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Bigler Hans-Ulrich · Nationalrat · 2017-03-15

Bigler Hans-Ulrich · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2017-03-15

Wortprotokoll

Die zwei Differenzen, die noch vorhanden sind, werden aufgrund des Antrages der Einigungskonferenz wie folgt zur Lösung unterbreitet:

Bei der ersten Differenz zu Ziffer 4 Artikel 4a Absatz 1 Ziffer 5, "Migration und Integration", empfiehlt Ihnen die Einigungskonferenz, dem Beschluss des Nationalrates zu folgen.

Bei der zweiten Differenz zu Ziffer 13 Artikel 66 Absatz 2 empfiehlt Ihnen die Einigungskonferenz, dem Beschluss des Ständerates zu folgen.

Die Einigungskonferenz kam in ihren Überlegungen zum Schluss, dass die Ergänzungsleistungsreform aktuell in den Räten hängig und vor allem auch deren Ausgang nicht abschätzbar ist. Deshalb ist die in den Übergangsbestimmungen festgehaltene Koppelung eigentlich an die Verabschiedung der Ergänzungsleistungsreform geknüpft. Das ist an sich nicht befriedigend, da die vorliegende Kürzung in Kraft tritt, auch wenn die Kompensation an die Kantone innerhalb der Ergänzungsleistungsreform tiefer ausfallen würde. Deshalb wird der Antrag gestellt, in diesem Punkt dem Ständerat zu folgen, um damit eine allfällige und nicht gewünschte Verschiebung der Lasten auf die Kantone zu verhindern. Da ja die Einigungskonferenz einen Kompromiss anstrebt, hat man im Gegenzug beschlossen, bei der Differenz zum Punkt "Migration und Integration" dem Nationalrat zu folgen und hier eben den Kompromiss vorzuschlagen.

Bundesrat Maurer ist mit diesem Kompromiss einverstanden. Er hat in der Kommission darauf hingewiesen, dass er dem Gesamtbundesrat beantragen werde, mit einem Brief an die Räte zu gelangen mit der Bitte, dass die Reduktion der Bundesbeiträge an die individuelle Prämienverbilligung von 7,5 auf 7,3 Prozent in den Übergangsbestimmungen der Ergänzungsleistungsreform aufgenommen werde.

Der Kompromissantrag der Einigungskonferenz wurde mit 16 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Ich empfehle Ihnen, der Kommission zu folgen.