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Stahl Jürg · Nationalrat · 2017-03-16

Stahl Jürg · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-03-16

Wortprotokoll

Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Ich möchte zu Beginn der Debatte eine wichtige Verfahrensfrage erläutern und klären. Der Antrag der Einigungskonferenz enthält zwei Bestimmungen, nämlich Artikel 34bis AHVG (AHV-Zuschlag von 70 Franken) und Artikel 35 Absatz 1 AHVG (Ehepaarplafond), welche der Ausgabenbremse unterstehen. Der Ständerat hat die Ausgabenbremse bei diesen Bestimmungen im Rahmen der Erstberatung gelöst, der Nationalrat noch nicht. Hat ein Rat eine Bestimmung, welche der Ausgabenbremse unterliegt, noch nicht mit qualifiziertem Mehr angenommen und ist diese Bestimmung Gegenstand des Einigungsantrages, muss der gesamte Einigungsantrag in diesem Rat mit qualifiziertem Mehr angenommen werden. Dies ist jetzt hier im Nationalrat der Fall.

Wir werden am Ende der Debatte eine einzige Abstimmung über den Antrag der Einigungskonferenz durchführen. Diese Abstimmung erfordert das qualifizierte Mehr, also 101 Stimmen.