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Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2017-03-14

Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2017-03-14

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten, hier der Minderheit zu folgen und der Standesinitiative Folge zu geben. Dies begründet sich sozusagen in Umkehr dessen, was Kollege Philipp Müller gesagt hat: nicht weil ich St. Gallerin bin, sondern trotz dieses Umstands. Ich bin, anders gesagt, der Meinung, dass der St. Galler Kantonsrat hier richtig liegt. Es ist für mich also keine Frage des Lokalpatriotismus.

Kollege Bischof, der die Minderheit anführt, hat mich angesprochen. Es ist in der Tat so, dass damals, als ich noch Mitglied der Regierung war, im Departement diese Integrationsvereinbarungen gestützt auf das Ausländerrecht eingeführt wurden. Diese Integrationsvereinbarungen waren und sind bis heute fakultativ. Die Erfahrungen damals, als wir diese eingeführt haben, waren eigentlich durchwegs positiv. Die Ausländer aus Drittstaaten - es geht ja nur um Drittstaatenausländer; EU- und Efta-Bürgerinnen und -Bürger unterliegen solchen Vereinbarungen nicht - wurden jeweils zu einem Gespräch aufgeboten. Man hat ihnen die Integrationsvereinbarung erläutert. Man hat sie darauf hingewiesen, dass die [PAGE 236] Gleichstellung in der Schweiz eine wichtige Rolle spielt, dass die Rechtsordnung zu beachten ist. Die wichtigen Grundpfeiler des Zusammenlebens wurden also erläutert. Die Personen mussten dann diese Integrationsvereinbarung unterschreiben. Das hat natürlich, das ist so, zu etwas mehr Aufwand geführt. Es mussten Personen für eine oder eineinhalb Stellen eingestellt werden. Aber gemessen an der Grösse des Kantons und gemessen am Ausländeranteil ist das ja eigentlich nicht sehr viel. Auf jeden Fall wurde dieses persönliche Gespräch, das geführt wurde, auch von den Migrantinnen und Migranten praktisch durchwegs geschätzt. Ich habe es aber schon damals bedauert, dass die Integrationsvereinbarung keine Rechtswirkung hat, also keine Rechtsverbindlichkeit. Es ist sozusagen einfach ein Zusatz zur Aufenthalts- oder eben dann später zur Niederlassungsbewilligung.

Es wurde argumentiert, dass die Kantone keine obligatorischen Integrationsvereinbarungen wollten. Ich habe Verständnis dafür, weil diese auch keine Verbindlichkeit haben. Wenn Sie einfach eine Kann-Bestimmung haben und sagen: Ihr müsst jetzt diese Integrationsvereinbarungen umsetzen, obwohl diese keine Rechtswirkungen haben", dann verstehe ich, dass die Kantone das nicht wollen. Die Ausländerpolitik ist Sache des Bundes. Die Kantone vollziehen, was der Bund als Gesetzgeber ihnen vorgibt. Wenn der Bundesgesetzgeber zum Schluss kommt, dass eine Integrationsvereinbarung verbindlich sein soll, dass sie die Integration fördert und dazu beiträgt, dass Personen, die sich renitent verhalten und sich jeder Anordnung der Behörden widersetzen, die sich bewusst nicht integrieren und jeden Willen zur Integration vermissen lassen, ausgewiesen werden können, dann ist das sicherlich eine gute Sache. Man müsste ja eigentlich von Personen, die sich allen Spielregeln widersetzen, nach gesundem Menschenverstand erwarten können, dass sie die Schweiz auch selbst verlassen, denn offensichtlich gefällt es ihnen hier nicht. Wenn sie sich nirgends einfügen können und alle Anordnungen von Behörden missachten, dafür überall Sonderregeln einfordern, dann müssen sie sich vielleicht auch fragen, ob sie im richtigen Land leben und ob sie sich hier tatsächlich wohlfühlen.

Wir haben es gehört: Das geltende Recht sieht in Artikel 33 Absatz 5 lediglich die Möglichkeit vor, eine Integrationsvereinbarung abzuschliessen, wenn ein besonderer Integrationsbedarf besteht. Was heisst denn "besonderer Integrationsbedarf"? Diese Frage muss man sich auch einmal stellen. Wäre es nicht sinnvoll, man würde verbindliche Integrationsvereinbarungen einführen, wenn man zum Schluss kommt, dass es Personen gibt, die einen besonderen Integrationsbedarf aufweisen? Aus meiner Erfahrung ist es so, dass die Hürde für den Entzug einer Niederlassungsbewilligung sehr hoch ist. Das Bundesgericht setzt hier sehr hohe Hürden an. Es braucht beispielsweise eine fortgesetzte Fürsorgeabhängigkeit, die Missachtung der Schweizer Rechtsordnung oder auch sonst nichtintegratives Verhalten, wobei in der Regel alles kumuliert sein muss. Es ist nicht so, dass es reicht, wenn jemand die Töchter nicht zur Schule schicken will oder diesen befiehlt, das Kopftuch aufzusetzen, obwohl die Schulordnung etwas anderes vorsieht. Das reicht eben nicht. Es gibt Personen, die sehr renitent sind und die sich das auch zunutze machen, die genau wissen, dass letztlich nichts passiert oder dass die Hürde für den Entzug einer Niederlassungsbewilligung sehr hoch ist.

Das neue Ausländerrecht, das wurde gesagt, sieht jetzt zwar vor, dass es eine Rückstufung von der Niederlassungs- zur Aufenthaltsbewilligung gibt. Meine Prognose ist aber, dass auch hier die Hürde bundesgerichtlich wohl sehr hoch sein wird. Wir werden erleben, dass der Weg langwierig ist, wenn man dann alle Rechtsmittel ausschöpft. Das passiert im Ausländerrecht; es ist einfach eine Tatsache, dass jede Verschlechterung des Status angefochten wird. Ich bin überzeugt, dass auch hier jemand, der eine Rückstufung in Kauf nehmen muss, das anfechten wird. Erst wenn er dann nur noch eine Aufenthaltsbewilligung hat, ist es vielleicht etwas einfacher, den Aufenthaltstitel tatsächlich zu entziehen.

Kollege Bischof hat als Sprecher der Minderheit, wie ich finde, eindrücklich auf die Lücken aufmerksam gemacht, die nach wie vor bestehen, auf das Delta, das zwischen dem revidierten Ausländergesetz und dieser Standesinitiative hier noch besteht. Die Standesinitiative wurde im Frühjahr 2016 eingereicht. Man hätte das Anliegen also damals durchaus in der Beratung des Ausländergesetzes aufnehmen können, was leider nicht gemacht wurde.

Es gibt aus meiner Sicht hier noch gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Die Integrationsvereinbarungen sind heute zwar eine gute Sache und sind eine Basis für den Dialog, sie sind aber relativ zahnlos. Die Bevölkerung versteht nicht, wenn sich einzelne Personen, und es ist sicher keine Mehrheit der Ausländerinnen und Ausländer, bewusst verweigern. Ich bin auch der Auffassung - ich glaube, Kollege Stöckli hat das gesagt -, dass man nicht in Bezug auf Einzelfälle eine Gesetzgebung machen soll. Das ist richtig, wenn es sich nur um eine einzelne Person handelt. In der Praxis ist es aber schon so, dass es einige Kategorien oder einige Gruppen von Leuten gibt, die genau wissen, dass sie sich irgendwie unterhalb einer gewissen Schwelle bewegen. Sie reizen alles aus und wissen ganz genau, dass ihnen eigentlich nichts bis gar nichts passieren kann. Kollege Philipp Müller hat gesagt, dass in der Schweiz eigentlich nur das Steuerrecht und das Strassenverkehrsgesetz vollzogen würden. Er hat das vielleicht etwas zugespitzt formuliert, aber er hat natürlich auch auf den wunden Punkt hingewiesen: Das ist eben genau das Empfinden in der Bevölkerung. Dieses Empfinden hat man natürlich, solange man nicht verbindliche Rechtsnormen hat, die auch eine Rechtswirkung haben und deren Nichtbeachtung klare Folgen hat.

Ich werde deshalb dieses Anliegen des St. Galler Kantonsrates unterstützen.