Flach Beat · Nationalrat · 2017-03-17
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2017-03-17
Wortprotokoll
Diese parlamentarische Initiative hat eine etwas längere Geschichte, und das bedarf einer kurzen Erklärung. Ihre Kommission gab der Initiative im Februar 2014 Folge. Nachdem unsere Schwesterkommission zunächst keine Folge gab, beschloss der Nationalrat im März 2015, das Anliegen dennoch aufzunehmen. Daraufhin gab auch die ständerätliche Kommission für Rechtsfragen an ihrer Sitzung vom 23. April 2015 dieser Initiative Folge. Der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates blieben nun zwei Jahre Zeit für die Ausarbeitung eines Entwurfes. Diese Frist würde im April dieses Jahres ablaufen, womit sich eine Fristverlängerung aufdrängt, um die wir Sie hiermit ersuchen.
Worum geht es? Mit dieser Initiative soll die bestehende Bestimmung des Strafgesetzbuches zum Kampf gegen die Rassendiskriminierung um die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung erweitert werden. Im aktuellen Strafgesetzbuch ist ausschliesslich die Verfolgung der Diskriminierung wegen Rasse, Ethnie oder Religion vorgesehen, nicht aber wegen homophober Hasskriminalität. Die Kommission hat einen Grundsatzentscheid über ein Umsetzungskonzept für diese parlamentarische Initiative gefällt und beschlossen, nicht nur das Kriterium der sexuellen Orientierung, sondern auch jenes der sexuellen Identität in die Bestimmung aufzunehmen. An unserer Sitzung im Mai dieses Jahres sollten uns von der Verwaltung ein ausgearbeiteter Entwurf und ein Bericht vorliegen. Die Arbeiten an der Umsetzung sind also weit vorangeschritten und können bald abgeschlossen werden.
Die Kommission beantragt Ihnen deshalb mit 16 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Frist für die Umsetzung der Initiative um zwei Jahre, d. h. bis zur Frühjahrssession 2019, zu verlängern.
Nun liegt aber eine Minderheit vor, die sich gebildet hat und auch inhaltlich argumentiert. Die Minderheit beantragt die Abschreibung der Initiative. Sie ist der Ansicht, das Vorhaben gehe zu weit und löse das Problem der Diskriminierung nicht. In ihren Augen stellt eine solche Bestimmung ausserdem eine Gefahr für die Meinungsfreiheit dar. Die Minderheit kritisiert schliesslich den Wortlaut der Bestimmung, wie sie die Kommission jetzt in einem ersten Entwurf beschlossen hat, und sagt, dass Auslegungsprobleme rund um die Begriffe "sexuelle Orientierung" und "sexuelle Identität" bestehen.
Die Mehrheit der Kommission ist jedoch der Meinung, dass diese Begrifflichkeiten klar sind und nicht zu Auslegungsschwierigkeiten führen. Vielmehr ist im Rahmen der Umsetzung dieser Initiative nach der Meinung der Mehrheit Ihrer Kommission Rücksicht darauf zu nehmen, dass Hasskriminalität gegen die sexuelle Orientierung gesamthaft erfasst werden sollte. Dazu gehört eben auch der Begriff der sexuellen Identität. Der Begriff "Geschlechtsidentität" in diesem Sinne bezieht sich auf das tiefempfundene innere, persönliche Gefühl der Zugehörigkeit zu einem Geschlecht, das mit dem Geschlecht, welches der betroffene Mensch bei seiner Geburt hatte, übereinstimmt oder nicht. Dies schliesst die Wahrnehmung des eigenen Körpers sowie andere Ausdrucksformen des Geschlechts, z. B. bei Kleidung, Sprache, Verhaltensweisen usw. mit ein.
Unter sexueller Orientierung hingegen versteht man die Fähigkeit eines Menschen, sich emotional und sexuell intensiv zu Personen desselben oder des anderen Geschlechts oder mehr als eines Geschlechts hingezogen zu fühlen und sexuelle Beziehungen mit ihnen zu führen.
Beide Formen gehören indes zu den durch Hasskriminalität gefährdeten Gruppen, und beide gehören zu jenen Menschengruppen, bei denen - besonders unter den Jugendlichen - eine überdurchschnittliche Suizidgefahr wegen solcher Hasskriminalität besteht.
Die Kommission hat, gestützt auf Artikel 126 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes, im Rahmen ihrer Arbeit auch die von der Jugendsession 2014 eingereichte Petition 14.2034, "Ergänzung des Artikels 261bis StGB über die Rassendiskriminierung", behandelt. Ihr Beschluss zur Sistierung und Überarbeitung der Initiative gilt somit auch für diese Petition.
Ich bitte Sie namens Ihrer Kommission, der beantragten Fristverlängerung zuzustimmen. Inhaltlich werden wir dann wieder darüber diskutieren, wenn der abschliessende Entscheid über die Umsetzung dieser Initiative hier vorliegt.