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Glättli Balthasar · Nationalrat · 2017-03-15

Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2017-03-15

Wortprotokoll

Seit 2010 stellen die Schweizer Behörden Dokumente mit biometrischen Daten aus. Sie wissen es: Die Einführung dieser biometrischen Daten war umstritten und hat zu vielen politischen Diskussionen Anlass gegeben. Allerdings ist das nun so entschieden. Entsprechend hatten wir in der Kommission keinen Anlass, diese Frage nochmals grundsätzlich zu diskutieren. Das heutige System wurde 2010 in Betrieb genommen und stellt die Erfassung von biometrischen Daten, also Fingerabdrücke, Gesichtsbilder, Unterschriften, sicher. Es wird für die Ausstellung des Schweizer Passes, für die schweizerische ID-Karte, für Visa, für Ausländerausweise von Drittstaatenangehörigen und für Reisedokumente für ausländische Personen verwendet. Es ist eine Erfassungs- und Datendrehscheibe grossen Ausmasses, es werden jährlich zwei Millionen Dokumente erstellt.

Weshalb braucht es eine Erneuerung? Die wesentlichen Komponenten des Systems waren auf eine Lebensdauer von zehn Jahren angelegt. Das heisst, der Ersatz muss per 2020 gelingen. Die Erneuerung kostet 46,6 Millionen Franken, ein Teil davon sind Eigenleistungen im Personalbereich von 3,8 Millionen Franken, und es gibt bereits im Finanzplan eingestellte Eigenmittel von 21,5 Millionen Franken. Sie entscheiden also faktisch über zusätzliche IKT-Mittel des Bundes von 21,3 Millionen Franken.

Weil der Bund eine längerfristige Verpflichtung eingeht, ist finanzrechtlich ein Gesamtkredit nötig. Dieser soll ab 2018 laufen, und er umfasst 33 Millionen Franken, unterteilt in zwei Etappen. Die erste Etappe bilden Konzeption und Realisierung der Systemplattform, da geht es vor allem um das Programmieren; die zweite Etappe bilden der Kauf und Roll-out der Geräte, also die Inbetriebnahme der Geräte. Die Erneuerung umfasst im Bereich der Software eine Entflechtung der Systemarchitektur und eine Entwicklung von Schnittstellen, in der zweiten Phase folgt dann eher Hardware mit dem Ersatz der Erfassungsstationen.

Ihre Kommission hat die Frage gestellt: Wenn dieses System nun zehn Jahre gehalten hat, wie lange wird es gehen, bis wir den nächsten entsprechenden Kredit sprechen müssen? Ich muss Sie enttäuschen, es gibt keinerlei Garantie, dass in zehn Jahren nicht wieder Ersatzbeschaffungen gemacht werden müssen. Allerdings ist man der Meinung, dass es, wenn man die Systeme jetzt entkoppelt und modularisiert, eine gewisse Chance gibt, dass man später allenfalls nur einzelne Komponenten erneuern muss und den Rest dann vielleicht behalten kann.

Die einzige Differenz Ihrer Kommission zum Entwurf des Bundesrates betrifft Artikel 2 Absatz 3. Bekanntlich geht es bei biometrischen Daten um besonders schützenswerte persönliche Daten. Und weil es hier um die Daten sehr vieler Schweizer Bürgerinnen und Bürger geht, nämlich all derer, die einen Pass beantragt haben, ist auch die nationale Souveränität mitbetroffen. Der Bundesrat hat im Nachgang zur Snowden-Affäre am 5. Februar 2014 Massnahmen des Bundes zum Schutz der IKT-Infrastruktur des Bundes beschlossen. Er hielt darin fest: "Basierend auf den Erkenntnissen zur aktuellen Bedrohungslage will der Bundesrat aus Gründen der Staatssicherheit Betriebsleistungen für besonders kritische und zentrale Infrastrukturen der Bundesverwaltung wo möglich nur an Unternehmen vergeben, welche ausschliesslich unter Schweizer Recht handeln, sich zur Mehrheit in Schweizer Eigentum befinden und ihre Leistung gesamtheitlich innerhalb der Schweizer Landesgrenzen erzeugen." In diesem Sinne beantragt Ihnen die Kommission, auch in diesem Bereich im Rahmen des Möglichen Offerten vor allem von Schweizer Unternehmen einzuholen und die Kriterien für die Vergabe so auszugestalten, dass insbesondere Schweizer Unternehmen berücksichtigt werden können - dies ganz explizit nicht aus irgendwelchen Gründen des Heimatschutzes wirtschaftlicher Art, sondern aus Gründen der Sicherheit.[GZ]

Die Kommission bittet Sie entsprechend, der Vorlage zuzustimmen.