Maurer Ueli · Bundesrat · 2017-03-16
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2017-03-16
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat in der ursprünglichen Vorlage nicht vorgesehen, dass ein Rechtsträger ein Antragsrecht hat. Die Diskussion in der Kommission war ja ausführlich. Man hat verschiedene Varianten besprochen und uns dann den Auftrag gegeben, diese Diskussion zusammenzufassen. Wir haben das zusammen mit Herrn Noser und dem Bundesamt für Justiz entsprechend gemacht. Was Ihnen also hier vorliegt, ist die konsolidierte Meinung der Bundesverwaltung. Wenn man das einfügen will, dann betrachten wir diese Formulierung als richtig. Es ist eher ein politischer Entscheid, ob Sie hier ein zusätzliches Recht schaffen wollen für einen Rechtsträger, der Daten austauscht.
Aus Sicht des Bundesrates war das damals nicht notwendig. Wir haben diese Frage aber auch nicht wirklich ausführlich intern diskutiert, sondern wir haben das so gemacht, wie wir es in solchen Vorlagen jeweils umsetzen. Aufgrund der Diskussion in der Kommission, die eigentlich nach mehr Sicherheit und auch nach mehr Einflussmöglichkeiten in Bezug auf den Datenaustausch gerufen hat, ist dieser Antrag, denke ich, so richtig. Man könnte auch sagen: Es gibt damit eine zusätzliche Sicht und nicht nur die Sicht der Verwaltung, die den Austausch prüft, sondern eben auch die Möglichkeit der Sicht von Unternehmen, die vielleicht mehr Erfahrung haben und die den Austausch auch in anderen Ländern verfolgen. Das gibt eine zusätzliche Optik, um Vergehen oder Missbräuche zu beurteilen. Es kann durchaus im Sinne der Umsetzung sein, dass sie aus verschiedener Optik verfolgt und dann auch entsprechend geprüft wird.
Der Bundesrat kann also mit diesem Antrag leben, auch inhaltlich und politisch, weil er den Austausch und das Recht des Rechtsträgers etwas stärkt. Gerade weil wir in der Umsetzung vielleicht doch die eine oder andere Schwierigkeit oder Unklarheit haben, stärkt das möglicherweise dann auch die Position des Bundesrates oder den Einfluss des Rechtsträgers, dessen Daten ausgetauscht werden: Der missbräuchlichen Verwendung von Daten kann so etwas entgegengewirkt werden.
Aus unserer Sicht macht es auch politisch durchaus Sinn, wenn Sie das so einfügen. Juristisch ist die Frage geklärt. Ich denke, damit hat der Zweitrat, wenn er will, die Gelegenheit, noch einmal vertiefter darauf einzugehen. Der Einzelantrag Noser, der juristisch abgeklärt und ausformuliert ist, beinhaltet eigentlich die Diskussion in der Kommission, die eindeutig in diese Richtung ging.[GZ]
Der Bundesrat kann sich dem Einzelantrag Noser anschliessen.