Slongo Marianne · Ständerat · 2002-03-19
Slongo Marianne · Ständerat · Nidwalden · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-19
Wortprotokoll
Wenn ich mir im Nachgang zu eidgenössischen Abstimmungen das Resultat und die Auswertung des Stimmverhaltens der verschiedenen Regionen auf der politischen Schweizer Karte vergegenwärtige, stelle ich immer wieder fest, dass Diskrepanzen erheblicher Grössenordnungen auftreten. Selbstverständlich sind unterschiedliche Meinungsbildungen durchaus im Sinne unseres eidgenössischen Demokratieverständnisses und demzufolge grundsätzlich nicht zu hinterfragen. Ein Unbehagen stellt sich bei mir aber immer dann ein, wenn das unterschiedliche Verhalten von ganzen Regionen aufgrund eines den Autoritäten gegenüber artikulierten Missbehagens einer Demonstration gleich zu verstehen ist. So ist beispielsweise die geschlossen ablehnende Haltung der gesamten Ostschweiz und des Tessins bezüglich Uno-Beitritt meines Erachtens auch aus diesem Gesichtspunkt zu bewerten.
Sie erinnern sich: Genau vor einem Jahr haben wir gemeinsam eine ins Tessin ausgelagerte Frühjahrssession erlebt. Eine der Zielvorgaben wurde so formuliert, dass das Verständnis und das Zusammenwachsen all unserer Landesteile prioritär anzugehen sei. Ob dieses Ziel in Bezug auf unseren Kanton Tessin erreicht wurde, können die Tessiner Vertreter in unserem Rat selbst schildern.
Nehmen und auch Geben - dies sind Grundsätze des zwischenmenschlichen Zusammenlebens, die auch in der Bundespolitik durchaus Gültigkeit haben. Mit der Festlegung der Standorte des Bundesstrafgerichtes in die Südschweiz einerseits und des Bundesverwaltungsgerichtes in die Ostschweiz andererseits tragen wir in sinnvoller Art und Weise dazu bei, das so dringend notwendige Verständnis für die gemeinsamen Entwicklungen der Schweiz zu fördern. Die dezentrale Zuordnung macht auch aus einem anderen Grund durchaus Sinn: Mit der Vergabe dieser beiden Institutionen in die genannten Landesteile wird es uns gelingen, bestehende und viel zitierte Gräben zuzuschütten, ohne dass dabei der Sache der Gerichtsbarkeit irgendwelche erkennbaren Nachteile erwachsen würden. Die Befürchtung, dass durch diese dezentrale Anordnung zusätzliche kostspielige Auffangpositionen entstehen könnten, ist in unserem modernen Zeitalter der medialen und technischen Vernetzung nicht relevant.
Ich beantrage Ihnen aus Überzeugung, die Zuteilung des Bundesstrafgerichtes nach Bellinzona - gemäss der Minderheit Marty Dick - und die Zuteilung des Bundesverwaltungsgerichtes in die Ostschweiz, nach St. Gallen - gemäss der Minderheit Bürgi -, zu beschliessen.