Engler Stefan · Ständerat · 2017-03-15
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2017-03-15
Wortprotokoll
Ich gehörte auch zu jenen, die mit dem Kompromiss, den die beiden besagten Parteien geschlossen hatten, vor vollendete Tatsachen gestellt wurden. Welche Wahl hatten wir noch, wenn wir möglichst schnell eine Gesetzgebung verabschieden wollten, welche auch den davon Betroffenen ein grösstmögliches Mass an Rechtssicherheit verschaffte?
Ich fühle mich nicht gebunden an den Kompromiss, an die Abmachung, die die SVP und die FDP miteinander getroffen haben. Ich fühle mich allerdings an die Beschlüsse gebunden, die das Parlament gefällt hat. Deshalb könnte ich nur mit einem schlechten Gewissen der Motion zustimmen, zumal ich selber auch den Antrag in die Debatte eingebracht hatte, dass wir uns spätestens im Jahre 2019 ein Bild darüber verschaffen müssen, was die Auswirkungen dieser zum Teil fehlerhaften Gesetzeskonstruktion sind - immer mit der Erwartung, dass wir dann auch schnell bereit sind, die Zweitwohnungsgesetzgebung wieder zu korrigieren.
Das von Kollege Rieder aufgegriffene Thema ist nur eines von mehreren. Es gibt noch andere Themen in dieser Gesetzgebung, die sich in den Berggebieten negativ auswirken, z. B. die ganze Frage rund um den Altbestand. Es gibt unterschiedlichen Regelungen für denjenigen, der eine bestehende Immobilie erweitert, und denjenigen, der eine bestehende Immobilie abbrechen und wieder aufbauen will. Es versteht kein Mensch, warum dafür unterschiedliche Voraussetzungen gelten. Es gibt das von Kollege Martin Schmid angesprochene Thema der schwach strukturierten Gebiete, die darunter leiden, dass nicht einmal mehr Erstwohnungen gebaut werden. Eine junge Familie traut sich nicht, ein Eigenheim zu realisieren, weil sie nicht weiss, was je nach Veränderung in der Lebensbiografie - man verliert die Stelle, muss eine neue Arbeit suchen, es passiert in der Familie etwas - dann mit dem Haus geschieht. Es wird mehr oder weniger [PAGE 253] unverkäuflich oder kann nur mit einer grossen Werteinbusse verkauft werden.
Von Kollege Germann und auch von Kollege Cramer wird mit Treu und Glauben argumentiert. Ich erinnere Sie dann ein anderes Mal auch wieder daran. Wenn ich sehe, dass selbst das Volk - das ist eine staatspolitische Beurteilung - berechtigt ist, am gleichen Tag, an dem eine Volksinitiative angenommen wurde, eine neue Volksinitiative zu lancieren beziehungsweise die Umsetzung einer angenommenen Initiative mit einer Durchsetzungs-Initiative zu verlangen, und das, noch bevor die Gesetzgebung zur Umsetzung der ersten Initiative beschlossen wurde, verfängt das mit der Glaubwürdigkeit, Kollege Germann, auch nicht mehr. Es ist der Gesetzgeber, der frei ist, jederzeit ein Gesetz auch wieder zu verändern. Oder meinen Sie, die Abmachung zwischen Frau Weber und der SVP und der FDP binde uns über zehn Jahre hinaus so, dass wir nichts mehr an diesem Gesetz ändern können? Das wäre ja noch das Schönste. So den Gutglaubensschutz zu interpretieren hiesse, dass wir unsere eigenen Kompetenzen beschneiden.
Jetzt hat Kollege Rieder uns vorgerechnet, wie lange es ginge, bis seine Motion in Form eines Gesetzesvorschlages im Parlament landet. Er hat ziemlich optimistisch von zwei Jahren gesprochen. Man kann sich also auf den Standpunkt stellen, dass bis dann, 2019, auch die Auslegeordnung betreffend die generellen Auswirkungen vorläge. In das Paket einer künftigen Gesetzgebung gehört mit Bestimmtheit sein Thema. Aber da werden noch andere Themen hineingehören. Ich möchte nicht riskieren, dass andere Themen, die für die Entwicklung des Berggebietes mindestens so wichtig sind und nicht die Frage der Umwandlung nichtrentabler Hotels betreffen, dann zwischen den Maschen durchfallen und nicht in ein erstes Gesetzgebungspaket hineinkommen.
So gesehen würde ein Ja zur Motion Rieder ein klares Signal an den Bundesrat geben, dass wir diese Frage im nächsten Gesetzgebungspaket zur Zweitwohnungsgesetzgebung mitenthalten wissen wollen. Dass das in zwei Jahren bereits auf dem Tisch liegt, glaube ich nicht. Und übrigens, Kollege Cramer, es besteht dann auch wieder eine Referendumsmöglichkeit gegen ein neues Gesetz, das Ihnen nicht passen würde. In unserem klugen System der Mitwirkung der Bevölkerung besteht immer die Möglichkeit, im Rahmen eines Referendums sich auch wieder dagegen zu wehren.
Sie spüren, dass ich es mir mit dem Entscheid schwermache. Ich respektiere die Beschlüsse, die hier gefasst worden sind. Ich habe mich allerdings nicht an irgendwelche Abmachungen zu halten, an denen ich nicht beteiligt war. Ich habe selber den Antrag gestellt, dass man in vier Jahren wieder auf die Gesetzgebung zu sprechen kommt. Auch erkenne ich, dass noch eine Reihe von weiteren Fragen pendent ist, die wir dann auf den Tisch legen müssen. Ich werde die Zeit dazu nützen, um diese Fragen zu sammeln, um sie dann schnellstmöglich in eine neue Gesetzgebung mit einbringen zu können.