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Flach Beat · Nationalrat · 2017-03-15

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2017-03-15

Wortprotokoll

Es geht ja, wie gesagt, nur um Folgendes: Wer ein Gewerbe betreibt, muss sich eintragen lassen, wenn er im vergangenen Jahr einen Umsatz von über 100 000 Franken hatte. Diese Regelung, dieser Schwellenwert in Höhe von 100 000 Franken besteht schon seit vierzig Jahren. Rein bezüglich Inflation oder Geld berechnet, könnte man so weit gehen zu sagen: Heute entsprechen diese 100 000 Franken eigentlich einem Betrag von etwa 250 000 Franken. Wenn dem so wäre, könnte es sein - unser Postulat sagt: Prüfen wir das einmal! -, dass man den Wert anhebt. Beim Antrag der Minderheit Vogt hingegen, der ja jetzt schon bei 500 000 Franken, also um ein x-faches höher ist, wäre es dann mehr als die Wertberichtigung bezüglich Inflation.

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