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Metzler Ruth · Bundesrat · 2002-03-19

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2002-03-19

Wortprotokoll

Es kommt nicht oft vor, dass der Bund neue und dauerhafte Institutionen schafft, die für sämtliche Bürgerinnen und Bürger unseres Landes von grosser Bedeutung sind. Die Schaffung der neuen erstinstanzlichen Bundesgerichte ist ein solch seltener Fall. Es ist daher nicht erstaunlich, dass die Frage, an welchem Standort diese Gerichte realisiert werden sollen, grosses Interesse hervorgerufen hat. Die Gründe für dieses Interesse sind verschiedener Natur. Es geht nicht nur um neue Arbeitsplätze, die mit wirtschaftlichen Vorteilen verbunden sind; es geht vor allem auch um einen symbolischen und staatspolitischen Wert, der in der Achtung und Wertschätzung einer Region als Teil unseres Bundesstaates liegt. Der symbolische bzw. der staatspolitische Wert ist, wie die lebhafte Diskussion um das wirtschaftlich nicht sehr gewichtige Bundesstrafgericht gezeigt hat, ebenso bedeutend, wenn nicht noch bedeutender, wie eben der finanzielle oder der wirtschaftliche Faktor.

Die Standortfrage ist aber nicht nur von grossem Interesse, sie war auch von Anfang an sehr heftig umstritten. Ich verrate Ihnen kein Geheimnis, wenn ich Ihnen sage, dass die Standortfrage auch im Bundesrat engagiert und kontrovers diskutiert worden ist. Es gibt in dieser Frage keine eindeutig richtige oder falsche Antwort. Vielmehr muss anhand einer Abwägung von verschiedenen auf dem Spiel stehenden Interessen beurteilt werden, an welchen Standorten die neuen Bundesgerichte stehen sollen. Ich verzichte auf eine Wiederholung der Gründe, die den Bundesrat zum Vorschlag bewogen haben, Freiburg als Standort des Bundesverwaltungsgerichtes und Aarau als Standort des Bundesstrafgerichtes zu wählen. Die Argumente sind bekannt.

Ich möchte aber noch einmal auf etwas hinweisen: Es geht heute nicht nur um einen Neubau von Institutionen und Gebäuden, wir stehen auch vor einem Umbau, und wir beginnen nicht einfach bei null. Diese Ausgangssituation ist aus Sicht des Bundesrates auch zu berücksichtigen, denn gerade im Bereich des Verwaltungsrechtes besteht ein funktionierender Justizapparat. Der Bundesrat will diesen bzw. dessen Funktionieren nicht vorübergehend schwächen, sondern der Bundesrat will, dass die Rechtsprechung auch kurz- und mittelfristig gut gewährleistet ist. Der Bundesrat hat auch andere Standorte als Aarau und Freiburg als mögliche Standorte gesehen. Der Bundesrat hat sich mit staatspolitischen und föderalistischen Überlegungen auseinander gesetzt. Er hat die durchaus berechtigten Argumente für und gegen die einzelnen Standorte ernst genommen und gegeneinander abgewogen.

Föderalistische Kriterien waren jedoch für den Bundesrat nicht allein massgebend; sie dürfen es bei einem Entscheid von solcher Tragweite auch nicht sein, doch ist ihnen so weit wie möglich Rechnung zu tragen. Das eigentliche Ziel, die Schaffung von gut funktionierenden, neuen Justizbehörden, muss dabei aber immer gewährleistet werden.

Der Bundesrat hat Ihnen nach engagierter Diskussion und Abwägung aller Anliegen und Argumente einen Entwurf unterbreitet. Sie werden allenfalls die föderalistische und staatspolitische Dimension anders gewichten und einen anderen Entscheid treffen, als dies der Bundesrat vorsieht. Die Mitglieder des Bundesrates, in erster Linie aber die Rechtsuchenden, die Angeschuldigten, die Anwältinnen und Anwälte, die Richterinnen und Richter und die Angestellten der Gerichte werden letztlich mit jedem Entscheid von Ihnen leben können und auch leben müssen.

Ich bitte Sie, die Fassung des Bundesrates und der Mehrheit Ihrer Kommission zu unterstützen.