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Thurnherr Walter · 2017-03-16

Thurnherr Walter · Aargau · 2017-03-16

Wortprotokoll

Gemäss Bundesverfassung werden die Sitze des Nationalrates nach der Bevölkerungszahl auf die Kantone verteilt. So steht es in Artikel 149 Absatz 4 der Bundesverfassung. Es ist richtig gesagt worden: Seit 1848 steht in der Bundesverfassung, dass der Nationalrat die Gesamtbevölkerung der Schweiz repräsentiert. Volk, Stände und das Parlament haben sich wiederholt, und nicht nur einmal, 1848, damit befasst. Zuletzt hat der Nationalrat eine entsprechende Motion am 18. September 2013 mit 58 zu 129 Stimmen klar abgelehnt, obwohl sie weniger weit gegangen ist als die vorliegende Motion.

Über die geltende Berechnungsgrundlage besteht tatsächlich, wie Herr Nationalrat Zuberbühler zu Recht sagt, ein breiter Konsens. Ich glaube auch, dass sie weithin akzeptiert und beständig ist. Die grosse Mehrheit der Kantone verwendet für die Sitzverteilung auf die Wahlkreise bei ihren kantonalen Parlamentswahlen ebenfalls die Bevölkerung als Berechnungsgrundlage. Es sind etwa zwanzig Kantone. Der Ausdruck "Bevölkerung" umfasst eben in deren Auffassung mehr Personen als nur die Stimmberechtigten, so zum Beispiel auch die minderjährigen Schweizerinnen und Schweizer oder eben die Ausländerinnen und Ausländer. Das war ein bewusster Entscheid des Verfassunggebers.

Die in der Schweiz lebenden Menschen, ob alt oder jung, gesund oder krank, stimmberechtigt oder eben nicht, sind alle und sollen alle im Nationalrat vertreten sein. Für die Umsetzung dieser Motion wäre folglich eine Verfassungsänderung notwendig.

Der Bundesrat beantragt Ihnen aus den genannten Gründen, weiterhin auf eine solche zu verzichten und die Motion abzulehnen.

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