Luginbühl Werner · Ständerat · 2017-03-15
Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2017-03-15
Wortprotokoll
Die Motion beauftragt den Bundesrat, die CO2-Verordnung dahingehend zu ändern, dass allen Unternehmen, die zu einer CO2-Abgabe verpflichtet sind, eine Befreiung von dieser Abgabe ermöglicht wird.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion, und zwar aus folgendem Grund: Es war bei der damaligen Beratung des CO2-Gesetzes klarer Wille des Parlamentes, dass die Befreiung von der CO2-Abgabe nicht flächendeckend für alle möglich sein soll. Entsprechend hat der Bundesrat in der CO2-Verordnung festgelegt, welche emissionsintensiven Tätigkeiten zur Abgabebefreiung berechtigen. Dass anstelle der Tätigkeiten die Nettobelastung aus der CO2-Abgabe nach Abzug der Rückverteilung ausschlaggebend sein soll, wurde bei der Beratung des CO2-Gesetzes explizit abgelehnt. Eine Umsetzung der Motion wäre daher auf Verordnungsstufe nicht möglich, sondern bedingte eine Gesetzesänderung.
Am 21. September 2016 hat der Nationalrat die Motion mit 96 zu 96 Stimmen bei 2 Enthaltungen mit Stichentscheid der Präsidentin angenommen. Für diesen Fall hat der Bundesrat von seiner Möglichkeit Gebrauch gemacht, im Zweitrat eine Abänderung der Motion zu beantragen. Der vom Bundesrat vorgeschlagene Text lautet wie folgt: "Der Bundesrat wird beauftragt, für die Zeit nach 2020 allen Unternehmen aus Wirtschaftszweigen, die durch die CO2-Abgabe belastet werden, unter Wahrung der Verhältnismässigkeit eine Befreiung von der CO2-Abgabe zu ermöglichen. Der Bundesrat wird dazu aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen für die Zeit nach 2020 entsprechend auszuarbeiten."
Die Kommission erachtet diesen Vorschlag des Bundesrates als verhältnismässig und zielführend. Es ist offensichtlich, dass das Ziel der ursprünglichen Motion auf dem Weg der Verordnungsänderung nicht erreicht werden könnte.
Die Vernehmlassungsvorlage zur bevorstehenden Totalrevision des CO2-Gesetzes sieht Änderungen im weiteren Sinne der Motionsforderung vor.
Die Kommission ist ausserdem mit dem Bundesrat zusammen der Meinung, dass im Sinne der Vollzugseffizienz auch weiterhin eine Mindestemissionsgrenze zur Abgabebefreiung festgelegt werden soll. Das Weglassen einer solchen hätte zur Folge, dass bis zu zehntausend Unternehmen zusätzlich um eine Abgabebefreiung ersuchen könnten, was einen [PAGE 259] beträchtlichen administrativen Aufwand verursachen würde. Der Vorschlag des Bundesrates trägt mit dem Teilsatz "unter Wahrung der Verhältnismässigkeit" diesen Bedenken Rechnung.
Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, der geänderten Version zuzustimmen.