Lexipedia

Kuprecht Alex · Ständerat · 2017-03-16

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-03-16

Wortprotokoll

Wenn wir diese Vorlage nochmals Revue passieren lassen, so müssen wir feststellen, dass einige Ziele der Vorlage erreicht wurden. So erreichen wir das gleiche Rentenalter für Mann und Frau, wir erreichen ein wichtiges Ziel, nämlich endlich die Flexibilisierung des Renteneintrittsalters. Wir erreichen eine Finanzierung in Bezug auf die Demografie und ihre entsprechende Veränderung in der Zukunft, und wir erreichen vor allem im BVG, ganz wichtig, auch die Anpassung des Umwandlungssatzes mit der entsprechenden Kompensation.

Wenn ich auf diese rund zweieinhalb Jahre zurückblicke, so erlaube ich mir, auch eine kritische Bemerkung in Bezug auf unser Verhalten in der Kommission und im Rat zu machen. Ab Beginn der Beratungen im September 2015 hatten wir im Prinzip ein Diktat, ein Diktat, dem schlussendlich heute im Endergebnis zum Durchbruch verholfen wurde. Es war in dieser Zeit praktisch keine Veränderung feststellbar. Niemand bewegte sich oder wollte sich bewegen. Es wurden verschiedene Versuche mit neuen Modellen gemacht, aber man verharrte einfach auf den eigenen Positionen.

Wir haben schlussendlich eine Einigungskonferenz durchgeführt, die meines Erachtens gar keine Einigungskonferenz war, sondern es war schlussendlich das Durchdrücken der entsprechenden Position. Sie haben es ja mitbekommen, es war immer ein Stimmenverhältnis von 14 zu 12 Stimmen, 14 zu 12 Stimmen und 14 zu 12 Stimmen. Auf alle kleinen Korrekturen, die wir noch gemacht haben, möchte ich jetzt nicht zurückkommen. Es war zum Teil auch skurril, wie diese Entscheide zustande gekommen sind.

Was sind die Kernpunkte, die dazu führen, dass wir diese Vorlage jetzt ablehnen?

Erstens erreichen wir mit diesen 70 Franken bzw. der Plafonderhöhung von 150 auf 155 Prozent für Ehepaare ganz klar einen Rentenausbau. Das Ziel bestand immer in der Stabilisierung der ersten Säule, und es war in der Botschaft des Bundesrates nie die Rede davon, dass die Renten ausgebaut werden sollen.

Wir haben versucht, eine Lösung zu finden, um die Reduktion des Umwandlungssatzes der Pensionskassen entsprechend auszugleichen; Sie erinnern sich noch an die entsprechende Volksabstimmung aus früherer Zeit, die ja grandios verloren wurde. Ich glaube, dieses Ziel haben wir erreicht, indem der Rentenverlust durch die Absenkung vollumfänglich - ich betone nochmals: vollumfänglich! - während zwanzig Jahren ausgeglichen wird. Es gibt für die betroffene Generation während dieser zwanzig Jahre keinen Rentenverlust aufgrund der Senkung des Umwandlungssatzes.

Der Ausbau um 70 Franken und die Erhöhung auf 155 Prozent bedeuten aber, dass wir dies nur den künftigen Rentnerinnen und Rentnern zukommen lassen werden, dass wir damit im Prinzip eigentlich eine Zweiklassengesellschaft schaffen: Alle, die bereits in Rente sind, die tiefe Pensionen haben, die tiefe Renten aus der ersten Säule haben, werden diese Mittel nicht erhalten. Jene, die in Zukunft in Rente gehen und beim Renteneintritt generell wesentlich höhere Kapitalien haben werden, werden noch belohnt mit zusätzlichen 70 Franken. Das ist keine Wirkungsorientierung, das ist eine Ausschüttung von Geldern nach dem Giesskannenprinzip. Ich persönlich werde in fünf Jahren davon profitieren können, aber ich hätte sie eigentlich nicht nötig. Es gibt aber in meinem Umfeld Rentnerinnen und Rentner, die es bitter nötig hätten, dass sie eine höhere Rente erhalten würden.

Diese Erhöhung wird gegenfinanziert mit 0,3 Mehrwertsteuerprozenten. Das bedeutet, dass künftig jene, die noch werktätig sind und arbeiten, höhere Abgaben zu entrichten haben werden. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer - da waren wir uns im Prinzip einig - ist für das Auffangen der demografischen Veränderungen in den nächsten Jahren gedacht. Aber auch die Rentnerinnen und Rentner, die jetzt diese 70 Franken nicht erhalten werden, werden aufgrund dieser Konsumsteuer entsprechend zur Zahlung von Beiträgen herangezogen, nur werden sie nicht von der Rentenerhöhung profitieren können.

Zweitens geht es um die demografische Entwicklung. Wir werden jetzt sehr schnell eine ganz rasant anwachsende zusätzliche Rentnerschaft erhalten. Bis ins Jahre 2030 wird die Rentnerschaft um rund 1,73 Millionen zusätzliche Rentnerinnen und Rentner grösser. Sie werden von diesem Rentenausbau profitieren. Die Zeche haben allerdings dann die jüngeren Generationen zu bezahlen. Ich verweise auch auf die entsprechende Aufstellung des Bundesamtes für Sozialversicherungen: Das Defizit in der Umlagerechnung wird 2030 bereits 1,4 Milliarden Franken betragen; 2035 wird es bei 6,1 Milliarden angelangt sein und 2040 bei 8,7 Milliarden Franken. Das führt zum Problem, dass dann die geburtenstarken Jahrgänge in Rente sind und eine wesentlich kleinere Population an noch Aktiven diese Milliarden zu bezahlen haben wird. Ich erachte dies gegenüber diesen jüngeren Generationen als nicht gerecht, und ich persönlich kann diese Verantwortung gegenüber den nachfolgenden Generationen, gegenüber unseren Kindern und Kindeskindern, nicht akzeptieren. Wir beziehen heute Leistungen und geben den ungedeckten Check an die uns nachfolgenden Generationen weiter.

Drittens war die Einigungskonferenz - ich habe es bereits erwähnt - eigentlich keine Einigungskonferenz. Man hat die Positionen der Ständeratsvariante mit kleinen Retuschen korrigiert, insbesondere im Bereich des Mehrwertsteuersatzes, bei dem man den eigenen Fehler, nämlich einen Deckungsgrad von 111 Prozent bis 2030, erkannt hat. Ich sage jetzt nicht, wie das zustande gekommen ist, denn das wäre wahrscheinlich der Öffentlichkeit nicht würdig.

Ich komme zum Fazit: Die Vorlage, die heute auf dem Tisch liegt, übersteigt das Ziel der Rentenreform, die uns Bundesrat Berset seinerzeit vorgelegt hat. Strukturelle Massnahmen, die er vorgeschlagen hat, werden nicht vorgenommen - aus meiner persönlichen Sicht teilweise zu Recht. Wir nehmen das Ziel der Stabilisierung der AHV für die Zukunft im Prinzip nicht wahr. Wir verschieben die Lasten auf die nachkommenden Generationen. Wir schaffen eine Zweiklassengesellschaft von Rentnerinnen und Rentnern; ich habe bereits darauf hingewiesen. Wir verschieben die Lasten - und die Lasten werden aufgrund unseres Verhaltens enorm sein! - auf die Jahrgänge nach 1968 und vor allem auf die Zeit nach 2030.

Zuletzt, so meint es mindestens die Minderheit, vermischen wir mit der Erhöhung der AHV-Altersrente um 70 Franken die Finanzierungssysteme der ersten und der zweiten Säule. [PAGE 275] Diese Vermischung wird langfristig noch grössere Auswirkungen haben - davon bin ich überzeugt -, Auswirkungen, die wir wahrscheinlich erst in etwa zehn, fünfzehn Jahren sehen werden. Auf diese Auswirkungen wird dann die uns nachfolgende Generation hier in diesem Saal wahrscheinlich einmal nicht stolz sein.

Ich bin der Überzeugung, dass es besser ist, die Verantwortung für eine Vorlage, die aus meiner Sicht nicht gut herausgekommen ist, selbst zu übernehmen, als wenn wir die Verantwortung einfach auf die Bürgerinnen und Bürger abschieben.[GZ]

Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit zu folgen.