Spoerry Vreni · Ständerat · 2002-03-18
Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-18
Wortprotokoll
Die abschlägige Antwort des Bundesrates auf meine Empfehlung lag bereits in der letzten Wintersession vor. Die Behandlung des Vorstosses musste aber aus zeitlichen Gründen verschoben werden. Inzwischen hat die Zeit für den Bundesrat gearbeitet. Trotz anfänglich grossem und klar geäussertem Widerstand mussten sich die Kantonsregierungen und -parlamente sowie vor allem auch die Gemeinden im Zeitablauf dem Verdikt des Bundesrates beugen und daran gehen, ihre Zivilstandsämter so zu zentralisieren, dass der von der bundesrätlichen Verordnung verlangte minimale Beschäftigungsgrad von 40 Prozent eingehalten wird.
Viele - ich glaube, man darf sagen: die meisten - taten dies nur höchst widerwillig. Ein Kanton allerdings hat sich, zumindest vorläufig, dem bundesrätlichen Diktat widersetzt. Ich spreche vom Kanton Appenzell Ausserrhoden. Dort ist gegen die vom Kantonsrat auf Antrag der Regierung beschlossene Zentralisierung der Zivilstandsämter mit Erfolg das Referendum ergriffen worden. Am vergangenen 3. März hat das Ausserrhoder Volk die Vorlage im Verhältnis 2 zu 1 deutlich abgelehnt. Das heisst, dass der Kanton Appenzell Ausserrhoden vorläufig weiterhin zwanzig Zivilstandsämter haben wird anstatt nur eines, wie es der Regierungsrat, gestützt auf die bundesrätliche Verordnung, beantragt hatte. Ich bin gespannt, was in diesem Kanton jetzt geschehen wird, wann und wie die Anwendung von übergeordnetem Bundesrecht durchgesetzt wird. Es wäre interessant, von Frau Bundesrätin Metzler zu dieser Frage eine Aussage zu hören.
Wie immer diese Geschichte ausgehen wird - offensichtlich scheint, dass der Bundesrat hier am verbreiteten Willen von Kantonsregierungen, Gemeindebehörden und, vor allem, Bürgerinnen und Bürgern vorbei legiferiert hat. Man kann wohl davon ausgehen, dass der Entscheid der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in anderen Kantonen auch so ausgefallen wäre wie im Kanton Appenzell Ausserrhoden, hätten die Stimmberechtigten die Möglichkeit gehabt, sich zu äussern. Ich finde es deshalb bedauerlich, dass der Bundesrat für die Interventionen der Kantonsregierungen sowie des Schweizerischen Gemeindeverbandes und des Schweizerischen Städteverbandes kein Gehör hatte und auch meine entsprechende Empfehlung ablehnt.
Allerdings ist mir klar, dass der Zeitpunkt für ein Zurückbuchstabieren endgültig verpasst ist - weshalb ich, nach Rücksprache sowohl mit der Gemeindepräsidentenkonferenz wie auch mit Gemeinde- und Städteverband, meine Empfehlung zurückziehe. Das ändert aber nichts an der Feststellung, dass die 40-Prozent-Regelung im Zivilstandswesen vielerorts als massiver Eingriff in die Gemeindeautonomie und auch als Verlust an Bürgernähe empfunden wird. Es wird im Übrigen befürchtet, dass der Aufgabenbereich der Gemeindeverwaltungen mehr und mehr ausgehöhlt werden könnte, sollte dieses Beispiel Schule machen. Das aber stände im Widerspruch zu Artikel 50 Absatz 2 der revidierten Bundesverfassung, welche den Bund verpflichtet, bei seinem Handeln die möglichen Auswirkungen auf die Gemeinden zu beachten.
Es ist deshalb wichtig, dem Bundesrat ans Herz zu legen, in Zukunft bei Fragen, welche das Selbstverständnis der [PAGE 195] Gemeinden offensichtlich stark berühren, die Bedenken der dort politisch Verantwortlichen und die Befindlichkeiten der Bürgerinnen und Bürger ernst zu nehmen. Die Gemeindeautonomie darf nicht schrittweise ausgehöhlt werden - und schon gar nicht, wenn dafür nicht wirklich zwingende Gründe vorliegen. Ich bin sicher, Frau Bundesrätin, dass Sie mir hier zustimmen und deshalb für die Zukunft auch die Zusicherung abgeben können, dass man auf die Wünsche der Gemeinden eingeht.