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Weibel Thomas · Nationalrat · 2017-05-03

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2017-05-03

Wortprotokoll

Die Finanzkommission anerkennt die grosse Bedeutung der Grundversorgung aller Regionen mit öffentlichem Verkehr. Wie sie bereits in ihrem Mitbericht vom 28. November 2016 an die KVF zur Vorlage 16.040, "Finanzierung der schweizerischen Bahninfrastruktur für die Jahre 2017-2020", festgehalten hat, sind das feinmaschige Bahnnetz und das dichte Fahrplanangebot für die Schweiz ein wichtiger Standortvorteil, der aus volkswirtschaftlicher Sicht unserem Land einen grossen Nutzen bringt.

Die Finanzkommission ist sich zudem bewusst, dass in den kommenden Jahren Angebotsverbesserungen unausweichlich sind und dies zu einem steigenden Abgeltungsbedarf führt. Dem trägt jedoch nach Ansicht der Mehrheit der Kommission der Bundesrat mit seiner Vorlage in genügendem Masse Rechnung, steigen doch die Abgeltungen in der Periode 2018-2021 um immerhin durchschnittlich 2 Prozent pro Jahr an. Ausserdem erwartet der Bundesrat von der Branche des öffentlichen Verkehrs weitere Effizienzgewinne.

Im Lichte der grossen Herausforderungen für die Bundesfinanzen in den kommenden Jahren erachtet deshalb die Finanzkommission mehrheitlich den vom Bundesrat beantragten Verpflichtungskredit als akzeptable und angemessene Lösung. Die vom Bundesrat geplanten Ausgaben sind mit allen Finanzplänen und Prognosen abgestimmt.

Eine Erhöhung gemäss Beschluss des Ständerates lehnt die Kommissionsmehrheit ab. Der Ständerat hat den Betrag um 144 Millionen Franken erhöht. Er stellt sich dabei auf den Standpunkt, dass die Angebotserweiterung und der Unterhalt im gleichen Umfang wie in den vergangenen Jahren fortzuführen seien.

Der Bundesrat hat dazu seinerseits ins Feld geführt, dass dieser Mehrbetrag entsprechend zu finanzieren sei, entweder über höhere Gebühren oder Beiträge der Nutzer oder über Effizienzsteigerungen bei den Bahnunternehmen. Diese Einschätzung teilt die Mehrheit Ihrer Finanzkommission. Diese Haltung von Bundesrat und Finanzkommission richtet sich in keiner Art und Weise gegen den öffentlichen Verkehr. Nur soll das Wachstum der Ausgaben moderat gebremst werden.

Deshalb beantragt Ihnen die Finanzkommission mit 16 zu 9 Stimmen, dem Entwurf des Bundesrates zu folgen und damit für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs für die Jahre 2018 bis 2021 einen Verpflichtungskredit von 3959,6 Millionen Franken festzulegen.

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