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Dettling Toni · Ständerat · 2002-03-20

Dettling Toni · Ständerat · Schwyz · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-20

Wortprotokoll

Wie bereits vom Kommissionspräsidenten vermerkt, sehen die Bestimmungen des Finanzhaushaltgesetzes vor, dass im Falle von dringlichen Nachträgen oder von dringlichen Zusatzkrediten grundsätzlich der [PAGE 228] Bundesrat zuständig ist. Diese Regelung ist richtig, sofern der Begriff der Dringlichkeit restriktiv ausgelegt wird. Denn es ist nun einmal die Verantwortung der Exekutive, im Falle einer tatsächlichen Dringlichkeit die notwendigen Massnahmen zu ergreifen und im Lichte des eingetretenen Notfalles anstelle des ordentlicherweise zuständigen Parlamentes zum Rechten zu sehen. Damit werden klare Kompetenzen, aber auch klare Verantwortlichkeiten geschaffen - so weit, so gut.

Nun sehen aber beide einschlägigen Bestimmungen des Finanzhaushaltgesetzes vor, dass der zuständige Bundesrat die Zustimmung der sechsköpfigen Finanzdelegation beider Räte einholt. Zunächst ist festzuhalten, dass diese Zustimmung nur dort einzuholen ist, wo dies offensichtlich aus zeitlichen Gründen möglich ist. In der Praxis wird nun aber, wie dies eine der SPK-NR vorgelegte Statistik gezeigt hat, die vorgängige Zustimmung der Finanzdelegation beider Räte konsequent eingeholt. Man will damit offenkundig die dringlichen Nachträge bzw. die Zusatzkredite einer gewissen parlamentarischen Kontrolle unterziehen und diese zudem breiter abstützen - beides pragmatische Ansätze, die durchaus ihre Berechtigung haben.

Damit erfolgt aber auch eine gewisse Aufspaltung der Verantwortung, indem die sechsköpfige Finanzdelegation für die dringliche Kreditsprechung in die Verantwortung mit einbezogen wird. Man kann sich nun fragen, ob diese Aufteilung, oder wenn Sie so wollen, Verwischung der Verantwortlichkeit richtig ist, oder ob der Bundesrat weiterhin allein für solche Notfälle, wie dies notabene zu den Aufgaben einer Exekutive gehört, verantwortlich sein soll. Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf den Einzelantrag Marty Dick, der in diese Richtung geht.

Es gibt für beide Lösungsansätze gute Argumente. Wenn aber die Verantwortung auf Exekutive und Legislative aufgeteilt wird und die dringlichen Kredite breiter abgestützt werden sollen, muss vor allem auch bei dringlichen Grosskrediten - wenn immer möglich - das Parlament mit einbezogen werden. Nur auf diese Weise wird die Legitimität gewahrt, und das Parlament wird nicht - wie dies jüngst beim Swissair-Kredit geschehen ist - bei der Genehmigung des Nachtragskredites vor ein Fait accompli gestellt. Es kommt hinzu, dass ein Parlamentsbeschluss auch nach aussen, d. h. bei der Bürgerschaft, vermehrt Vertrauen schafft und damit auch eine ganz andere Akzeptanz erfährt, als wenn eine sechsköpfige Finanzdelegation beider Räte die Zustimmung erteilt.

Nun kann man dagegen natürlich einwenden, dass das Parlament in dringenden Fällen allein schon aus zeitlichen Gründen gar nicht einberufen werden könne, bevor eine mögliche Katastrophe bereits eingetroffen sei. Dieser Einwand ist zweifellos nicht unberechtigt. Immerhin ist festzuhalten, dass ein Parlament in unserem modernen Kommunikationszeitalter relativ schnell einberufen werden kann, wie dies ausländische Beispiele zeigen. Zum anderen wird durch die Parlamentshürde faktisch erreicht, dass die Messlatte für die Dringlichkeit sehr hoch gesetzt wird, was sich zweifellos vorbeugend auswirken dürfte. Schliesslich lassen sich dringliche Kredite meistens in zwei Tranchen aufteilen, ohne dass mit einer ersten Beschlussfassung für das Parlament irreversible Fakten geschaffen werden. So hat ja auch die Finanzdelegation in einzelnen Fällen der Vergangenheit eine solche Aufsplittung von Dringlichkeitskrediten vorgenommen.

Wenn aber bei dringlichen Nachtrags- oder Zusatzkrediten die Rechte des Parlamentes im Sinne der vorstehenden Überlegungen gewahrt bleiben sollen, muss die Notfallkompetenz des Bundesrates auf eine angemessene Höhe eingeschränkt werden. Mein Minderheitsantrag setzt diese Schranke bei 1 Prozent der laufenden Einnahmen des Bundes in einem Jahr an, also bei rund 500 Millionen Franken. Die Mehrheit zieht diese Limite bei 2 Prozent oder bei 1 Milliarde Franken, was eindeutig als zu hoch erscheint. Warum? Gemäss Bericht des Sekretariates der Finanzdelegation vom Dezember 2001 mussten sich die Finanzdelegationen in den letzten zehn Jahren insgesamt nur fünf Mal zu Dringlichkeitskrediten von mehr als 200 Millionen Franken aussprechen: nämlich im Jahre 1993 zu einem Darlehen von 600 Millionen Franken an den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung, im gleichen Jahr zur Finanzierung der Arbeitslosenversicherung in der Höhe von 400 Millionen Franken. Im Jahre 1999 betrugen die Kredite für Asylsuchende 257 Millionen Franken und schliesslich im Jahre 2001 für Jugoslawien 350 Millionen Franken sowie eben für die Swissair 1,248 Milliarden Franken.

Wie diese einschlägige Statistik belegt, genügt eine Limite von 1 Prozent vollauf, bedeutet dies doch automatisch eine Hemmschwelle für ein Überschwappen solcher ohnehin problematischer Kreditbegehren. Überdies sind 500 Millionen Franken Kreditkompetenz für die sechsköpfige Finanzdelegation zweifellos eine respektable Summe, dies namentlich auch aus der Sicht der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger.

Ich bitte Sie daher, der Minderheit I zuzustimmen, um die Finanzkompetenzen einigermassen im Lot zu halten.

Erlauben Sie mir noch zwei ganz kurze Schlussbemerkungen:

1. Zunächst bitte ich Sie, in dieser Frage unbedingt eine Differenz zum Nationalrat zu schaffen, indem Sie der Minderheit I (Dettling), allenfalls auch der Mehrheit oder der Minderheit II (Escher) zustimmen. Bekanntlich hatte sich der Nationalrat als Erstrat darüber gar nicht ausgesprochen, weil der dringliche Swissair-Kredit erst nach der Behandlung des Parlamentsgesetzes politisch aktuell wurde.

2. Zum anderen bitte ich Sie, Folgendes zu bedenken: Wenn wir dieses Problem jetzt nicht im Rahmen des Parlamentsgesetzes angehen, werden die Gelüste für die Einführung eines eidgenössischen Finanzreferendums neuen Auftrieb erhalten. Ich frage mich ernsthaft, ob eine solche Stossrichtung sinnvoll und zweckmässig wäre.

Aus all diesen Gründen ersuche ich Sie, der Minderheit I zuzustimmen.