Zuberbühler David · Nationalrat · 2017-03-16
Zuberbühler David · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-03-16
Wortprotokoll
Mit meiner Motion "Neue und 'faire' Berechnungsgrundlage zur Verteilung der 200 Nationalratssitze auf die Kantone" möchte ich den Bundesrat beauftragen, das Verfahren für die Verteilung der 200 Nationalratssitze auf die Kantone anzupassen. Die Verteilung der 200 Nationalratssitze auf die Kantone erfolgt derzeit aufgrund der ständigen Wohnbevölkerung im Sinne von Artikel 2 Buchstabe d der Volkszählungsverordnung. Aktuell werden nebst den in der Schweiz gemeldeten Personen schweizerischer Staatsangehörigkeit auch ausländische Staatsangehörige mitgezählt, die über eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung für mindestens zwölf Monate oder Kurzaufenthaltsbewilligungen für eine kumulierte Aufenthaltsdauer von mindestens zwölf Monaten verfügen. Zusätzlich werden Personen im Asylprozess mit einer Gesamtaufenthaltsdauer von mindestens zwölf Monaten mitgezählt.
Bei der Verteilung der 200 Nationalratssitze auf die Kantone sollte meines Erachtens aber ausschliesslich jener Teil der Bevölkerung im Fokus stehen, dem eben die politischen Rechte in Bundessachen zusteht. Gemäss Artikel 136 unserer Bundesverfassung handelt es sich hierbei ausschliesslich um Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und die nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind. Dazu gehören selbstverständlich auch alle immatrikulierten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Diese - und nur diese - Personen können an den Nationalratswahlen und an den Abstimmungen des Bundes teilnehmen sowie Volksinitiativen und Referenden in Bundesangelegenheiten ergreifen und unterzeichnen. [PAGE 529]
Je nach Definition der massgebenden Bevölkerungszahl kann die Verteilung der 200 Nationalratssitze auf die Kantone stark variieren. Heute profitieren insbesondere Kantone mit einem hohen Ausländeranteil im Gegensatz zu Kantonen mit einem kleinen Ausländeranteil. Unter anderem aufgrund dieses Umstandes habe ich meine Motion eingereicht. Das Verteilverfahren, so, wie wir es heute kennen, ist aufgrund dieser Tatsache schlicht unfair.
Der Bundesrat hat aufgrund meiner Anfrage vom 17. März 2016 berechnet, welche Verschiebungen aufgrund einer Sitzverteilung basierend auf den Stimmberechtigten inklusive Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer zu erwarten wären. Im Sinne der Transparenz möchte ich Ihnen seine Antwort nicht vorenthalten. Gemäss der Antwort des Bundesrates würde der Kanton Zürich einen Sitz und die Kantone Waadt und Genf würden je zwei Sitze verlieren. Der Kanton Bern hingegen würde drei Sitze und die Kantone Solothurn und Appenzell Ausserrhoden würden je einen Sitz gewinnen.
Als gewählter Volksvertreter vertrete ich in erster Linie Personen mit Schweizer Bürgerrecht. In den Augen vieler vertritt der Nationalrat aber die Gesamtbevölkerung beziehungsweise die Schweizerinnen und Schweizer inklusive der Ausländerinnen und Ausländern. Dies ist Interpretationssache und darf auch nach der Annahme meiner Motion so bleiben. Was hingegen nicht bleiben darf, ist der Umstand, dass Kantone mit einem hohen Ausländeranteil überproportional im Nationalrat vertreten sind.
Der Bundesrat kommt in seiner Stellungnahme wohl zum Schluss, dass bezüglich der seit 1848 geltenden Berechnungsgrundlage ein breiter Konsens besteht. Aber nur weil die geltende Berechnungsgrundlage seit 1848 gilt, heisst das noch lange nicht, dass sie auch gut ist und weiterhin Bestand haben soll. Die Rahmenbedingungen haben sich seit 1848 stark verändert. Ich bitte Sie deshalb, das Anliegen meiner Motion zu unterstützen.