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Gmür-Schönenberger Andrea · Nationalrat · 2017-05-03

Gmür-Schönenberger Andrea · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2017-05-03

Wortprotokoll

Ich spreche zu allen Differenzen. Beim Minderheitsantrag zu Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe c geht es darum, die Forschungsarbeit zu erleichtern. Für Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) gelten in der Schweiz strikte Auflagen. Diese sollen unter anderem gewährleisten, dass am Erbgut angebrachte Veränderungen nicht in die Umwelt gelangen. Dadurch wird diese bereits sehr geringe Wahrscheinlichkeit zusätzlich reduziert. Die Antibiotika selber werden ausschliesslich in einem geschlossenen System zur Selektion von transformierten Mechanismen verwendet und nicht während des Versuchs im Freiland. Wir teilen daher die Auffassung des Bundesrates, dass eine Aufhebung des Verbots der Verwendung von Antibiotika-Resistenzgenen in der Pflanzenselektion nicht im Widerspruch zur nationalen Strategie Antibiotikaresistenzen steht.

Zudem ist im Gegensatz zur Schweiz in der EU die Verwendung von Antibiotika-Resistenzgenen in der Pflanzenselektion erlaubt, solange keine negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu befürchten sind. Auch in anderen Ländern mit relevanter Forschung in diesem Bereich, beispielsweise in den USA, in Kanada und Australien, ist ihre Verwendung erlaubt. Für den Forschungsstandort Schweiz bedeutet das geltende Verbot daher eine wesentliche Benachteiligung sowie vor allem eine Erschwerung der internationalen Zusammenarbeit. Beides gilt es zu verhindern.

Aus diesen Gründen unterstützt die CVP-Fraktion die Variante gemäss Bundesrat bzw. Ständerat. Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen, die diese Variante beantragt.

Zu Artikel 24a: Die Schweiz ist offiziell GVO-frei. Dennoch existieren bereits heute gewisse Verunreinigungen. Jede Einfuhr von Getreide birgt dieses Risiko. Wir importieren grosse Mengen von Weizen und Soja als Nahrungs- und Futtermittel aus Nord- und Südamerika. Die dortigen Staaten haben vollständige GVO-Anbaugebiete. So wurden zum Beispiel bei verschiedenen Kontrollen des Bundesamtes für Umwelt auch Spuren von gentechnisch verändertem Raps gefunden - dies nicht nur im Hafen von Basel, sondern auch an anderen Orten. Die CVP-Fraktion unterstützt ein Umweltmonitoring. Unerwünschte Verbreitungen von gentechnisch veränderten Organismen sollen festgestellt und allfällige Auswirkungen auf die Umwelt und die biologische Vielfalt frühzeitig erkannt werden können. Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.[GZ]

Bei Artikel 35a unterstützt die CVP-Fraktion die Mehrheit.