Glättli Balthasar · Nationalrat · 2017-03-15
Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2017-03-15
Wortprotokoll
Lobbying ist ja ein Thema, das immer wieder - nicht nur in diesem Raum, sondern vor allem in der Wandelhalle und in den Medien - zu erhöhten Pulsschlägen führt. Ich möchte zuerst eines klarstellen. Aus meiner Sicht ist Lobbying grundsätzlich nichts Gutes und nichts Böses, sondern das ganz normale Transportieren von Information und von Interessen. Weil es aber nichts Böses ist, muss es sich auch nicht verstecken. Entsprechend haben wir Grünen uns wie viele andere Fraktionen auch, als dieses Thema [PAGE 472] einmal mehr die Medien und uns hier bewegt hat, überlegt, an welchen Orten man ansetzen kann, um das Lobbying zu klären und es aus dem - wie soll ich sagen? - Dunstkreis des Anrüchigen in das Licht der Kontrolle der Öffentlichkeit zu rücken.
Sie wissen es, die Staatspolitischen Kommissionen haben der parlamentarischen Initiative Berberat 15.438 Folge gegeben, die vorsieht, dass es ein transparentes Lobbyregister im Bundeshaus gibt, konkret Akkreditierungsmöglichkeiten und Transparenz über die Akkreditierten. Warum, fragen Sie sich, und das vielleicht auch mit der Mehrheit der Kommission, die genau so argumentiert hat, warum wollen wir von der grünen Fraktion die vorliegende parlamentarische Initiative aufrechterhalten? Ich sage Ihnen, worum es geht: Es geht um einen kleinen Teilbereich. Wenn Sie das gehört haben, werden Sie vielleicht verstehen, weshalb wir der Meinung sind, das wäre etwas, das sich sehr rasch umsetzen liesse und keine riesigen gesetzgeberischen Arbeiten braucht, weil es vermutlich auf Verordnungsebene geregelt werden könnte. Es würde in dieser mutmasslich nicht ganz so kurzen Übergangsfrist, bis das Parlament die parlamentarische Initiative Berberat 15.438, "Eine Regelung für transparentes Lobbying im eidgenössischen Parlament", allenfalls durch beide Kammern gebracht hat, bereits einen wesentlichen Beitrag zur Transparenz leisten.
Worum geht es? Heute sind wir ja quasi die Türöffner für die Interessenvertreter: Einerseits können wir, wenn wir wollen, unsere beiden Zutrittsberechtigungen oder eine davon jemandem geben, der selbst Interessen vertritt. Dazu gibt es ein Register, über das wir auch schon tausendmal gestritten haben und das jetzt nicht Thema der Debatte ist. Andererseits, und das wissen viele auch in der Öffentlichkeit nicht, gibt es neben diesen ständigen Zutrittsbewilligungen die Möglichkeit, dass jedes Mitglied des Parlamentes während der Session maximal zwei Personen gleichzeitig einen Tages- oder einen Stundenzugang zum Parlament verschafft. Man holt diese Personen ab, die sich dann ebenso in der Wandelhalle bewegen können.
Über diese Besuche wird zwar Buch geführt, Sie alle haben vermutlich schon einmal einen Gast empfangen. Dann muss die Person ihre Identität angeben. Es gibt eine Liste, auf der eingetragen wird, wer welche Person mit dieser Tages-Zugangsbewilligung hereingelassen hat. Aber - und das ist der Punkt, bei dem wir ansetzen müssen - diese Liste ist nicht öffentlich. Das heisst, der kluge Lobbyist oder die kluge Lobbyistin, die im Schatten ins Bundeshaus will, braucht keinen ordentlichen Badge, sondern lässt sich von irgendjemandem eine Tages-Zugangsbewilligung organisieren und schlüpft gewissermassen unter dem Radar der Transparenzanforderungen durch.
Deshalb meinen wir, dass es wichtig sei, dass man zusätzlich zur heute bestehenden Liste der permanent Zutrittsberechtigten eben auch eine Liste der Personen publiziert, welche durch Parlamentsmitglieder temporär die Möglichkeit erhalten, ins Bundeshaus zu kommen. Das ist nicht die Transparenzoffensive pur, das ist nicht die Lösung aller Probleme im Zusammenhang mit Interessenvertretung. Das werden wir mit der parlamentarischen Initiative Berberat anpacken müssen. Aber es ist eine einfache und simple Massnahme, um in einem sensiblen Bereich schnell und unbürokratisch Transparenz zu schaffen. [GZ]
Geben Sie der parlamentarischen Initiative Folge!