Frehner Sebastian · Nationalrat · 2017-03-16
Frehner Sebastian · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-03-16
Wortprotokoll
Namens der SVP-Fraktion bitte ich Sie, den Antrag der Einigungskonferenz abzulehnen.
Gemäss Botschaft des Bundesrates bezweckt diese Revision vier Ziele: den Erhalt des Rentenniveaus, die Sicherung des finanziellen Gleichgewichts der AHV und der beruflichen Vorsorge, die Anpassung der Altersvorsorge an die gesellschaftliche Entwicklung und die Revision der Bestimmungen betreffend Versicherungsaufsichtsgesetz.
Der Erhalt des Rentenniveaus wird durch die von der Einigungskonferenz vorgeschlagene Lösung insgesamt erreicht, wenn auch mit einigen Abstrichen. Betrachtet man die beiden Säulen getrennt voneinander, so sieht man, dass die AHV-Renten einen Ausbau erfahren und die BVG-Renten gesenkt werden. Das bewährte schweizerische Dreisäulenmodell wird damit durch die Stärkung der ersten Säule gegenüber der zweiten Säule geschwächt.
Zur Sicherung des finanziellen Gleichgewichts der AHV: Dieses Ziel wurde klar nicht erreicht. Obwohl die Lohnbeiträge um 0,3 Prozent und auch die Mehrwertsteuer um 0,6 Prozent ansteigen - das bedeutet in etwa jährliche Mehrkosten von 3 Milliarden Franken -, ist die Zukunft der AHV alles andere als gesichert. Gemäss den Aussagen des BSV wird die AHV mit diesem Modell im Jahre 2035 bereits wieder ein jährliches Minus von 7 Milliarden Franken erwirtschaften. Im Jahr 2045 wird das jährliche Defizit bereits 12 Milliarden Franken betragen. Die Rechnung ist relativ einfach: Die Erhöhung des Frauenrentenalters bringt der AHV jährlich 1,2 Milliarden Franken, die Erhöhung der AHV-Rente um 70 Franken und die Erhöhung des Ehepaarplafonds für Neurentner kosten hingegen jährlich 1,4 Milliarden Franken. Rein strukturell, also ohne die Mehreinnahmen von 3 Milliarden Franken, fahren wir mit dem neuen AHV-Modell schlechter als mit dem heutigen. Schon aus diesem Grund kann man dem Antrag der Einigungskonferenz nicht zustimmen.
Zur Anpassung der Altersvorsorge an die gesellschaftliche Entwicklung: Seit Jahren wird gefordert, dass die zweite Säule an die heutigen gesellschaftlichen Verhältnisse angepasst wird. Teilzeiterwerbende und Personen, die verschiedene Stellen haben - da handelt es sich sehr oft um Frauen -, sollen die gleichen Chancen haben, gleich gut BVG-versichert zu sein wie Personen mit einer Vollzeitstelle. Die Variante des Nationalrates hätte hier durch die Aufhebung des Koordinationsabzugs eine gute Lösung geboten. Der Antrag der Einigungskonferenz hingegen ist eine Steinzeitlösung. Die Senkung des Umwandlungssatzes im BVG auf 6 Prozent bringt immerhin eine kleine Verbesserung, die aber nur etwa für 5 Prozent der Personen in unserem Land überhaupt von Relevanz ist.
Zum VAG sage ich besser nichts. Alle hier Involvierten wissen, dass die Versicherer hier das Opfer taktischer Geplänkel wurden, und dies wird sie noch teuer zu stehen kommen, sollte dieser Vorschlag angenommen werden.
Fazit: Der Antrag der Einigungskonferenz führt nicht dazu, dass die Hauptziele dieser Reform erreicht werden. Lehnen Sie deshalb diesen missratenen Sanierungsversuch ab.