Candinas Martin · Nationalrat · 2017-05-03
Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2017-05-03
Wortprotokoll
Am 21. März 2017 hat sich unsere Kommission mit der Vorlage 16.080, "Regionaler Personenverkehr 2018-2021. Verpflichtungskredit", auseinandergesetzt. Wir behandeln dieses Geschäft heute als Zweitrat. Zu meiner Interessenbindung: Ich bin Präsident der Litra, des Informationsdienstes für den öffentlichen Verkehr.
Der regionale Personenverkehr ist eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen und stellt die flächendeckende Grundversorgung in allen Regionen mit öffentlichem Verkehr sicher, mit Bus, Bahn und teilweise Schiff und Seilbahn. Seit 2007 steigt die Nachfrage des regionalen Personenverkehrs jährlich um 4 bis 5 Prozent. Im Rahmen des Bestellverfahrens vereinbaren Bund und Kantone mit den Unternehmen des öffentlichen Verkehrs jeweils das Angebot und die Kosten für zwei Jahre. Die Leistungen werden dann aufgrund der geplanten ungedeckten Kosten abgegolten und zur Hälfte vom Bund finanziert. Die andere Hälfte geht zulasten des betroffenen Bestellerkantons. Der Bund gewährt 2017 Abgeltungen im Umfang von 951 Millionen Franken.
Die Kommission hat die Diskussion über beide Vorlagen gemeinsam geführt und unterstützt beide Vorlagen, wie sie der Ständerat verabschiedet hat.
Zur Vorlage 1: Mit einer Änderung des Personenbeförderungsgesetzes will der Bundesrat den bisherigen Zahlungsrahmen für den Bundesanteil durch einen vierjährigen Verpflichtungskredit ersetzen, um die Planbarkeit und die Verlässlichkeit der finanziellen Zusagen für alle Beteiligten zu erhöhen. Die Kommissionsmehrheit ist klar der Auffassung, dass ein mehrjähriger Verpflichtungskredit mehr Verbindlichkeit und Rechtssicherheit für die Planung schafft, dies für die Transportunternehmen, aber auch für die Kantone. Deshalb wird diese Änderung von den Kantonen und den Transportunternehmen stark unterstützt. Die 120 Transportunternehmen, welche im Regionalverkehr tätig sind, können damit beispielsweise ihre Rollmaterialbestellungen auf eine längere Periode abstimmen.
Die Kommission hat sich klar, mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, für diese Änderung ausgesprochen. Im Ständerat wurde diese Vorlage sogar einstimmig, mit 43 zu 0 Stimmen, angenommen.
Zur Vorlage 2: Beim Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs für die Jahre 2018-2021 gibt es zwei Anträge der Minderheit Bühler. Diese betreffen die Höhe des Verpflichtungskredits und die Freigabe des Kredits.
Zur Höhe des Verpflichtungskredits in Artikel 1: Der Bundesrat schlägt vor, für die Abgeltung der ungedeckten Kosten einen Verpflichtungskredit von 3959,6 Millionen Franken zu bewilligen. Die Minderheit Bühler unterstützt diesen Vorschlag des Bundesrates. Die Kommissionsmehrheit will wie der Ständerat diesen Kredit um 144 auf 4104 Millionen Franken erhöhen.
Für die Kommissionsmehrheit gibt es folgende Gründe, die für eine Erhöhung des Kredits sprechen:
1. Der Bund geht in der Botschaft von ungedeckten Kosten von 882 Millionen Franken aus. Es ist nicht realistisch zu erwarten, dass diese Lücke grösstenteils durch die Kantone und die Transportunternehmen einfach so gefüllt werden kann. Deshalb haben die Kantone und Transportunternehmen vorgeschlagen, diese ungedeckten Kosten paritätisch, d. h. je zu einem Drittel durch Bund, Kantone und Transportunternehmen, zu tragen. Dadurch ergibt sich die vorgeschlagene Erhöhung des Bundesanteils.
2. Die im Verpflichtungskredit vorgesehenen Abgeltungen dienen primär der Finanzierung der derzeitigen Leistungen aller Transportunternehmen des Regionalverkehrs. Es gibt aber notwendige Angebotsverbesserungen, die mitfinanziert werden sollen. Ich erwähne einige Angebotsausbauten und Investitionen in neues Rollmaterial, die in der Deutschschweiz und im Tessin angemeldet wurden; Kollege Borloz macht dies für die Westschweiz. Es sind dies: Inbetriebnahme der Linie Mendrisio-Varese; S-Bahn Aargau, Ausbauschritt Eppenberg; Ausbau der Zürcher S-Bahn; Ausbau der S-Bahn St. Gallen; neues Rollmaterial für die Strecke Lugano-Ponte Tresa, für die Wynental- und Suhrentalbahn, für die Rhätische Bahn und für den Regionalverkehr Bern-Solothurn. Damit diese Angebotsausbauten und Investitionen erfolgen können, muss auch der entsprechende Kredit zur Deckung des Finanzbedarfs gesprochen werden.
Wenn nun gefordert wird, dass die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs bezüglich Produktivität grössere Anstrengungen unternehmen müssen, so muss gesagt werden, dass der Kostendeckungsgrad laufend verbessert wurde, aber auch die Abgeltungen pro Personenkilometer um 2,5 Prozent zurückgegangen sind, bei Postauto Schweiz sogar um 4,4 Prozent. Die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs steigern sehr wohl die Effizienz und werden dies auch weiter tun. Sie sind sich ihrer Verantwortung bewusst. Auch können nach Meinung der Kommissionsmehrheit den Benutzern des öffentlichen Verkehrs nicht immer höhere Preise zugemutet werden. Seit dem Jahr 2010 gab es bei den Billetten im öffentlichen Verkehr Preiserhöhungen im Umfang von 14 Prozent. Das ist nicht nichts, sondern beachtlich.
3. Mit dem Verpflichtungskredit geht es um die Finanzierung des realen Fahrplanangebotes für Bahn und Bus. In Anbetracht dessen, dass in den letzten Jahren das effektive Verkehrswachstum immer über dem Wachstum der Planung lag, macht diese Krediterhöhung Sinn.
4. Die von der Kommissionsmehrheit gewünschte Erhöhung des Verpflichtungskredits heisst nicht, dass dieser Kredit auch zwingend in der ganzen Höhe gebraucht wird. Der Bund [PAGE 619] und die Kantone bleiben in der Pflicht, "günstige" Abgeltungsvereinbarungen mit den Transportunternehmen abzuschliessen. Schliesslich müssen auch die Kantone den gleichen Anteil wie der Bund bezahlen. So sieht die Kommissionsmehrheit keine Divergenzen zwischen den Interessen des Bundes und jenen der Kantone.
Aus diesen Gründen empfiehlt Ihnen unsere Kommission mit 13 zu 12 Stimmen, dem Ständerat zu folgen und einer Erhöhung des Kredits um 144 Millionen Franken zuzustimmen. Der Ständerat hat dieser Erhöhung mit 26 zu 17 Stimmen zugestimmt.
Nun noch zum Verpflichtungskredit in Artikel 2: Der Bundesrat möchte nur etwa die Hälfte des Kredits für die Fahrplanperiode 2018-2019 freigeben. Er will dann bis Ende Februar 2019 über die Freigabe des verbleibenden Kredits entscheiden. Mit ihrem zweiten Antrag unterstützt die Minderheit Bühler auch hier den Antrag des Bundesrates.
Die Kommissionsmehrheit will Artikel 2 ersatzlos streichen. Der Verpflichtungskredit soll für die Jahre 2018 bis 2021 auf einmal bewilligt werden. Nur so bietet ein Verpflichtungskredit gegenüber einem Zahlungsrahmen einen echten Vorteil. Mit der Freigabe des vierjährigen Verpflichtungskredits geben wir den Transportunternehmen und Kantonen auch mehr Planungssicherheit und Spielraum.
Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 14 zu 10 Stimmen, Artikel 2 zu streichen und so dem Ständerat zu folgen. Im Ständerat war die Streichung von Artikel 2 unbestritten.
Ich fasse zusammen: Der regionale Personenverkehr ist ein wichtiges Glied in der Transportkette unseres Verkehrssystems und ein Erfolgsmodell. Er garantiert das flächendeckende Angebot an öffentlichem Verkehr, verhindert die Abwanderung, stärkt den Wirtschaftsstandort Schweiz, fördert den Tourismus, entlastet die Strasse, ist Zubringer und Abnehmer der Fernverkehrslinien und bewältigt die Mobilitätsnachfrage zwischen Stadtzentrum und Agglomeration.
Die Kommissionsmehrheit will, dass der regionale Personenverkehr ausgebaut werden kann. Wir wollen nicht das Risiko eines unnötigen Halts eingehen. Der regionale Personenverkehr soll rollen können. Die Krediterhöhung um 144 Millionen Franken hat zur Folge, dass die Transportunternehmen und die Kantone mehr Geld ins System des öffentlichen Regionalverkehrs investieren. Das ist im Interesse der Mobilität und des öffentlichen Verkehrs im ganzen Land.
In diesem Sinne bitte ich Sie namens der Kommission, auf Vorlage 1 einzutreten und bei Vorlage 2 jeweils der Kommissionsmehrheit und damit dem Ständerat zu folgen.