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Huber Annemarie · 2002-03-20

Huber Annemarie · Bern · 2002-03-20

Wortprotokoll

Es geht bei dieser Gesetzesbestimmung um den Fall dringlichen Handelns. Gerade solche Lagen zeichnen sich dadurch aus, dass die nötigen Voraussetzungen für die üblichen Konsultations- und Entscheidverfahren nicht vorhanden sind. Das betrifft die zeitliche Dimension, aber vor allem auch das Fehlen von gesicherten und breit verfügbaren Informationen. Gerade im Fall Swissair lag der grosse Mangel darin, dass diese Informationen nicht vorhanden waren und auch keine Alternativen vorlagen, die in der Finanzdelegation gewünscht wurden. Es wäre auch nicht möglich, dass solche Informationen, wie das im Parlament üblich ist, in die Amtssprachen übersetzt würden. Diese Möglichkeit besteht nicht.

Solche dringlichen Verfahren wurden in der Vergangenheit in zwei Arten von Fällen angewendet: erstens in rein finanztechnischen und politisch unbedeutenden Fällen, zweitens in politisch wichtigen und vor allem - das betrifft die Swissair - in Fällen, die öffentliche Auswirkungen haben. Herr Dettling und weitere Redner haben darauf hingewiesen. Das bis anhin restriktiv und auch verantwortungsvoll angewandte Verfahren war denn auch bis zum Fall Swissair unbestritten.

Dass nun die Swissair als Sonderfall zu Diskussionen Anlass gibt, liegt meines Erachtens nicht in der Regelung von Artikel 18 des Finanzhaushaltgesetzes, sondern eher in der katastrophalen Art und Weise, wie der Fall Swissair insgesamt verlaufen ist. Deshalb teile ich die Meinung von Herrn Leuenberger, dass wir nicht aufgrund dieses einen Falles eine neue Gesetzgebung beschliessen sollten, die das Verhältnis zwischen Bundesrat und Parlament betrifft. Wir sollten deshalb nicht eine bewährte Praxis ändern.

Der Bundesrat ist deshalb froh, dass er für diese Ernstfälle, aber natürlich auch für das Alltagsgeschäft in der Finanzdelegation eine kompetente Gesprächspartnerin hat. Vor allem auch die vertrauliche Art und Weise, wie die Diskussion zwischen dem Bundesrat und der Finanzdelegation in der Regel abläuft, trägt zum guten Geschäftsgebaren bei und ermöglicht auch ein adäquates Handeln. Ich möchte übrigens darauf hinweisen, dass solche Gesprächspartner für den Bundesrat auch die Parteien und die Spitzen der Fraktionen sind. Im Falle des Überbrückungskredites für die Swissair hat der Bundesrat denn auch die Partei- und die Fraktionsspitzen in den Entscheidungsprozess mit einbezogen.

Diese Gespräche mit der Finanzdelegation und den Regierungsparteien haben aber auch gezeigt, dass in Ernst- wie in Sonderfällen der Dialog möglich sein muss - und zwar ein Dialog bei einer ungesicherten Informationslage. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein solcher Dialog mit dem ganzen Parlament hätte geführt werden können.

[PAGE 233] Aus diesen Gründen beantragt Ihnen der Bundesrat, dem Antrag Merz zu folgen und bei der bestehenden rechtlichen Regelung zu bleiben, die sich bis anhin bewährt hat und verantwortungsvoll angewendet wurde.

Herr Leuenberger hat die Frage gestellt, ob in solchen Fällen nicht der Bundesrat allein handeln können sollte, weil er weniger erpressbar wäre als ein breiterer Kreis von Beteiligten. Ich denke, es ist wichtig, dass wir auch im Ernstfall das abgestufte Verfahren beibehalten und dass - wenn immer möglich - möglichst viele Gesprächspartner mit einbezogen werden. In absoluten Sonderfällen muss es aber möglich sein, dass der Bundesrat allein entscheiden kann.

Deshalb bitte ich Sie im Namen des Bundesrates auch, den Antrag Marty Dick abzulehnen und bei dem bewährten, abgestuften Verfahren zu bleiben. Es geht heute auch darum, für die Zukunft die Handlungsfähigkeit von Bundesrat und Parlament aufrechterhalten zu können.

Deshalb beantrage ich Ihnen, bei der heutigen Regelung zu bleiben. Im Übrigen wird der Bundesrat Gelegenheit haben, der Finanzdelegation auf eine andere Weise zum Jubiläum zu gratulieren.