Merz Hans-Rudolf · Ständerat · 2002-03-20
Merz Hans-Rudolf · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-20
Wortprotokoll
Ich war bis Ende 2001 Mitglied der Finanzdelegation, jetzt bin ich es nicht mehr. Deshalb möchte ich eine Lanze für die Finanzdelegation brechen.
Es gibt in Europa vier Oberaufsichtssysteme über die Finanzen des Staates, eines davon ist das schweizerische System. Wir sind hier wie in anderen Bereichen eben ein Sonderfall. Dieses schweizerische Finanzoberaufsichtssystem hat folgende Charakteristika:
1. Wir haben keinen Rechnungshof in unserem Land. Das ist normalerweise der Fall. Es sind grosse Organisationen mit Dutzenden von Angestellten, die diese Funktionen als eigene Gewalt im Staat wahrnehmen. Das haben wir nicht.
2. Wir haben die mitschreitende bzw. begleitende und die nachträgliche Finanzaufsicht, also eine Zusammenarbeit - wenn Sie so wollen - zwischen den Aufsichtsorganen und dem Bundesrat; das ist eine zweite Besonderheit.
3. Wir haben dann innerhalb dieser mitschreitenden Oberaufsicht das Element der Dringlichkeit. Wir haben also eine Möglichkeit geschaffen, dass man in einem Sonderverfahren, in einem Dringlichkeitsverfahren, Kredite sprechen kann. Dieses Verfahren geht übrigens davon aus, dass es eben Geschäfte wie Nachträge und Zusatzkredite gibt, die keinen Aufschub erdulden.
4. Dann haben wir eine Besonderheit, die von Herrn Kollege Dettling bereits etwas angesprochen wurde, nämlich die Abwesenheit des Finanzreferendums. Sie hängt nicht im innersten Kern mit diesem System der Finanzoberaufsicht zusammen, aber sie beeinflusst es.
Nun hat der Kommissionssprecher in seinem Votum zu diesem Artikel begrüssenswerterweise gesagt, dass die Kommission dieses System nicht grundsätzlich ändern will. Ich bin eigentlich sehr froh darüber. Wenn wir das tun würden, könnte man das nicht nur einfach im Rahmen einer solchen Debatte tun - bei allem Respekt, den ich natürlich vor diesem Parlamentsgesetz habe. Aber dieser Systemwechsel ist nicht vorgesehen.
Nun feiert die Finanzdelegation dieses Jahr, im Jahr 2002, das Jubiläum ihres hundertjährigen Bestehens. Sie ist also eine alte Einrichtung in unserem Staat. Weil sie Jubiläum feiert, hat man, wie das bei Hundertjährigen üblich ist, eine Festschrift verfasst. Weil diese Festschrift besteht, sind jetzt eben zufälligerweise auch alle Daten vorhanden, mit denen man die Tätigkeit dieser Finanzdelegation etwas illustrieren kann.
Die Finanzdelegation hat in der hundertjährigen Geschichte Abertausende von Entscheiden getroffen. Das Gros dieser Entscheide - ich sage einmal: 90 Prozent - betrifft Beträge unter 80 Millionen Franken. Natürlich sind die Zahlen steigend, weil eben auch die Inflation in den letzten Jahren angestiegen ist. Aber das ist so etwa der Plafond. Es gibt ganz seltene Fälle, die die Grenze von 100 Millionen Franken übersteigen; Kollege Dettling hat sie eigentlich schon fast alle aufgezählt. In den letzten zehn Jahren waren es zwei oder drei: Das eine war die Fondskreditierung für die Arbeitslosenversicherung im Jahr 1993, das andere war - ich sage einmal - ein Notkredit für das Asylwesen im Jahr 1999. Gelegentlich werden Kredite auch in Teilbeträgen gesprochen, damit man eben dann nicht in grösseren Beträgen kreditieren muss.
In diesen hundert Jahren Finanzdelegation hat es keinen annähernd gleichen Fall wie die Kreditierung beim Swissair/Crossair-Debakel gegeben. Ein zweiter Fall dieser Dimension zeichnet sich auch nicht ab. Ich habe verschiedene Kolleginnen und Kollegen aufgefordert, sie sollten mir einen Fall nennen, der sich in dieser Dimension abzeichne. Es gibt keinen solchen Fall mehr!
Wenn wir deshalb das System anpassen würden, dann machten wir eine "Lex Swissair", wir würden für einen Fall legiferieren. Es gibt eine alte römische Weisheit: Man soll nie für einen Einzelfall legiferieren. Die Swissair war nicht nur ein quantitativer Einzelfall. Es ist nicht nur die Höhe des Kredites gewesen, sondern bei diesem Swissair-Kredit sind eben mehrere Tatsachen und Umstände zusammengekommen. Ich möchte das selbstverständlich jetzt nicht im Detail elaborieren, möchte Ihnen aber zwei, drei Stichworte geben, damit Sie sehen, vor welcher Situation die Finanzdelegation stand:
1. Es ging darum, ein zweites Grounding zu verhindern. Das konnte man nur an einem Tag, an jenem 22. Oktober 2001. Da hätte es keinen Sinn gemacht - und wenn es noch per E-Mail gewesen wäre -, das Parlament einzuberufen. Wir haben es ja beim ersten Grounding erlebt: Das ging zwei Stunden, und die ganze Flotte lag am Boden. Ein zweiter solcher Fall drohte am 22. Oktober; auch da hätte man nicht das Parlament einberufen können.
2. Es ging darum, dass wir eine gemischte Task Force für die Lösung eines unternehmerischen Problems mit volkswirtschaftlichen Auswirkungen gründen mussten. Stellen Sie sich das doch einmal vor: Wir mussten an dem Tag mit einer eigens dafür gegründeten Task Force, zusammengesetzt aus Vertretern von Banken, Unternehmen und dem Bund, betriebswirtschaftliche Probleme mit volkswirtschaftlichen Auswirkungen lösen. Schon diese Kombination ist absolut einmalig.
Zudem mussten wir davon ausgehen, dass es um das Retten und das Überleben ging. Mit anderen Worten: Es hätte keinen Sinn gemacht, Herr Dettling, an dem Tag einmal 400 oder 500 Millionen Franken ins Blaue hinaus zu sprechen und zu sagen, der Rest könne später gesprochen werden. Nein, alle waren der Überzeugung, wir müssten an diesem Tage retten, aber das habe nur einen Sinn, wenn wir gleichzeitig auch noch das Überleben sichern. Das war die Besonderheit dieses Kredites. Daher war er ein Ganzes und auch nicht teilbar. Ich habe mich als Erster daran gestört, weil ich mich ja dagegen ausgesprochen habe, wie Sie wissen. Ich hätte es lieber gehabt, wenn wir den Betrag hätten tranchieren können. Aber aus diesen Gründen ging das nicht. Dann kam die kredittechnische Abwicklung, und die musste einfach an jenem Tag stattfinden. Wir mussten die Sitzung sogar vor 17 Uhr beenden, damit man die Abwicklung noch in den Bürostunden vornehmen konnte.
Kurz und gut, ich denke, dass wir es hier mit einem Einzelfall zu tun haben, bei dem ich mir nicht sicher bin, ob wir deswegen legiferieren sollten. Jede Limite - das haben wir auch [PAGE 230] von den Kollegen Dettling und Escher gehört - ist im Grunde genommen willkürlich und macht keinen Sinn. Bei einem Prozent sind es 500 Millionen Franken, bei zwei Prozent ist es eine Milliarde. Es hat noch nie einen Fall dazwischen gegeben, es ist reine Willkür. Sie können festlegen, was Sie wollen. Solange dieses System besteht, können Sie es mit solchen Limiten nicht steuern.
Es geht auch um die Stellung des Bundesrates. Ich meine, wir sollten in diesem Staat der Exekutive, der Regierung, eben auch ein Instrument zum Krisenmanagement in die Hand geben, damit man, wenn tatsächlich einmal etwas Derartiges passiert, auch handeln kann und nicht sagen muss, man müsse noch eine Delegation und dann eine Kommission und später das Parlament einberufen. Solche Fälle sind ja von einer derartigen Eigenartigkeit und von einer derartigen Ausprägung, dass sie im Nachhinein auch aufgearbeitet werden können. Ich würde dem Bundesrat dieses Krisenmanagementinstrument nicht aus der Hand nehmen und es nicht willkürlich beschränken. Haben Sie die Gelassenheit zu sagen: Diese "Lex Swissair" macht keinen Sinn, wir wollen das über hundert Jahre bewährte System der Finanzdelegation weiterhin so spielen lassen, wie es heute spielt.
Deshalb bitte ich Sie, hier allen Versuchungen, das System anzupassen, zu widerstehen und meinem Streichungsantrag zuzustimmen.