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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2002-03-20

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-20

Wortprotokoll

Es geht auch nach meinem Verständnis um ein Kernstück der Notstandsordnung in der Schweiz, und hier liegt eine gewisse staatspolitische Dimension des Problems. Bei allem Verständnis für den konkreten Anlass Swissair geht es wahrscheinlich um mehr. Not kennt kein Gebot. Das ist, glaube ich, der Ausgangspunkt.

Das führt zu zwei Bemerkungen, erstens zur Frage: ob wir überhaupt etwas ändern wollen, und zweitens zur Frage, wer eigentlich in unserem Lande auf Bundesebene für die Notstandsordnung zuständig ist.

Zunächst zur Frage der Änderung: Es gehört zur Weisheit unserer Verfassungsordnung, diese Frage der Notstandsregelung minimal zu erfassen. Wir haben nur indirekte Elemente dieser Notstandsordnung in unserer Verfassung. Das hat Sinn, dahinter steckt eine alte Erfahrung. Jede Regelung ist problematisch; das ist uns heute Morgen mehrfach demonstriert worden, vor allem im Votum von Kollege Merz. Die Zahlen sind problematisch. Der Antrag der Minderheit II wäre an sich auf Anhieb einleuchtend, zieht aber auch eine zufällige Grenze - sie ist wahrscheinlich ohnehin nach den bisherigen Erfahrungen sehr hoch angesetzt und würde kaum greifen. Man kann sich fragen, ob sie wirklich ernst und wirksam gemeint sein kann. Prozentzahlen drücken eben nicht aus, was wichtig ist, und helfen nicht weiter. Vor allem ist ja nicht die Einberufung der Finanzkommission und der Bundesversammlung entscheidend, sondern entscheidend ist, dass diese Organe dann wirklich und vorbereitet arbeiten können. Dazu braucht es in der Regel Akten, Kommissionsarbeit, Diskussion - sonst nützt das alles nichts. Sie haben von Herrn Merz gehört, dass das im vorliegenden Fall nicht möglich war. Unsere Notstandsordnung ist im Wesentlichen eine Ordnung neben dem positiven Recht, neben der Verfassung, neben dem Gesetz und beruht auf politischen Bremsen. Diese Regelung empfehle ich Ihnen beizubehalten.

Zum zweiten Element: Wer ist eigentlich in unserem Lande für die Notstandsordnung zuständig? Nach unserem Verständnis, so wie ich es sehe, ist es bei uns in allererster Linie die Bundesversammlung und nicht der Bundesrat. Die Bundesversammlung wird unter anderem darum in unserer Verfassung als oberste Gewalt im Bunde bezeichnet. Es hat sich aber rein pragmatisch - typisch schweizerisch - eine Mitwirkung, ein Kondominium zwischen Bundesversammlung und Bundesrat eingerichtet. Diese Begleitung und Kontrolle durch ein parlamentarisches Organ ist nicht jetzt neu erfunden worden. Das war schon in den beiden Weltkriegen beispielsweise so und hat sich offenbar bewährt.

Das ist aber immer gekoppelt mit der subsidiären Kompetenz des Bundesrates, wenn es dann eben nicht geht. Das bedeutet die Klausel "wo dies möglich ist", die erwähnt worden ist. Diese subsidiäre Zuständigkeit muss aber wirklich ausgeschöpft werden können, sie verträgt sich nicht wieder mit einer Vernehmlassung an die Finanzdelegation, sondern der Bundesrat muss dann wirklich handeln können, aber nur subsidiär.

Ich fordere Sie auf, nicht zu regeln, was wir nicht regeln können. Das ist letztlich, so glaube ich, die Quintessenz, und das heisst nach meinem Verständnis, dass wir dem Antrag Merz zustimmen, den Antrag Marty Dick ablehnen und sowohl bezüglich Artikel 18 als auch bezüglich Artikel 31 bei der heutigen Ordnung bleiben.

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