Gmür-Schönenberger Andrea · Nationalrat · 2017-05-02
Gmür-Schönenberger Andrea · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2017-05-02
Wortprotokoll
Eine Minderheit Bigler beantragt, mit einer Ergänzung von Artikel 10 Absatz 6 eine weitere Verlängerung des Gesetzes zu verhindern. Ursprünglich sei die Anschubfinanzierung auf acht Jahre befristet gewesen, heisst es. Man hätte sie korrekterweise 2010 auslaufen lassen müssen. Die Minderheit befürchtet, dass es zu weiteren Verlängerungen kommt, und möchte mit dieser Ergänzung den Willen zum Ausdruck bringen, dass es sich wirklich um die letzte Verlängerung handelt.
Die WBK-NR lehnte diesen Antrag mit 13 zu 11 Stimmen ab. Die Mehrheit erachtet diese Ergänzung als unnötig, da ja das Gesetz ohnehin zeitlich begrenzt ist. Den künftigen Gesetzgebern könne auch nicht vorgeschrieben werden, ob verlängert werden soll oder nicht. Zudem geht es nicht einfach um eine Weiterführung der Finanzhilfen aus dem Jahr 2003. Damit konnte nämlich folgenden Einrichtungen Finanzhilfe gewährt werden: Kindertagesstätten, Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung von Kindern bis zum Ende der Schulzeit sowie Strukturen für die Koordination der Betreuung in Tagesfamilien. Bei den neuen Finanzhilfen geht es um die Subventionierung von Krippenplätzen zugunsten der Eltern einerseits und um die Unterstützung zur besseren Abstimmung des Betreuungsangebotes auf die Bedürfnisse der Eltern andererseits. Es handelt sich hier also nicht einfach um eine Verlängerung, sondern um Finanzhilfen für etwas grundsätzlich Neues.[GZ]
Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag Bigler abzulehnen.