Bäumle Martin · Nationalrat · 2017-03-15
Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2017-03-15
Wortprotokoll
Da ich am Ende meinen Vorstoss zurückziehen werde, sind die Referenten der Kommission gar nicht mehr aufgeboten worden - dies nur, damit Sie nicht erstaunt sind. Lenken statt fördern, das haben wir in diesem Saal in der letzten Woche schon diskutiert, wäre der Königsweg und fünf- bis zehnmal günstiger als lenken und fördern. Die einheimische Wasserkraft darbt. Die Strompreise an der Börse sind viel zu tief. Der wichtigste Treiber - er ist etwa zu zwei Dritteln verantwortlich - ist der tiefe Kohlepreis, der den Kohlekraftstrom zu billig macht. Ein zweiter Treiber, der wohl etwa 15 Prozent ausmacht, sind die viel zu tiefen [PAGE 474] CO2-Zertifikatspreise. Ein dritter Treiber, der ebenfalls im Maximum 10 Prozent zur Problematik beitragen dürfte, ist die Frankenstärke. Als vierter Treiber dürfte die Förderung der erneuerbaren Energien insbesondere in Deutschland auch etwa 10 Prozent ausmachen. Das heisst, dass die fossilen Energieträger 80 Prozent der Ursachen ausmachen.
Aus dieser Analyse heraus ist das Modell entstanden, das Ihnen mit der parlamentarischen Initiative vorliegt. Es ist eine differenzierte Stromabgabe. Konkret würde der Strom aus Kohle am stärksten belastet. Strom aus Gas hat eine bessere Ökobilanz und könnte deshalb anders bewertet werden. Die Kernenergie könnte ebenfalls reduziert belastet werden. Erneuerbare Energien würden grundsätzlich nicht belastet.
Eine wesentliche Änderung gegenüber bisher diskutierten Modellen liegt darin, dass ich die physikalische Verknüpfung einbeziehen möchte. Ich gebe Ihnen dazu das Beispiel der Erdbeeren: Heute können Sie in der Schweiz norwegische Wasserkraft kaufen, und der Zuschlag, der sogenannte Herkunftsnachweis, kostet eigentlich fast nichts. Das ist so, als könnten Sie Erdbeeren, die in Spanien wachsen, bereits hier essen, obwohl sie noch in Spanien auf dem Feld liegen. Kein Schweizer Bauer würde das akzeptieren. Er würde sagen, es müssten noch die Transportkosten eingerechnet werden. Zudem verfaulen einige Früchte auf dem Weg, und nur jene, die einwandfrei in der Schweiz ankommen, können hier verkauft werden. Genau so müsste man den Herkunftsnachweis für Norwegen usw. behandeln. Solcher Strom aus erneuerbaren Energien erhielte dadurch einen anderen Preis als Strom aus erneuerbaren Energien aus der Schweiz. Damit würden wir unterbinden, dass Norwegen über den Herkunftsnachweis das ganze System unterlaufen würde.
Ein weiterer zentraler Punkt des Modells ist die Staatsquotenneutralität. Es ist eine volle Rückerstattung vorgesehen, sodass netto sowohl für die Unternehmen als auch für die Bevölkerung keine Mehrkosten entstehen. Mit einer Kann-Formulierung könnten stromintensive Unternehmen ähnlich wie bei der KEV entlastet werden.
Das Ganze könnte auch ein Businessmodell für unsere Stromproduzenten werden. Wenn das Strompreisniveau durch den Importstrom ansteigt - das Preisniveau des Graustroms, des Ex-Stroms, des Stroms aus Kohle, aus Kernenergie, aber auch aus erneuerbarer Energie aus Norwegen -, würde das Businessmodell für die Wasserkraft wieder aufgehen. Wir haben den Zuschlag und die Differenzierung bewusst offengelassen; das soll im Detail später geschehen.
Wenn ich schaue, was im Moment auf dem Tisch liegt, sehe ich, dass das Axpo-Modell, das im Moment im Raum steht, ähnlich ist, es weist aber einen wesentlichen Unterschied auf: Das Geld soll beim Axpo-Modell zurück zur Axpo, bei meinem Modell hingegen zurück an die Bevölkerung und an die Wirtschaft. Ich überlasse es Ihnen zu entscheiden, welcher Weg besser ist.
Der Vorschlag ist auch wegen der Gleichbehandlung aller und wegen der umweltpolitischen Motivation klar WTO-tauglich. Die vorhandenen Berichte zeigen, dass eine physikalische Verknüpfung der Schweizer Herkunftsnachweise im grün-grünen WTO-Bereich ist. Zum Vergleich: Die Subventionierung der Wasserkraft im ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050, die sogenannte Marktprämie, ist gemäss WTO- und Gatt-Regeln eine indirekte Diskriminierung und liegt klar im gelb-roten, wenn nicht im roten Bereich. Wir haben es hier drin beschlossen, ohne dass jemand von der WTO eine Frage gestellt oder reklamiert hätte.
Ich komme zum Schluss. Haben wir ein Problem? Wir haben mehrere Probleme: Produktion, Ökologie, zweite Etappe offen. Haben wir Handlungsbedarf? Ja. Auch die Kommission hat es angetönt: Wir haben Handlungsbedarf. Der Weg wäre zweckmässig.
Es wäre schön gewesen, hätte die Kommission aus diesem Grund die parlamentarische Initiative sistiert. Sie hätte ihr auch in der ersten Phase Folge geben können, damit wir auf diesem Konzept aufbauend eine Verbesserung auf gesetzlicher Ebene, ein Lenkungssystem hätten entwickeln können. Das war leider nicht der Fall; eine Sistierung war nicht möglich. Daher ist aus unserer Fraktion auch ein Postulat (17.3072) eingereicht worden.
Damit die im Grundsatz akzeptierte Thematik, die wir in der UREK aufnehmen werden, heute nicht mit einem Nein im Rat gefährdet werden kann, ziehe ich meine parlamentarische Initiative hiermit zurück.