Graber Konrad · Ständerat · 2017-03-14
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2017-03-14
Wortprotokoll
Wir haben unabhängig von dieser Motion in der Kommission eine Konsultation zu diesem brisanten Thema geführt. Es geht dabei ja darum, dass man die Prämienregionen neu eingliedern, neu einordnen möchte, um so nach Ansicht des Bundesrates mit korrekten Prämien den verschiedenen Leistungen besser Rechnung zu tragen. Es hat sich in der Folge in der Kommission eine grössere Diskussion ergeben, auch deutlicher Widerstand gegen ein solches Vorgehen wurde signalisiert.
Der Bundesrat hat signalisiert, dass er hier gesetzgeberisch in der Pflicht steht, weil die Kosten durch die entsprechenden Prämien gedeckt werden müssen. Gleichzeitig lief die Vernehmlassung zu diesem Thema. Sie war zum Zeitpunkt der Kommissionssitzung noch nicht abgeschlossen, was die Kommission dazu bewegte, zu diesem Thema nochmals eine Konsultation durchführen zu wollen, wenn die Ergebnisse der Vernehmlassung definitiv vorliegen. Der Herr Bundesrat hat dazu Hand geboten und signalisiert, dass vom Bundesrat nichts beschlossen wird, was die Inkraftsetzung der Verordnung angehen würde, bevor nicht diese zweite Konsultation durchgeführt worden ist. [PAGE 224]
Wir haben dann natürlich auch von der Motion Germann Kenntnis genommen, die das gleiche Thema angeht. Wir stellen deshalb hier den Antrag, dass man diese Motion zusammen mit der zweiten Konsultation in unserer Kommission nochmals beurteilt und dazu Stellung nimmt.
Der Herr Bundesrat hat in Aussicht gestellt, dass dies zur Folge hat, dass bezüglich der Verordnung seines Erachtens bestimmt keine Änderung auf den 1. Januar 2018 möglich sein wird. Er sieht nach wie vor gesetzgeberischen Handlungsbedarf, obwohl in der Kommission bereits grosser Widerstand erkennbar war.
Weil diese Motion bereits im Rahmen der Konsultation tangiert wurde, beantrage ich Ihnen, sie auch in der zweiten Konsultation nochmals in der Kommission zu behandeln. Ich würde dann auch unserem Rat Antrag stellen, wie man mit dieser Motion vorgehen soll.
Die Motion verlangt einen gesetzgeberischen Eingriff. Ob das notwendig ist, wird sich zeigen. Die Verordnung ist stark in der Kritik in der Kommission. Wir sind gespannt, wie die Vernehmlassung ausfällt und welche Schlüsse der Bundesrat daraus zieht, auch für das weitere Vorgehen der Kommission im Rahmen der zweiten Konsultation.