Provider, daneben sind auch in Zukunft regionale TV- und Radioangebote extrem wichtig. Für viele Menschen in unserem Land - sie sind Bürger einer Gemeinde, Bewohner einer Region - ist es an erster Stelle wichtig, dass sie wissen, was dort abläuft. An zweiter Stelle ist vielleicht die kantonale, meist aber dann die nationale Ebene von Bedeutung. Das ist genau das Konstrukt, das wir auch in der Internetwelt von morgen nach wie vor als wichtig erachten, nämlich dass wir einen nationalen Provider für alle Sprachräume und daneben eben die regionale Versorgung mit guten Service-public-Angeboten aufrechterhalten möchten.

Es wurde gesagt, die SRG sei dominant und sei zu gross geworden. Ja, sie könnte in einigen Bereichen bescheidener auftreten. Das sagt der Bundesrat auch in diesem Bericht, einerseits mit Anforderungen an den Inhalt, an das Programm, an die Ausrichtung, andererseits aber auch, indem er sagt, er sei klar der Meinung, dass der Informationsteil das Zentrale ist. Er sieht die Information als zentralen Pfeiler des Service [PAGE 400] public, wo wir mindestens die Hälfte des Gebührenertrages aus den Gebühren eingesetzt wissen wollen. Rund 600 Millionen Franken sollen dorthin fliessen. Das muss die SRG weiterhin aufrechterhalten.

Wir haben gesagt, dass es sehr wichtig ist, die sprachregionale Integration aufrechtzuerhalten. Wir haben nicht einen sprachregionalen Service public, wir haben einen nationalen Service public. Jede Sprachregion hat denselben Anspruch auf Versorgung. Das ist wesentlicher Bestandteil dieses nationalen Auftrages, und nicht ohne Grund fliessen deshalb über 54 Prozent der Gebühreneinnahmen in die französisch- und in die italienischsprachige Schweiz. Das ist genau Ausdruck dieses Auftrages und dieses Verständnisses, dass wir eine sprachregionale Integration wollen, dass wir hier auch unser Verständnis haben, dass jede Region, auch wenn sie weniger bevölkert ist, den gleichen Anspruch hat auf die mediale Versorgung.

Die SRG soll inskünftig besser kooperieren; das ist keine Frage. Sie bietet das aber auch seit geraumer Zeit an. Viele von Ihnen haben gesagt - es gab auch eine Umfrage dazu -, es brauche mehr Kooperation beim Sport. Okay. Wer hat jetzt die Eishockeyrechte erworben? UPC, ein privater Mitbewerber. Das heisst, die Privaten müssen sich dort bewerben, um zu sehen, ob sie irgendwo noch ein paar Brosamen der Eishockeylizenz bekommen.

Beim Fussball hat nicht die SRG die Lizenzrechte erworben, sondern die Swisscom. Auch dort haben Private wie die SRG die Möglichkeit, als Sublizenznehmer Fussballübertragungsrechte zu erwerben. Es gibt andere Bereiche; man kann etwa Tennisübertragungsrechte erwerben. Es ist ein völlig freier Markt, es gibt keine Vorgaben. Jeder private TV-Sender kann sich problemlos darum bemühen. Warum passiert es nicht? Weil gerade auch der Sportbereich hochdefizitär ist, weil es nicht ein einziges Sportangebot gibt, das profitabel ist, nicht einmal die Champions League ist es. Das Interesse ist zwar irgendwo da, aber man möchte dafür natürlich nichts bezahlen. Wenn man solche Rechte möchte, kann man nicht einen einzelnen Tennismatch erwerben, sondern in der Regel verkaufen das die Sportverbände als Paketlösungen. Man hat dann auch das Risiko zu tragen. Sportsendungen zu produzieren ist ein grosser Teil bei der SRG. Das ist teuer. Wir hatten kürzlich die Skiweltmeisterschaften in St. Moritz. Das war hochdefizitär. Warum macht das nicht ein Privater? Ist das jetzt ein Marktversagen?

Es gibt immer Kritik an den Grossen: die grosse Post, die grossen SBB, die grosse Swisscom! Und jetzt ist es noch die grosse SRG; die Giganten erdrücken die Kleinen! Wir haben in vielen Bereichen einen freien Markt, freien Zugang. Jeder kann heute einen Radiosender gründen, jeder kann einen TV-Sender eröffnen. Ja, man muss auf die Privaten Rücksicht nehmen. Das tun wir, indem wir der SRG Fesseln anlegen. Mit der Konzession sind x Einschränkungen verbunden. Sie haben völlig Recht: Es ist ganz wesentlich, wenn man das Privileg von Gebühren hat, dass man mit Werberestriktionen einverstanden sein muss. Da bin ich völlig einverstanden. Wir haben das heute, und wir werden das in der digitalen Welt so weiterführen. Das Online-Werbeverbot ist da. Wir haben noch mit keiner Silbe gesagt, es lockere sich.

Wenn Sie den Werbemarkt anschauen, so sehen Sie, dass er im TV-Bereich doch relativ stabil ist. Wo es grosse Veränderungen gibt, ist bei der Werbung im Printbereich; da gibt es eine Verschiebung in den Online-Bereich. Das hat nichts mit der SRG zu tun. Der Printbereich leidet. Da kann ich jeden Verleger verstehen, dass er sich Sorgen macht. Es beschäftigt uns alle, wenn wieder eine Zeitung, eine Zeitschrift den Laden dichtmacht. Das darf uns demokratiepolitisch nicht gefallen. Aber das hat nichts mit der SRG zu tun, sondern damit, dass Werbeeinnahmen vom Printsektor in den Online-Bereich gehen, und im Online-Bereich sind ja die von Ihnen gewünschten Privaten. Die Privaten profitieren dort. Der Kuchen wird anders verteilt, und entsprechend gibt es viele Verleger, die nicht mehr in Printprodukte investieren, sondern in Online-Plattformen. Das ist ihr gutes Recht. Aber auch das hat nichts mit dem Medien-Service-public, über den wir hier diskutieren, zu tun.

In der künftigen Welt des Internets werden wir erneut darüber nachdenken müssen, wenn dann noch viel mehr über das Internet verbreitet wird. Was heisst das für die heutigen Werberestriktionen? Was heisst es für die künftige Medienwelt? Das sind völlig legitime Fragen, und ich habe noch keine Antwort darauf, denn in ganz Europa sucht man nach dieser Antwort. Das ist sehr schwierig, und deshalb haben wir ja auch eine Begleitgruppe mit Experten im Social-Media-Bereich, im Internet-Bereich, die uns hilft bei der Frage, wie sie aussehen könnte, diese Balance zwischen den privaten, rein kommerziell organisierten Veranstaltern und dem öffentlich-rechtlichen Veranstalter, der das Privileg der Gebührengelder hat. Wie können wir das inskünftig hinkriegen?

Auch gerade deswegen hat der Bundesrat im Bericht festgehalten, dass er zwar weiterhin der Meinung ist, Fernsehwerbung soll zulässig sein. Es soll keine Online-Werbung geben. Aber wir machen sicher einen Schnitt bei 1,2 Milliarden Franken Gebührenerträgen. Wir meinen, dass damit der verfassungsrechtliche Auftrag in allen Sprachregionen erfüllt werden kann. Das heisst, Investitionen in neue Technologien muss die SRG als Unternehmen selber finanzieren und nicht über die Gebühren. Das heisst auch, dass die künftige Haushaltabgabe eben tendenziell reduziert wird. Es hiess ja mal, dass sie sicher 1000 Franken koste. Sie wird klar unter 400 Franken kosten. Insofern sind das auch für die Zukunft richtige Pflöcke, die der Bundesrat mit der Plafonierung des Abgabesystems eingeschlagen hat.

Ich kann zu Ihren Motionen betreffend Open Content und die Rahmenkonzession heute nicht Stellung nehmen. Darüber wird sich der Bundesrat in Kürze unterhalten.

Wenn Sie mehr politische Einflussnahme wollen, möchte ich einfach noch ein Element anfügen. Der Bundesrat hat immer gesagt, ein grosses Privileg der Aufklärung und auch der westlichen Wertekultur sei die Staatsferne der Medien. Daran gibt es nichts zu rütteln. Wenn die Politik immer mehr Einfluss auf die Medien, auf die Programmgestaltung usw., nehmen will, so ist das gefährlich. Wir haben Länder, die immer mehr Zensur und politische Einflussnahme zulassen. Das sind in der Regel Länder, die wir nicht unbedingt als Vorbilder betrachten. Dass ausgerechnet die Schweiz als Wiege von Freiheitsrechten, als Wiege der direkten Demokratie staatliche politische Einflussnahme nur schon debattiert, vor allem auch noch die Liberalen, erstaunt mich schon sehr. Darüber müssen Sie gut nachdenken, wenn Sie hier politischen Einfluss auf einen verwaltungsrechtlichen Akt - eine Konzession ist nichts anderes als ein verwaltungsrechtlicher Akt - nehmen wollen. Dass Sie im Gesetz die Grundlage, die Voraussetzungen für die Konzession bestimmen, das haben wir heute so, und das soll auch so sein.

Vielleicht noch ein Wort dazu, wie es weitergeht: Dieser Bericht und die Diskussionen sind für uns sehr wertvoll. Wir haben gesagt, es besteht Handlungsbedarf, um die neue Welt abzubilden, die Welt, in der Herr Grossen dann vielleicht mit mir zufriedener ist, wo wir sagen, wir möchten ein Gesetz über elektronische Medien schaffen. Wir haben in der Zwischenzeit eben eine beratende Gruppe, eine Expertengruppe, eingesetzt. Die Arbeiten haben begonnen. Wir werden die Diskussionen jetzt aufnehmen und dann vermutlich etwa in einem Jahr, im Frühjahr 2018, mit einem Entwurf an Sie herantreten respektive in die Vernehmlassung gehen.

Die SRG-Konzession läuft ja Ende 2017 aus, die der Privaten 2019. Es wird eine Übergangsregelung geben müssen. Wir haben deshalb auch gesagt, dass wir für ein künftiges Mediengesetz berücksichtigen werden, was das Parlament entscheidet. Wir sagen damit: Ja, es braucht Veränderungen, die diese neue Medienlandschaft und das veränderte Konsumverhalten aufnehmen. Wir sagen aber gleichzeitig, dass es auch in dieser neuen Welt einen starken öffentlich-rechtlichen Veranstalter in allen Landesteilen braucht, mit einem klaren Auftrag, mit Gebührenunterstützung. Sonst wird das schlussendlich zu einem Verlust an staats- und demokratiepolitischer Bedeutung für unser Land führen.