Portmann Hans-Peter · Nationalrat · 2017-03-15
Portmann Hans-Peter · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2017-03-15
Wortprotokoll
Mit meinem Postulat 15.3039, "Schutz bei Falschanschuldigungen", wollte ich vom Bundesrat wissen, ob er Möglichkeiten sieht, dass man dort, wo es zu einer Falschanschuldigung gekommen ist, die beschuldigte Person präventiv gegen Vorurteile, aber insbesondere auch in ihrer persönlichen Integrität und in ihrer persönlichen Existenz schützen kann. Ich denke hier vor allem auch an arbeitsrechtliche Massnahmen.
In seiner Postulatsantwort sagt der Bundesrat, es gebe heute bereits genügend Schutz und man könne sich auch wehren, wenn man falsch angeschuldigt worden sei. Ja, das stimmt. Aber das kann man natürlich erst im Nachhinein. Ich wollte mit dem Postulat vor allem, dass in der Zeit, bis zum Beispiel die Strafuntersuchungsbehörde entschieden hat, ob eine Falschanschuldigung oder eine Anschuldigung wirklich auch Fleisch am Knochen hat, ob ein Verfahren aufgenommen wird oder nicht, ob eine Nichtannahmeverfügung gesprochen wird oder nicht, die Persönlichkeit, die Integrität und vor allem eben auch die Existenz zum Beispiel arbeitsrechtlich geschützt sind.
Sie wissen alle: Heute können Sie mit einer Falschanschuldigung die Existenz einer Frau, eines Mannes, aber auch einer ganzen Familie medial kaputt machen. Ich gebe Ihnen jetzt ein ganz aktuelles Beispiel: Am 9. Dezember des letzten Jahres hat das VBS die Medienmitteilung gemacht, dass man [PAGE 463] gegen den Oberfeldarzt Strafanzeige wegen Vermögensdelikten eingereicht hat. Das ist jetzt über drei Monate her; der Divisionär wurde sofort freigestellt. Sie wissen alle so gut wie ich: Auch wenn nichts von dieser Strafanzeige an ihm hängenbleibt, ist dieser Mann in seiner Existenz zerstört. Er wird nie mehr an seinen Job zurückkehren können, er wird nirgends wieder eine Anstellung finden. In diesem speziellen Fall hat die Bundesanwaltschaft den Fall wieder abgegeben und gesagt, sie habe zivil- und strafrechtlich nichts gefunden, was sie zu untersuchen habe. Jetzt ist der Fall bei der Militärjustiz. Das VBS hat unterdessen eine interne Untersuchung eingeleitet, hat bei einem internen Rechtsanwalt ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um abzuklären, ob diese Verfehlungen zutreffen und ob man personalrechtlich richtig vorgegangen ist. Das wird diesem Kadermitarbeiter der Armee nichts mehr nützen, das wissen Sie alle; das wird ihm nichts mehr nützen. Seine Existenz ist kaputt, allenfalls wegen einer Falschanschuldigung, vielleicht auch wegen keiner Falschanschuldigung - ich möchte hier nicht werten und kenne den Ausgang nicht.
Genau hier wäre die Frage gewesen, ob es eben möglich ist, jemanden zu schützen - in seinem arbeitsrechtlichen Verhältnis, aber eben auch medial und in seiner Integrität -, bevor Strafbehörden entschieden haben, ob sie ein Strafverfahren eröffnen. Es reicht eben nicht, dass in der Presse einfach irgendwo unten im Kleinen geschrieben steht, es gelte die Unschuldsvermutung; das wissen Sie alle.
Ich bedauere, dass der Bundesrat das Anliegen nicht aufnehmen will, dass er findet, die bestehenden Regelungen genügten. Ich bin mir bewusst, dass ein Postulat hier nichts bringt. Ich bin mir bewusst, dass im Bericht nicht anders herauskommen würde als in der Stellungnahme des Bundesrates zu meinem Postulat. Ich werde im Speziellen jetzt einmal abwarten, wie es gerade im vorhin als Beispiel genannten Fall des Oberfeldarztes herauskommt. Vielleicht braucht es dann aus den Kommissionen oder aus den Reihen der Parlamentsmitglieder heraus parlamentarische Initiativen.
Es ist mir aber bewusst, dass das Postulat jetzt nur weiteren administrativen Aufwand bedeuten würde. Der Bundesrat ist anderer Meinung. Ich ziehe deshalb mein Postulat zurück.