preparatory:AB 213904
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2017-03-16
Wortprotokoll
Zufälligerweise steht heute in der "NZZ" eine Einschätzung respektive eine Kommentierung des Urteils der Europäischen Chemikalienagentur (Echa) zum Thema.
Glyphosat gehört in der Schweiz, wie weltweit, zu den am häufigsten angewendeten Pflanzenschutzmitteln. Als Herbizid wird es vielseitig eingesetzt, unter anderem auch für die bodenschonende pfluglose Ansaat von Kulturen.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) hat im November 2015 die Neubewertung von Glyphosat veröffentlicht. Im Gegensatz zu der im März 2015 durch die Internationale Agentur für Krebsforschung veröffentlichten Neubeurteilung von Glyphosat kommt sie zum Schluss, dass eine krebserregende Gefahr von Glyphosat für den Menschen unwahrscheinlich ist. Diese Meinung teilt auch die am 16. Mai 2016 veröffentlichte Stellungnahme des internationalen Joint FAO/WHO Meeting on Pesticide Residues, welches für die Beurteilung von Pflanzenschutzmittelrückständen zuständig ist. Die Experten des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen teilen diese Schlussfolgerung.
Trotz der Beurteilung "nicht krebserregend" durch die Efsa ist die Verlängerung der Zulassung von Glyphosat als Wirkstoff in der EU noch nicht beschlossen. Der Entscheid wurde bis zum Vorliegen der offiziellen Einstufung durch die Echa vertagt. Die in einzelnen Studien festgestellte Toxizität von glyphosathaltigen Produkten konnte auf den Beistoff Tallowamin zurückgeführt werden. In der Schweiz ist dieser seit dem 1. November 2016 nicht mehr zugelassen. Auch die EU hat ihn aufgrund eines Gutachtens der Efsa verboten. Das Gutachten kommt zum Schluss, dass Tallowamin auf allen untersuchten Endpunkten eine signifikante Toxizität aufweist, welche sich negativ auf die menschliche Gesundheit auswirken kann.
In Erfüllung des Postulates 15.4084 der WBK-NR, "Studie über die Auswirkungen von Glyphosat in der Schweiz", führt der Bundesrat eine entsprechende Studie durch. Die im Urin der Schweizer Bevölkerung gefundenen Konzentrationen von Glyphosat sind gesundheitlich unbedenklich. Trotzdem teilt der Bundesrat die Meinung, dass die Forderung nach mehr Klarheit über die Ursache und den Ursprung dieser Spuren gerechtfertigt ist.
Vor Kurzem haben mehrere Umweltorganisationen gemeinsam eine europäische Bürgerinitiative gegen Glyphosat lanciert. Damit soll die EU-Kommission aufgefordert werden, den Mitgliedstaaten unter anderem ein Verbot für Glyphosat vorzuschlagen und das Zulassungsverfahren für Pestizide zu überarbeiten.
Neu weitet sich die Debatte über mögliche schädliche Wirkungen von Glyphosat auch auf die Umwelt aus. Der Bundesrat wird diese Debatte aufmerksam mitverfolgen und nötigenfalls weitere Massnahmen bestimmen.
Fazit: Zurzeit sieht der Bundesrat, basierend auf den zur Verfügung stehenden Studien und den umfangreichen Kenntnissen zu einer möglichen Toxizität von Glyphosat, keinen regulatorischen Handlungsbedarf. Der Bundesrat beantragt Ihnen daher, die beiden Motionen und das Postulat - jetzt ist es nur noch das Postulat - abzulehnen.