Suter Marc F. · Nationalrat · 2000-03-13
Suter Marc F. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-13
Wortprotokoll
Ich bitte Sie namens der Kommission, diesen Antrag abzulehnen.
Aufgrund von Artikel 66 Absatz 2 können - das wird explizit gesagt - die zuständigen Vollzugsbehörden Informationen allgemeiner Art über die sachgerechte Verwendung von Heilmitteln veröffentlichen. Insbesondere soll, da trifft sich der Gesetzeswortlaut mit dem Anliegen von Frau Ménétrey, mit entsprechenden Informationen, vielleicht sogar Kampagnen, dem Heilmittelmissbrauch vorgebeugt werden. Hier ist Prävention möglich und wird nicht verhindert.
Mit Ihrem Antrag, Frau Ménétrey, gehen Sie aber viel weiter. Sie wollen eine verpflichtende gesetzliche Grundlage schaffen, damit umfassende Kampagnen auf allen Stufen der Gesellschaft durchzuführen sind. Wenn Sie das so durchziehen, wird das sehr viel Geld kosten. Das wird aber auch in die Kompetenzen der Kantone eingreifen, und das scheint zu weit zu gehen.
Wir sind der Auffassung, dass der Bund, soweit er mit dem Vollzug betroffen ist, sehr wohl präventive Kampagnen gegen Heilmittelmissbrauch in Gang setzen kann, wie das auch schon geschehen ist, und damit Ihrem Anliegen im Rahmen des Heilmittelgesetzes Genüge getan wird.
Wir haben letzte Woche darüber gesprochen, dass wir der Auffassung sind, dass Sie hier das Fuder überladen und dem Heilmittelgesetz mit dem umfassenden Präventionsauftrag als Aufgabe zu viel aufbürden möchten. Wir wollen nicht so weit gehen. Uns scheint, dass die bestehende gesetzliche Grundlage für Informationskampagnen allgemeiner Art, auch im präventiven Sinne, wie Sie das wünschen, hinreichend ist und es damit sein Bewenden haben sollte.