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Vogler Karl · Nationalrat · 2017-03-15

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2017-03-15

Wortprotokoll

Mit der Motion 16.3626 Ihrer Kommission für Rechtsfragen wird der Bundesrat ersucht, auf der Grundlage des Berichtes und der Empfehlungen der Studie "Zugang zur Justiz in Diskriminierungsfällen" des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR) einen konkreten Aktionsplan zur Behebung der in dieser Studie aufgezeigten Mängel auszuarbeiten. Auslöser dieses Berichtes war das von Kollege Naef am 14. Juni 2012 eingereichte Postulat 12.3543, "Bericht zum Recht auf Schutz vor Diskriminierung", welches vom Nationalrat am 14. Dezember 2012 überwiesen worden war.

Der Bericht des SKMR kommt zum Schluss, dass das schweizerische Diskriminierungsschutzrecht neben vielen Stärken auch Schwächen und Lücken aufweist. Kurz zu den Stärken: Als zentrale Stärke wird das Diskriminierungsverbot auf Verfassungsstufe aufgeführt wie auch die Tatsache, dass Gesetze, zum Beispiel das Behindertengleichstellungsgesetz, direkt auf die Besonderheiten der entsprechenden Diskriminierungsart eingehen. Die vom SKMR festgestellten Schwächen betreffen vor allem den privatrechtlichen Bereich, dies trotz des Persönlichkeitsschutzes in den Artikeln 27 und folgende im ZGB. Das grösste Defizit im Diskriminierungsschutzrecht wird aber im Bereich LGBTI festgestellt, wo es namentlich für Trans- und Intersexmenschen praktisch keine spezifischen Regelungen zu ihrem Schutz gibt. Ausdrücklich hält das SKMR auch fest, dass ein allgemeines Antidiskriminierungsgesetz nicht empfohlen wird.

Zwecks Analyse der Ergebnisse des Berichtes des SKMR setzte der Bundesrat eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe ein. Diese untersuchte, welche der Vorschläge des SKMR weiterverfolgt bzw. einer vertieften Prüfung unterzogen werden sollten und welche nicht. Der Bundesrat erklärte sich alsdann bereit, verschiedene Empfehlungen des SKMR vertieft zu prüfen. Als Beispiele seien genannt: die Möglichkeit, bei Diskriminierungsfällen in Zivilverfahren die Verfahrenskosten zu reduzieren, oder die verstärkte Sensibilisierung der Beteiligten über die Schutz- und Beratungsmöglichkeiten bei Diskriminierungsfällen, soweit denn Beratungsstellen überhaupt bestehen. Im LGBTI-Bereich beispielsweise fehlt eine solche auf Bundesebene gänzlich. Und in der Tat ist es auch dieser Bereich, in welchem die grössten Defizite beim Schutz vor Diskriminierung bestehen und Handlungsbedarf besteht. Beispielsweise wird heute die Änderung des Geschlechts in keinem Gesetz geregelt. Sie wird einzig in der Zivilstandsverordnung erwähnt, oder anders gesagt: Transmenschen sind in der schweizerischen Rechtsordnung quasi unsichtbar. Dasselbe gilt zum Beispiel auch für die Intersexmenschen. Die mangelnde Sichtbarkeit dieser Menschen in der aktuellen Gesetzgebung ist denn auch ein wichtiger Faktor für den entsprechend fehlenden Diskriminierungsschutz.

Soweit der Bundesrat zum Ergebnis gelangte, dass einzelne Empfehlungen einer weiteren Prüfung unterzogen werden sollen, hielt er sich betreffend die konkrete Umsetzung vage und verwies auf laufende oder geplante Gesetzgebungsarbeiten. Der Mehrheit Ihrer Kommission für Rechtsfragen ging das zu wenig weit bzw. war das zu wenig konkret, weshalb diese an ihrer Sitzung vom 18. und 19. August 2016 einer Kommissionsmotion zustimmte. Mit dieser Motion wird der Bundesrat aufgefordert, die in seinen Augen sinnvollen Empfehlungen des SKMR in konkrete Vorschläge umzusetzen und diese in einen allgemeinen Aktionsplan zur Verbesserung des Justizzugangs diskriminierter Menschen aufzunehmen. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass bestehende Lücken zu füllen sind und es aufzuzeigen gilt, wie das heutige Manko im Diskriminierungsschutzrecht behoben werden kann.

Eine Minderheit der Kommission lehnt die Motion als zusammengefasst unnötig ab. Ebenfalls beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.

Die Mehrheit Ihrer Kommission ist anderer Meinung und beantragt, wie ausgeführt, und zwar bei 12 zu 11 Stimmen und 1 Enthaltung, die Kommissionsmotion anzunehmen, was ich Ihnen in meiner Funktion als Kommissionssprecher ebenfalls empfehle.