Pfister Gerhard · Nationalrat · 2017-05-02
Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · CVP-Fraktion · 2017-05-02
Wortprotokoll
Angesichts der fortgeschrittenen Zeit mache ich es kürzer als vorgesehen. Worum geht es?
Es geht um Kinder, die an einer äusserst seltenen, aber sehr schweren Krankheit leiden. Die Therapie und die Medikamente, die diese Kinder benötigen, kosten enorme Summen, und es ist verständlich, dass die im System Beteiligten schauen, ob diese Kosten berechtigt sind, ob es nicht andere Therapien gibt und ob die Therapien wirklich adäquat sind. Dagegen ist nichts einzuwenden. Das Problem besteht aber darin, dass die Auseinandersetzung mit der Frage, ob der Einsatz der Medikamente gerechtfertigt ist und finanziert werden soll und durch wen, auch noch den ohnehin belasteten Eltern überlassen wird. Sie sind ohnehin schon mit einer grossen Herausforderung konfrontiert, wenn ihr Kind eine äusserst seltene schwere Krankheit hat. Diese Familien müssen bis jetzt schauen, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Sie müssen begründen, warum das Medikament nötig ist. Die stete Sorge um das Überleben des Kindes, um dessen Schmerzen und um die stetig abnehmenden Fähigkeiten belasten diese Familien enorm.
Unabhängig von der angekündigten Strategie des Bundes zur besseren Versorgung dieser Patienten müssen diese Familien von der Finanzierungsproblematik entlastet werden. Das praktizierte Modell zwingt Familien zu einem äusserst belastenden Verhandlungsmarathon mit den Finanzierern und zu einem wochenlangen Warten auf einen Entscheid.
Deshalb schlägt diese Motion eine andere Haltung und eine Änderung des Prozesses mit folgenden Grundsätzen vor: Die Vergütung von bei Kindern angewandten Arzneimitteln und von Arzneimitteln der Geburtsgebrechen-Medikamentenliste soll gegenüber den Patienten ausnahmslos und vollumfänglich geschehen. Die Gesamtkurkosten sollen zwischen den Pharmaunternehmen und den Versicherern festgelegt werden, und ein Schiedsgericht entscheidet bei Uneinigkeit. Das Schiedsgericht soll sich aus den Beteiligten zusammensetzen, die in meiner Motion erwähnt sind. Mit dem vorgeschlagenen Ansatz können die ohnehin belasteten Eltern wirksam von der Auseinandersetzung über die Kostenübernahme und die Berechtigung der Medikamente und Therapien entlastet werden.
Die ablehnende Haltung des Bundesrates enttäuscht. Es wäre für ihn ein Leichtes und in seiner Kompetenz, die Verordnung anzupassen. Er verweist auf die Entwicklung einer Gesamtstrategie. Das ist nicht falsch, aber hier hätte der Bundesrat mit der Umsetzung meiner Motion die Möglichkeit, das Leiden der Familien schnell, einfach und ohne grossen Aufwand und vor allem wirksam zu lindern. [PAGE 617]
In diesem Sinne bitte ich Sie um Unterstützung der Motion. Weil ich jetzt so kurz gesprochen habe, können Sie diese Motion umso mehr unterstützen.