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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-05-03

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-05-03

Wortprotokoll

Die Motion verlangt eine Revision des Vereinsrechts, und zwar in dem Sinne, dass internationalen Sportverbänden zumindest ab einer gewissen Umsatzschwelle jegliche Art von kaufmännischem Gewerbe verboten würde. Es stimmt, es erstaunt in der Öffentlichkeit immer wieder, dass einzelne Verbände des Weltsports als Verein organisiert sind. Das ist nicht das, was wir uns unter einem Verein vorstellen. Wenn Vereine - Sie haben das gerade erwähnt, Herr Nationalrat Sommaruga - mit der Vermarktung von Übertragungsrechten und dergleichen Milliardenumsätze erzielen, dann denken viele, da könne etwas nicht stimmen.

Es gibt hier aber auch gewisse Missverständnisse. Wir haben es bereits während der Frühjahrssession angesprochen: Solange ein Verein einen nichtwirtschaftlichen Hauptzweck verfolgt, erlaubt ihm das Gesetz ausdrücklich die Führung eines kaufmännischen Gewerbes. Für Vereine, die, wie gewisse internationale Sportverbände, hohe Umsätze erzielen - das ist ja hier sicher der Fall -, gibt es aber schon heute detaillierte Bestimmungen. Es ist nicht so, dass da niemand hinschaut. Ab einer Bilanzsumme von 10 Millionen Franken, ab einem Umsatz von 20 Millionen Franken und ab 50 Vollzeitmitarbeitenden - wobei zwei dieser drei Kriterien erfüllt sein müssen - muss der Verein seine Bücher durch eine Revisionsstelle ordentlich prüfen lassen. Diese Massnahmen dienen dem Schutz der Gläubiger und der Publizität. Diese Anforderungen sind mit den Anforderungen an Kapitalgesellschaften durchaus vergleichbar.

Sie ersehen daraus, dass der Gesetzgeber Vereinen die Verwirklichung assoziativer Vorhaben von beträchtlicher ökonomischer Grösse zugestehen wollte. Die Bestimmungen zu den Grossvereinen gelten seit 2008 und sind somit nicht wahnsinnig alt. Der Bundesrat sieht deshalb jetzt keine Veranlassung, das Vereinsrecht zu revidieren.

Ich möchte aber noch etwas erwähnen: In der Frühjahrssession 2017 behandelten Sie das Postulat Wermuth 16.3471, "Internationale Sportverbände. Auswirkungen einer Rechtsformänderung". Nationalrat Wermuth wollte die Rechtsform von Sportverbänden einmal etwas näher anschauen. Der Bundesrat zeigte sich offen; er empfahl Ihnen dieses Postulat zur Annahme. Wir sagten, wir würden die Frage der Rechtsform bei internationalen Sportverbänden einmal in einem Bericht ausleuchten. Wir mussten dann aber zur Kenntnis nehmen, dass Ihr Rat das nicht wollte. Sie haben das Postulat Wermuth abgelehnt. Wir haben den Schluss daraus gezogen, dass Ihr Rat nicht nur die Frage der Rechtsform von Sportverbänden nicht ausleuchten und einmal näher [PAGE 669] anschauen will, sondern auch das Vereinsrecht nicht in diesem Sinne revidieren will.[GZ]

Deshalb beantragen wir jetzt hier die Ablehnung der Motion.

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