Bürgi Hermann · Ständerat · 2002-03-19
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-03-19
Wortprotokoll
Wie bereits im Eintreten erwähnt soll der Beirat, der die Gerichtskommission in ihrer Tätigkeit unterstützt, im Grundsatz - das war unsere Überlegung, Herr Kollege Schmid - im Gesetz selbst verankert und geregelt werden.
Noch eine weitere Bemerkung: Im Gegensatz zur Minderheit ist die Mehrheit der Auffassung, dass für einen Beirat zur Unterstützung eines Wahlgremiums keine vertieften betriebswirtschaftlichen Kenntnisse erforderlich sind. Das ist ein Unterschied zwischen Mehrheit und Minderheit. Wir sind aber der Meinung, das sei keine Frage von grosser Bedeutung und Tragweite.
Zu den übrigen Bestimmungen habe ich keine Bemerkungen mehr.