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Feri Yvonne · Nationalrat · 2017-03-15

Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-03-15

Wortprotokoll

Die GPK hat sich letztes Jahr auch mit sich selber befasst. Bereits im Jahr 2015 hat unser ehemaliger Kollege Joder eine parlamentarische Initiative (15.451) eingereicht, welche zum Ziel hatte, die GPK zu stärken. Die Rechtsgrundlagen seien so anzupassen, dass die beiden GPK die Oberaufsicht über die Geschäftsführung nach Artikel 26 des Parlamentsgesetzes wirkungsvoller, schneller, effizienter und in bestmöglicher Koordination mit den übrigen Aufsichtsorganen des Bundes wahrnehmen können.

Die GPK wurde beauftragt, eine Vorlage zur Umsetzung dieser Initiative auszuarbeiten. Zu diesem Zweck hat sie zunächst geprüft, in welchen Bereichen der Oberaufsicht Handlungsbedarf besteht. Die GPK beauftragte Bundesrichter Niklaus Oberholzer im Rahmen eines Expertenmandats, Revisionsvorschläge zu den heutigen PUK-Bestimmungen zu erarbeiten. Dabei sollen Möglichkeiten geprüft werden, die von einer kleinen Revision der heutigen Bestimmungen bis hin zu einer weitgehenden Integration in die Aufsichtskommissionen reichen. Es sei insbesondere zu prüfen, ob ein einfacheres Mittel als die parlamentarische Initiative zur Einsetzung einer PUK durch die Bundesversammlung führen könnte. Die beiden GPK werden sich in diesem Jahr intensiv damit befassen. Der Bund hat heute viele Aufgaben mehr zu erfüllen als noch vor vielen Jahren. Probleme sind umfassender, ja komplizierter geworden. Transparenz ist sehr wichtig und deshalb auch die Oberaufsicht, welche die GPK auszuführen hat. Ich bin davon überzeugt, dass es für die GPK gut wäre, eine Stärkung zu erfahren. Die Ausgestaltung wird dann zeigen, wie das möglich wäre.

Die Gesundheitskosten beschäftigen indirekt auch die GPK, und die Untersuchung zur Aufnahme und Überprüfung von Medikamenten in der Spezialitätenliste zeigt sehr schön auf, dass ein gutes Zusammenspiel der GPK mit dem Bundesrat und anderen Akteuren sehr wichtig ist.

Im Februar 2016 befasste sich die Kommission mit einer Rechtsstreitigkeit zwischen dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und einem Pharmaunternehmen, denn das angerufene Bundesgericht entschied letztinstanzlich, dass sich das BAG bei der periodischen Überprüfung der Aufnahmebedingungen für Medikamente nicht einzig auf einen Auslandpreisvergleich beschränken könne, sondern auch systematisch einen therapeutischen Quervergleich vornehmen müsse.

Es ging nun der GPK darum, im Jahr 2016 zu überprüfen, welche Auswirkungen das Bundesgerichtsurteil auf das geltende Recht hat. Die GPK kam zum Schluss, dass es Veränderungen braucht, und ersuchte den Vorsteher des EDI, hierzu Stellung zu nehmen. In seiner Antwort vom 20. Mai 2016 bestätigte er, dass die geltenden Bestimmungen zur periodischen Überprüfung der Medikamente der Rechtsprechung des Bundesgerichtes nicht standhalten können und deshalb erneut angepasst werden müssen. Dabei hielt er fest, dass die neuen Verordnungsänderungen im ersten Quartal dieses Jahres in Kraft treten dürften. Auch wies er darauf hin, dass aufgrund der erforderlichen Verordnungsänderungen die im Jahre 2016 vorgesehenen Überprüfungen erst 2017 wieder aufgenommen werden können. Über diese Beschlüsse orientierte der Bundesrat die Öffentlichkeit im Juli 2016 anlässlich der Vernehmlassungseröffnung zu den geänderten Verordnungen.

Die GPK bedauert die heutige Rechtsunsicherheit, die sich in den vielen offenen Beschwerdeverfahren zur Medikamentenüberprüfung manifestiert, sowie die negativen finanziellen Auswirkungen, welche die auf 2017 verschobene Überprüfung nach sich zieht. Die Kommission erwartet vom Bundesrat Massnahmen zur Vermeidung solcher Situationen. Sie empfiehlt diesbezüglich eine umfassende juristische Vorprüfung der Verordnungsbestimmungen auf ihre Gesetzeskonformität hin. Dieses Geschäft ist entsprechend noch nicht abgeschlossen, sondern wird die GPK weiterhin beschäftigen.

Die SP-Fraktion bedankt sich bei allen Mitarbeitenden für die geleistete Arbeit und beim gesamten GPK-Sekretariat für die grossartige Unterstützung.