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Bieri Peter · Ständerat · 2002-03-14

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-14

Wortprotokoll

Die drei hier zu behandelnden Postulate sind Teil der Ergebnisse einer Inspektion, welche die GPK Ihres Rates zur Agrarpolitik des Bundes durchgeführt hat. Im Weiteren hat die GPK sieben Empfehlungen formuliert und diese im Rahmen ihrer Inspektion dem Bundesrat übermittelt. Ich möchte im Folgenden kurz über die Zielsetzung dieser Inspektion berichten: Der Bund unterstützt die Zielverfolgung durch agrarpolitische Massnahmen. Diese können in die Bereiche Direktzahlungen, Produktion, Absatz und Grundlagenverbesserungen unterteilt werden. Ein überwiegender Teil dieser Massnahmen besteht aus Zahlungen des Bundes. Für das untersuchte Jahr 1999 beliefen sich diese auf 4,2 Milliarden [PAGE 185] Franken. Die Zahlungsinstrumente variieren entsprechend ihren Zielsetzungen, aber auch in der Auszahlungsberechtigung. Der spezifische Empfänger der Zahlungen spielt in folgender Hinsicht eine wichtige Rolle: Einerseits ist das Profil des Zahlungsempfängers für die Überprüfung der Gesetzmässigkeit der Auszahlung von Bedeutung; andererseits soll ein spezifischer Empfänger durch diese Zahlungen mit unterschiedlichen Zielsetzungen auch zu unterschiedlichen Handlungen animiert werden. Für die Überprüfung der Zielerreichung ist es dementsprechend wichtig, das resultierende Gesamtverhalten des Empfängers zu kennen.

Nachdem die Berichterstattung des Bundesamtes für Landwirtschaft diese empfängerorientierte Perspektive aus der Sicht der GPK bisher zu wenig berücksichtigt und eher einen instrumentalen Ansatz verfolgt hatte, beauftragte die GPK-SR eine aus ihrem Kreis gebildete Arbeitsgruppe und die Parlamentarische Verwaltungskontrollstelle, Antworten auf die folgenden drei Fragen zu suchen:

1. Wie erfolgen die staatlichen Agrarzahlungen des Bundes an die Empfänger?

2. Wer erhält die staatlichen Agrarzahlungen des Bundes?

3. In welchem Umfang erhalten die einzelnen Empfängerkategorien solche Zahlungen?

Während die Beantwortung der beiden ersten Fragen einer Vollzugskontrolle gleichkommt, setzt die letzte Frage bei der empfängerorientierten Sicht an. Nebst der Überprüfung der Rechtmässigkeit war das Ziel auch, die Frage zu beantworten, inwieweit die Agrarzahlungen den politisch gewünschten Zielgruppen zugute kommen.

Mit dem Postulat 01.3419 fordert die GPK den Bundesrat auf, ein Datensystem zu schaffen, das es dem Bund jederzeit ermöglicht, die Voraussetzungen und die Berechtigung der Bezüger von Agrarzahlungen zu überprüfen. Bekanntlich wird die Agrargesetzgebung primär in den Kantonen vollzogen. Trotzdem muss der Bund - genauer gesagt: das Bundesamt für Landwirtschaft - als letztlich verantwortliche Instanz jederzeit eine effiziente Aufsicht über den korrekten Vollzug der agrarpolitischen Massnahmen gewährleisten können. Dabei hat die GPK nicht - wie das, meiner Meinung nach fälschlicherweise, in der bundesrätlichen Botschaft interpretiert wird - eine Zentralisierung der Datenverwaltung verlangt. Der GPK ging es vielmehr darum, dass die Bundesverwaltung befähigt ist, die Korrektheit der Vollzugsmassnahmen jederzeit zu überprüfen. Ich meine, das müsste hier nochmals betont werden, weil ich auch gehört habe, dass das bei den Kantonen zum Teil Fragen aufgeworfen hat. Der Bundesrat ist ja bereit, dieses Postulat entgegenzunehmen. Er sagt in seinem Bericht, dass er das Anliegen unter Erwägung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses prüfen wolle, wobei dies koordiniert mit der Schaffung einer einheitlichen Identifikationsnummer für Unternehmungen zu geschehen habe. Für die GPK ist diese Antwort, um es gelinde zu sagen, etwas gar "soft". Die GPK wird in ihrer Nachkontrolle auf jeden Fall prüfen, inwieweit der Absicht dieses Postulates nachgelebt wird.

Im Postulat 01.3420 wird der Bundesrat eingeladen, den in dieser Inspektion angewandten Ansatz zur Bestimmung der Geldflüsse in der Agrarpolitik so weiterzuverfolgen, dass der Einfluss der staatlichen Agrarzahlungen über die Jahre hinaus nachvollziehbar und die Transparenz gewahrt wird. Die Ergebnisse sind den Zielsetzungen der Agrarpolitik, wie wir sie in der Verfassung und im Gesetz formuliert haben, gegenüberzustellen.

Der Bundesrat verweist in seiner Antwort auf die laufenden und geplanten Projekte, welche den Erfolg der "Agrarpolitik 2002" überprüfen sollen. Der Bundesrat ist bereit, den empfängerorientierten Ansatz in diese Überprüfungsmassnahmen aufzunehmen und in die Berichterstattung einzubauen. Im Agrarbericht 2001 wurde bereits erstmals ein Teil einer solchen empfängerorientierten Analyse der Direktzahlungen präsentiert. Der Bundesrat hat in diesem Sinne unsere Forderungen bereits teilweise erfüllt.

Das Postulat 01.3421 lädt den Bundesrat ein, die indirekten Effekte der agrarpolitischen Massnahmen zu analysieren und zu beurteilen. Dazu gehört etwa die Frage, inwieweit die Direktzahlungen die Boden- und Pachtpreise, die Milchstützung oder die Konzentration im Milchverarbeitungsgewerbe beeinflussen könnten. Auch hier legt der Bundesrat in seiner Antwort dar, dass diese indirekten Effekte von erheblichem Interesse sind und dass er deren Wirkung im Rahmen der Entwicklungen der ökonomischen, ökologischen und sozialen Zielsetzungen der Agrarpolitik verfolgen will. Der Bundesrat ist also bereit, auch dieses Postulat entgegenzunehmen.

Erlauben Sie mir, dass ich nach dem Abschluss dieser wirklich sehr arbeitsintensiven Inspektion den Beteiligten für die grosse Arbeit danke, die hinter dieser nach aussen vielleicht wenig spektakulären Inspektion steckt. Aufgrund ihrer Analyse konnte die Geschäftsprüfungskommission feststellen, dass die Agrarzahlungen von rund 4,2 Milliarden Franken korrekt erfolgen. Ich meine, das sei eine wichtige Aussage. Die Grösse der Zahlungen und die Vielschichtigkeit der verschiedenen agrarpolitischen Massnahmen sowie die grosse Zahl von Empfängern ergeben ein schwieriges Vollzugssystem, das hoch komplex ist und eine sorgfältige Handhabung erfordert. Dass dies von der Verwaltung korrekt gemacht wird, ist zufriedenstellend und verdient unsere offene Anerkennung. Wenn wir nach gelegentlich hartem Ringen zwischen Verwaltung, Parlamentarischer Verwaltungskontrollstelle und Geschäftsprüfungskommission trotzdem diese Feststellungen und Vorschläge machen, dann geschieht dies im Sinne einer Optimierung, aber auch einer Anerkennung des heutigen Systems. In diesem Sinne danke ich meinen Kollegen der Geschäftsprüfungskommission, aber insbesondere auch der Parlamentarischen Verwaltungskontrollstelle und dem Bundesamt für Landwirtschaft, das hier mitgeholfen hat, dass diese Inspektion aus einer schwierigen Ausgangslage heraus letztlich doch ein gutes Ergebnis erzielt hat.