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Wicki Franz · Ständerat · 2002-03-20

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-20

Wortprotokoll

Hier haben wir etwas zu diskutieren, das wesentlich ist. Das Swissair-Debakel und die dringend benötigte finanzielle Bundeshilfe haben die Frage aufgeworfen, ob die Kompetenzen der Finanzdelegation und allenfalls auch des Bundesrates zu begrenzen seien. Wir haben dieses Problem und allfällige Lösungen in unserer Kommission eingehend diskutiert. Auch lag uns eine Stellungnahme der Finanzkommission des Ständerates vor; sie sieht keinen Handlungsbedarf. Daher haben Sie auch den Streichungsantrag Merz auf dem Tisch.

Unsere Kommission war sich einig, dass wir grundsätzlich am heutigen System festhalten wollen. Dem Bundesrat sollten die diesbezüglichen Finanzvollmachten für jene Fälle erhalten bleiben, in denen Entscheide keinen Aufschub ertragen. Das Gleiche gilt auch für die Entscheidungskompetenz der Finanzdelegation; denn dieses Entscheidungsverfahren im Namen und auf Rechnung des Parlaments hat sich bei Nachtragskrediten in mehrfacher Hinsicht bewährt. Es erlaubt, ähnliche Probleme in einem rascheren, flexibleren Dialog zwischen Exekutive und Legislative zu lösen.

Unseres Erachtens ist also grundsätzlich das heutige System aufrechtzuerhalten; aber gegen oben ist eine Sperre einzubauen. Das heisst, dass die Finanzkompetenz der Finanzdelegation im Dringlichkeitsverfahren etwas eingegrenzt wird, indem für die Beträge von besonderer Höhe ein Entscheidverfahren auf hierarchisch höherer Stufe vorgesehen wird. Die Erfahrung mit der Swissair-Unterstützungsaktion hat gezeigt, dass in solchen Fällen eine breitere demokratische Legitimation notwendig ist. Wie hoch die Grenze zu setzen ist und welches Verfahren angewandt werden soll, bzw. welche Instanzen zuständig sein sollen, darüber gehen die Meinungen auseinander. Sie ersehen das aus der Fahne; dort haben wir drei Varianten.

Die Mehrheit beantragt Ihnen, dass ab Beträgen von 2 Prozent der Bundeseinnahmen die vorgängige Zustimmung der Bundesversammlung notwendig ist. Beim Voranschlag 2002 macht 1 Prozent der Einnahmen des Bundes 509 Millionen Franken aus, also läge hier die Sperre bei gut einer Milliarde Franken - oder genau: bei 1,018 Milliarden Franken.

Die Minderheit I legt die Begrenzung anstatt bei 2 Prozent der Bundeseinnahmen bei 1 Prozent fest, also heute bei gut 500 Millionen Franken.

Die Minderheit II schliesslich legt die Grenze auch bei 2 Prozent der Bundeseinnahmen fest; sie schlägt dann aber eine abgestufte Lösung vor, die Sie bei Absatz 1bis sehen. Die abgestufte Lösung sieht so aus: Für die erste Stufe bis zu 1 Prozent der Bundeseinnahmen ist die Finanzdelegation allein zuständig; für die zweite Stufe, die Beträge ab einer Höhe von 1 Prozent bis maximal 2 Prozent, haben die Finanzkommissionen der beiden Räte ihre Zustimmung zu geben; bei der dritten Stufe, bei einem Betrag über 2 Prozent der Bundeseinnahmen, hat die Bundesversammlung zu entscheiden.

Zu bemerken ist generell: Falls die Bundesversammlung nicht tagt, hat der Bundesrat die Einberufung einer ausserordentlichen Session zu verlangen. Ihre Kommission ist der Auffassung, dass es im heutigen Kommunikationszeitalter ohne weiteres möglich ist, auch in solchen Fällen die Bundesversammlung innert wenigen Tagen zu einer ausserordentlichen Session einzuberufen.

Dies zur Gesamtübersicht. Ich schlage vor, dass wir nun das Wort den Minderheitsvertretern und Antragstellern geben. Nebst dem Streichungsantrag Merz und den beiden Minderheitsanträgen haben Sie noch den Antrag Marty Dick.