Lexipedia

Rieder Beat · Ständerat · 2017-03-15

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion · 2017-03-15

Wortprotokoll

Ein deutscher Philosoph hat einmal gesagt, Gesetze seien für die Menschen da und nicht für die Funktionäre und Politiker. Darum sehe ich die ganze Angelegenheit eigentlich weniger dramatisch als meine beiden Vorredner, die Kollegen Cramer und Luginbühl.

Immer, wenn ich wissen will, was im Berggebiet alles falsch gemacht wird, ziehe ich mir eine Studie von Avenir Suisse rein. Die letzte Studie stammt vom Februar 2017. Diese Denkfabrik hat mehr Distanz zum Berggebiet und sieht die Fehler, die wir machen, klarer und genauer; wir sollten eigentlich mehr auf sie hören. Die Studie hat den Titel "Strukturwandel im Schweizer Berggebiet". Sie hat mich völlig verblüfft, denn sie kommt zu denselben Schlüssen wie ich selbst und lässt eigentlich nur eine Frage offen: Wie und von wem wird der rasante Strukturwandel finanziell und arbeitsplatzmässig bewältigt?

Auf gut hundert Seiten werden die Folgen der Zweitwohnungsgesetzgebung detailliert aufgezeigt. Es werden Vorschläge für die Zukunft gemacht und in einzelnen Sachgebieten auch vorbildliche Strukturen vorgestellt. Bei der Beherbergung - und darum geht es heute - werden die Zukunftsvisionen von Avenir Suisse vorgestellt, welche dahin gehen, dass nur noch grosse Beherbergungsstrukturen, wie z. B. das Rockresort in Laax mit 122 hotelmässig bewirtschafteten Appartements, eine Zukunft haben.

Wieso erwähne ich das hier und heute? Einer der grössten Vorwürfe an diese Motion ist, dass sie zu früh komme und wir noch nicht wüssten, wie sich das Zweitwohnungsgesetz auswirkt.

Wir sollten einen Bericht des Bundesrates im Jahr 2019 abwarten und dann erst handeln.

Wir wissen ganz genau, was im Berggebiet abgeht. Wir wissen auch, was in der Hotellerie abgeht: Es gibt nämlich einen Einbruch bei den kleineren Hotels, bei den Hotels mit wenigen Sternen, einen Überlebenskampf dieser Hotels, der nicht gewonnen werden kann. Es werden in der Schweiz in diesen Bereichen 80 bis 100 Hotels pro Jahr geschlossen.

Der von meiner Motion betroffene Artikel 8 ist eine eigentliche Exit-Klausel für Hotels, welche am Markt nicht mehr bestehen können. Die heutige Beschränkung der Umnutzungsmöglichkeiten auf 50 Prozent war ein politischer Kompromiss innerhalb eines Kompromisspakets, das jedenfalls nicht im Ständerat gefunden wurde. Der Bundesrat hatte bereits im Rahmen der damaligen Beratungen darauf hingewiesen, dass diese Bestimmung äusserst problematisch ist, weil sie schlichtweg nicht anwendbar sein wird. Ein strukturierter Beherbergungsbetrieb, der bereits heute nicht mehr rentabel ist, wird nicht rentabler, wenn Sie ihn zu 50 Prozent in Wohnungen umnutzen und die anderen 50 Prozent sonst wie betreiben, vor allem dann nicht, wenn Sie "sonst wie" nicht definieren können. Alternativen bestehen auf dem Markt nicht. Daher führt diese Bestimmung dazu, dass sich Hoteliers, welche am Markt nicht mehr bestehen können, ausserstande sehen, Investoren für die Übernahme des Gebäudes zu finden. Die Betriebe verkommen zu Ruinen, und schlussendlich muss mit dem Konkurs des Eigentümers gerechnet werden. Notabene sind das alles Schweizerinnen und Schweizer, welche meistens während Jahrzehnten ihr gesamtes Herzblut, Vermögen und die ganze Pensionskasse in den Betrieb gesteckt haben.

Der Bundesrat hat das gesehen. Er hat bereits bei der sofortigen Inkraftsetzung der Zweitwohnungs-Verordnung ab dem Jahr 2013 für diese Fälle eine Lösung vorgesehen. Diese Lösung entspricht exakt der nun eingereichten Motion. Mit anderen Worten entsprachen der damalige Verordnungsentwurf und die Verordnung, die drei Jahre Gültigkeit hatte, exakt dem Text meiner Motion. Wenn Sie die Motion annehmen, kommen wir also zurück auf die bundesrätliche Verordnungslösung aus dem Jahre 2012 - nicht mehr und nicht weniger -, welche es in all den Jahren bis zur Inkraftsetzung des neuen Gesetzes ermöglicht hat, eine Vielzahl von Hotelbetrieben einer neuen Nutzung zuzuführen und Schaden von den Familien abzuwenden. Darum geht es hier und nicht darum, irgendwelche Kompromisse abzusegnen, die ausserhalb des Parlamentes getroffen wurden.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass in der Schweiz aufgrund des harten touristischen Umfelds jährlich 80 bis 100 Hotelbetriebe schliessen müssen. Das ist der Strukturwandel, welchen alle Fachleute und auch Avenir Suisse, wie ich erwähnt habe, voraussagen. Die Hotels in der Schweiz weisen eine durchschnittliche Zimmerzahl von 30 auf. In Österreich sind es 80, in Frankreich 500. Die Konsequenz aus dieser "falschen" Struktur in der Schweiz ist, dass diese Betriebe [PAGE 250] nicht mehr konkurrenzfähig sind, nicht mehr marktkonform sind und unter die Räder kommen. Es besteht daher ein Bedarf nach einer Neuregelung dieses Artikels, um für diese KMU den Marktaustritt zu ermöglichen.

In der Kommission waren sich eigentlich alle Mitglieder einig - der Präsident, Herr Kollege Luginbühl hat es erwähnt -, dass die 50-Prozent-Regelung falsch ist. Ich zitiere den Kommissionspräsidenten selbst, ich muss das hier machen, weil es eigentlich ein schlagendes Argument ist: "Jeder wusste, dass der Kompromiss ein Blödsinn ist. Wir haben den Kompromiss nicht selbst ausgehandelt, aber wir haben ihm zugestimmt, weil wir zu diesem Zeitpunkt kaum eine Alternative hatten." Heute haben Sie eine Alternative. Die Bedenken der Kommissionsmitglieder waren nicht etwa, dass sich diese Motion nicht sachlich rechtfertigen lässt und nicht absolut notwendig ist, sondern dass man diese gesetzgeberische Kompromissvariante schon nach so kurzer Zeit wieder aufheben will.

Dieses Bedenken ist auch in der Stellungnahme des Bundesrates vorhanden. Aber ein kluger Kopf hat einmal gesagt: Politik ist nicht die Kunst des Kompromisses, sondern die Kunst der Synthese. Ein Kompromiss bedeutet immer eine Halbierung beider Positionen, einen Verlust. Synthese heisst Einigung nach dem Prinzip der Verbesserung des Gesetzes. Das sollten wir hier und heute machen. Es bestehen keinerlei verfassungsrechtliche Beschränkungen, dass man einen gesetzgeberischen Blödsinn aus purem politischem Anstand oder aus Treu und Glauben für einige Jahre stehenlassen muss, um ihn erst dann aufzuheben, wenn es quasi die Anstandsregel erlaubt. Das Parlament ist gerade dazu da - und dazu aufgefordert -, faule Kompromisse, politische Fehler, welche Teilen unserer Bevölkerung schweren Schaden zufügen, aufzuheben.

Politik ist ein ständiger Prozess, in dessen Verlauf wir uns einer idealen Lösung nähern müssen. Die Ziele der Initianten der Zweitwohnungs-Initiative sind eigentlich vollumfänglich erreicht worden. In den Alpenkantonen werden keine neuen Zweitwohnungen mehr gebaut; man kann das bereits jetzt in der Baustatistik sehen. Es ist ein radikaler Stopp gelungen, der uns in den Gebirgskantonen noch einige Jahre beschäftigen wird. Das Hauptziel der Initianten war es, eine weitere Verbetonierung von schönen Landschaften in den touristischen Kantonen der Schweiz zu verhindern, und das ist ihnen gelungen.

Ich habe mir noch einmal die gesamten Materialien der Initianten vor der Abstimmung über die Volksinitiative zu Gemüte geführt. Mit keinem Wort, nicht mit einem einzigen Wort wurde dort die Problematik einer allfälligen Umnutzung von bestehender Bausubstanz von Hotels oder Ähnlichem in Zweitwohnungen erwähnt - oder auch nur daran gedacht. Es handelt sich also vorliegend nicht um eine Änderung eines wichtigen Schwerpunktes dieses Gesetzes, sondern um die Reaktion auf einen im Rahmen der Gesetzgebung entstandenen Kollateralschaden. Das ist es hier: ein Kollateralschaden, der leider einzelne Hotelierfamilien vor existenzielle Probleme stellt. Es würde auch nicht dem Missbrauch, das heisst einer missbräuchlichen Umnutzung von Hotels in Zweitwohnungen, Tür und Tor geöffnet; ich habe es bereits in der Kommission gesagt. Die Bedingungen für die Umnutzung sind sehr hart: Der Betroffene muss aufzeigen, dass er den Betrieb 25 Jahre lang hatte, dass dieser nicht mehr wirtschaftlich geführt werden kann, und er muss entsprechende Nachweise erbringen. Des Weiteren besteht ja - ich habe das auch bereits anlässlich der Kommissionssitzung erwähnt - das Beschwerderecht der Verbände: Die betroffenen Verbände können jedes einzelne Baugesuch analysieren und nötigenfalls Beschwerden eingeben, wenn sie einen Missbrauch vermuten.

Weiter ist zu erwähnen, dass strengere kantonale oder kommunale Regelungen selbstverständlich nach wie vor nicht verhindert werden. Wenn also z. B. das Engadin der Meinung ist, es dürften keine Hotels in Zweitwohnungen umgebaut werden, sind strengere Regelungen selbstverständlich möglich. Ob diese strengen Regelungen dann vor dem Markt Bestand haben, möchte ich schwer bezweifeln.

Aufgrund der Tatsache, dass der Bundesrat in seiner Verordnung ebenfalls eine hundertprozentige Umnutzung vorsah, sind eigentlich auch die verfassungsrechtlichen Bedenken geklärt. Der Bundesrat hat selbst im Rahmen der Umsetzung der Zweitwohnungs-Initiative mittels Verordnung geklärt, dass eine hundertprozentige Umnutzung von nicht mehr rentablen Hotels und Beherbergungsbetrieben verfassungsrechtlich sehr wohl standhält. Die Einwände von Kollege Cramer kann ich beim besten Willen nicht verstehen.

Es bestehen einzig Bedenken betreffend das Timing dieser Abänderung. Nun habe ich ein wenig den Parlamentsbetrieb analysiert und mir sagen lassen, dass die durchschnittliche Behandlung einer Motion mindestens zwei Jahre dauert. Eine entsprechende Umsetzung könnte daher 2019 erwartet werden. Mit anderen Worten ist auch dieses Bedenken eigentlich wenig stichhaltig. 2019 wird der Bundesrat zum gleichen Schluss kommen wie Avenir Suisse 2017: Die 50-Prozent-Regelung ist sinnlos.

Wir müssen uns einfach entscheiden, ob wir eine Gesetzgebung wollen, welche für die betroffenen Menschen da ist, oder eine Gesetzgebung für involvierte Politiker und Verbände - das ist das entscheidende Argument, das ich vorbringe. Es ist offenkundig, dass hier ein grober gesetzgeberischer Fehler vorliegt, welcher im Rahmen der Parlamentsberatung aufgrund des Gesamtpakets, welches von einzelnen Parlamentariern und den Initianten geschnürt wurde, nicht mehr aufgegriffen werden konnte. Der Ständerat hatte keine Gelegenheit, seine Position hierzu einzubringen - ausser der Gelegenheit, den Schlusssegen urbi et orbi auszusprechen. Nun haben Sie die Möglichkeit, diesen Fehler auszumerzen, und ich hoffe, dass Sie diesen Fehler einsehen.

Betreffend die schnelle Veränderung eines Bundesgesetzes und die damit aufgeworfene Frage, ob dies nach Treu und Glauben und nach politischen Rechtsgrundsätzen überhaupt möglich sei, erlaube ich mir eine Gegenfrage: Ist es verfassungsrechtlich unbedenklich, Vereinbarungen ausserhalb des Parlamentes abzuschliessen, um sie dann anschliessend im Parlament durchzusetzen? Das ist die Gegenfrage, die Kollege Cramer beantworten müsste.

Politische Bewegungen und Gegenbewegungen führen zu Fortschritten und zu besseren Lösungen - das ist mein Ziel. Wir sind es den betroffenen Betrieben und den betroffenen Menschen, welche diese Betriebe aufgeben müssen, schuldig, dass wir eine Lösung anbieten - eine Lösung zu den Problemen im Hotelbereich. Gemäss meiner Einschätzung, gemäss der Einschätzung der Fachverbände und Hotelverbände und gemäss der Einschätzung der neutralen Avenir Suisse werden die Probleme im Hotelbereich nicht abnehmen, sondern zunehmen. Wenn wir weiter zuwarten, die Jahre kommen lassen, werden wir für einzelne Betriebe, für einzelne Hoteliers und für einzelne Familien zu spät sein.

Danke, wenn Sie diese Motion unterstützen.