Hefti Thomas · Ständerat · 2017-03-16
Hefti Thomas · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2017-03-16
Wortprotokoll
Das Stimmenverhältnis in der Kommission könnte zur Annahme verleiten, es handle sich bei dieser Vorlage um etwas Harmloses. Dem ist meiner Ansicht nach aber nicht so. Doch es wird nicht zu Volten kommen, wie wir es gestern bei der Behandlung des Luftfahrtgesetzes erlebt haben; dies aus dem Grund, dass sich der Bundesrat politisch dazu verpflichtet hat, beim OECD-Projekt zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und -verlagerung mitzuwirken, und weil Firmen, die in den entsprechenden Ländern tätig sein wollen, gar nicht darum herumkommen, dem von der OECD geforderten Mindeststandard beim Reporting nachzuleben.
Aus Sicht der Schweiz erscheint mir die Sache aber nicht so erfreulich. Denn das Ganze liegt eher im Interesse einiger grosser und einflussreicher OECD-Staaten, die beträchtliche Schulden angehäuft haben und nun auf der Suche nach Steuersubstrat sind. So schreibt denn der Bundesrat in seiner Botschaft, dass es durchaus zu Mindereinnahmen an Steuern in der Schweiz kommen könne. In der Botschaft heisst es weiter: "Zusammengefasst können die Steuereinnahmen der Schweiz nach der Einführung des automatischen Austauschs länderbezogener Berichte sinken oder steigen" - sinken oder steigen! -, "je nach der zukünftigen Dynamik der Steuerkorrekturen in den Partnerstaaten sowie der Schweiz." Dieser Satz wirkt eher hilflos. Man hat keine Ahnung, wohin die Reise geht. Das ist eine unbefriedigende Aussicht, insbesondere auch dann, wenn man gelegentlich, wie auch in dieser Session, in gewissen Bereichen in finanzieller Hinsicht gern über die Anträge des Bundesrates hinausgeht.
Ich sehe für die Schweiz in Bezug auf die Steuereinnahmen bei dieser Vorlage keinen Gewinn, im Gegenteil. Es ist also umso besser, wenn sich meine Annahme als falsch erweisen sollte.
Neben dem Mehraufwand bei den Steuerverwaltungen von Bund und Kantonen bringt die Vereinbarung auch zusätzliche Bürokratie. Das kann man in der Botschaft nachlesen. Dieser Aufwand wird in der Zukunft noch zunehmen, weil auch diesem Instrument eine Dynamik innewohnt, die zum Ausbau tendiert.
Aufgrund des Umstandes, dass es zu einem massiven Austausch von Daten zwischen unzähligen Ländern kommt, und weil diese Daten teilweise sehr sensibel sein können, gibt es einen speziellen Abschnitt zum Datenschutz. Es wird aber zweifellos Staaten geben, wo dieser nicht gewährleistet ist oder wo von kriminellen Gruppierungen versucht wird, sich bei Verwaltungen solche Daten zugänglich zu machen. Es gibt Bestimmungen, die es in einem solchen Fall erlauben, den Austausch der Berichte vorübergehend auszusetzen oder sogar die Konvention zu kündigen. Ich frage daher den Bundesrat, ob er gewillt ist, die Verwaltung dazu anzuhalten, dass sie die richtige Anwendung der Konvention, der Vereinbarung, in den angeschlossenen Staaten genau überwacht und allenfalls Konsequenzen zieht, und ob der [PAGE 287] Bundesrat nötigenfalls auch bereit ist, eine Kündigung in Erwägung zu ziehen.
Da diese Vereinbarung in erheblichem Mass in unsere Gesetzgebung eingreift, hat die Kommission in beiden Beschlüssen eine Bestimmung eingefügt, die die gesetzgeberischen Befugnisse des Parlamentes wahren soll. Es handelt sich in Vorlage 1 um Artikel 1 Absatz 3 und in Vorlage 2 um Artikel 29a Albag.
Ich bin während der Session von den Parlamentsdiensten angegangen und darauf hingewiesen worden, dass diese Bestimmungen noch nicht beste Gesetzgebungstechnik seien und ob ich allenfalls bereit wäre, auf dem Wege eines Einzelantrages einen gesetzestechnisch besseren Text einzubringen. Ich habe mich dazu bereiterklärt - unter der Voraussetzung, dass der Kommissionspräsident informiert wird und gegen dieses Vorgehen keinen Einwand hat. Da er ein "nihil obstat" gegeben hat, werde ich den Einzelantrag im Anschluss begründen.