David Eugen · Ständerat · 2002-03-19
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-19
Wortprotokoll
Die Debatte, die wir heute geführt haben, hat klar gezeigt, dass es eigentlich zwei Blickwinkel gibt, unter denen man dieses Geschäft entscheiden kann: Da ist erstens einmal die sachpolitische, administrative Frage, wie man Gerichte am besten organisiert; zweitens ist da die staatspolitische, institutionelle Frage, wo in diesem Land die wichtigen Institutionen stehen sollen.
Ich verhehle Ihnen nicht, dass ich als St. Galler sicher der staatspolitischen Frage den Vorzug gebe. Aber ich glaube, ich tue dies nicht nur als St. Galler. Ich glaube, in unserem Land müssen wir wieder mehr für die Kohäsion, den Zusammenhalt, Sorge tragen. Der Zusammenhalt in einem Land wird geschädigt, wenn es grosse ökonomische Differenzen zwischen den Landesteilen gibt, hier die Reichen, dort die Armen. Das müssen wir vermeiden, und dafür ist der Bund da, die Eidgenossenschaft. Sie muss Ausgleiche schaffen.
Die Kohäsion, der Zusammenhalt, hängt aber nicht nur von unseren wirtschaftlichen Massnahmen, von diesen Ausgleichsmassnahmen zwischen den einzelnen Landesteilen, [PAGE 221] ab. Das Gleichgewicht und die Anerkennung aller als gleichberechtigte Glieder dieses Bundesstaates kommen eben auch ganz stark in den Institutionen zum Ausdruck. Und es ist nun einmal so, dass die Gerichte, erst noch die Bundesgerichte, in einem Staat ganz wichtige Institutionen sind. Das Parlament ist wichtig, die Regierung ist wichtig, und die Gerichte sind die dritte Gewalt. Daher geht es um ein wichtiges institutionelles Symbol für dieses Land.
Wenn wir es unter diesem Aspekt betrachten, müssen wir zum Schluss kommen, dass in der Schweiz, so, wie die Situation der Institutionen ist, das Gleichgewicht nicht stimmt. Wir haben gewisse Schwerpunkte, die historisch erklärbar und auch richtig sind. Es hat mit der Bundeshauptstadt Bern begonnen, 1848; unsere Vorfahren haben das Bundesgericht mit Recht in Lausanne situiert. Dann hat man mit Recht 1917 die Zentralschweiz im Zusammenhang mit dem zweiten Bundesgericht berücksichtigt. Jetzt steht wieder ein Entscheid an, und ich finde es richtig, dass die Südschweiz und die Ostschweiz bei diesen wichtigen Institutionen zum Zuge kommen.
Ich möchte aber allen Rednern, insbesondere auch Herrn Pfisterer und Herrn Cornu, Recht geben, wenn sie sagen, man müsse auch die sachpolitischen, organisatorischen Punkte im Auge behalten. Aber Sie können überzeugt sein: Strafprozesse und Verwaltungsprozesse können Sie in gleicher Qualität und in den gleichen Sprachen in St. Gallen und in Bellinzona durchführen, wie Sie das heute in Lausanne und in Luzern tun können. Das können Sie nicht machen, einigen Landesteilen zu sagen: Ihr könnt das gar nicht, dazu seid Ihr nicht fähig, das ist unmöglich, das trauen wir Euch nicht zu! Das ist nicht fair. Das können die Tessiner genauso gut wie die St. Galler, und sie können es genauso gut wie die Waadtländer oder die Freiburger und die Aargauer.
Wir müssen uns doch in diesen Fragen einmal grundsätzlich als gleichberechtigt und gleich fähig betrachten. Natürlich wird es am Anfang etwas mehr kosten; da gebe ich den beiden Herren ohne weiteres Recht. Aber der Föderalismus ist nicht gratis zu haben; er kostet eben etwas; das erleben wir immer wieder. Wenn wir die Standorte der Institutionen in diesem Lande festlegen und sie auf die Landesteile aufteilen, statt dass wir alles in Bern haben, müssen wir mit in Betracht ziehen, dass diese Verteilung eben etwas kostet.
Aber alles in allem betrachtet sind die Kosten niemals der entscheidende Faktor; auch die sachpolitischen Fragen sind nicht der entscheidende Faktor. Es bleibt damit beim staatspolitischen Faktor. Daher möchte ich Sie bitten, dieser Frage beim heutigen Entscheid den Vorrang zu geben.