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Bischof Pirmin · Ständerat · 2017-03-14

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2017-03-14

Wortprotokoll

Ich möchte gerne auf das Votum von Kollege Stöckli replizieren, der mich angesprochen hat. Ich bin froh, dass Kollege Philipp Müller einräumt, dass im Bereich des Sozialhilfebezugs Handlungsbedarf besteht. Er sagt, es sei alles - so hat er es formuliert - "auf gutem Weg". Das wird sich dann zeigen. Ich teile eher die Skepsis der St. Galler Initianten, nicht weil ich neben meiner politischen Beheimatung im Kanton Solothurn ein St. Galler Bürgerrecht habe, sondern einfach gewitzt durch die Praxis der letzten zwanzig Jahre.

Nun sagte mir Kollege Stöckli, es könne sein, dass Handlungsbedarf bestehe, aber wir würden die Rechtssicherheit gefährden, wenn wir jetzt schon wieder eine Gesetzesänderung machen würden, nachdem wir im Dezember eine Änderung gemacht hätten, die noch nicht einmal in Kraft getreten sei. Es stimmt, Kollege Stöckli, sie ist noch nicht in Kraft getreten, aber es gefährdet nicht die Rechtssicherheit, es stärkt die Rechtssicherheit. Die Begründung dafür haben Sie selber in der Folge gegeben. Sie haben gesagt, man müsse das Gesetz ja nicht präzisieren, das mache die Praxis dann schon. Natürlich macht das die Praxis, aber eben nicht rechtssicher. Wenn Sie derart breite Ermessensspielräume im Gesetz lassen und die Praxis diese einfach ausfüllen lassen, wird die Praxis das schon machen, aber so, dass eben nichts vorhersehbar ist. Frau Kollegin Keller-Sutter hat das in Bezug auf die Integrationsvereinbarung richtig gesagt. Wenn die St. Galler Standesinitiative jetzt verlangt, dass das Gesetz bei der Integrationsvereinbarung, beim Widerrufsrecht und bei der Sozialhilfe nur, aber immerhin eine Präzisierung vornimmt, damit in der Praxis eine gewisse Einheitlichkeit herrscht, dann schafft das Rechtssicherheit und gefährdet sie nicht. [GZ]

Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen.