Schenker Silvia · Nationalrat · 2017-05-03
Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-05-03
Wortprotokoll
Mit einer erschreckenden Regelmässigkeit sehen wir in den Medien Bilder und lesen Schlagzeilen über Menschen, die auf ihrer Flucht nach Europa im Mittelmeer ertrunken sind. Die Regelmässigkeit führt dazu, dass wir kaum mehr auf diese Bilder und Meldungen reagieren. Es braucht schon besonders dramatische oder berührende Fotografien - Sie erinnern sich sicher an den kleinen syrischen Knaben -, damit wir innehalten und uns überlegen, ob wir etwas dagegen unternehmen sollen oder müssen.
Im Jahr 2016 sind etwa 5000 Flüchtlinge im Mittelmeer ertrunken, 5000 Menschen, die nach Europa aufgebrochen sind, weil sie in ihren Herkunftsländern ihres Lebens nicht mehr sicher waren, 5000 Menschen, die unglaubliche Strapazen und grosse Risiken auf sich nahmen, um irgendwo sicher leben zu können, 5000 Menschen, die sich aus Verzweiflung und mit einem Funken Hoffnung Schleppern ausgeliefert haben, 5000 Menschen, die gar nicht mehr in die Situation kamen, irgendwo ein Asylgesuch zu stellen. Das sind "nur" die Menschen, die im Mittelmeer ihr Leben liessen. Sicher kommen noch mehrere Hundert, wenn nicht Tausende Menschen dazu, die sonst wo auf dem Weg zu Tode kamen. Es ist unsere Pflicht, so meine ich, diese Bilder nicht einfach nur wegzuklicken und uns dem Tagesgeschäft zuzuwenden.
Bis zum September 2012 gab es in der schweizerischen Asylgesetzgebung eine Bestimmung, welche Asylsuchenden die Möglichkeit offenliess, auf einer schweizerischen Botschaft um Asyl zu ersuchen. Das sogenannte Botschaftsasyl gab es seit 1979. Von dieser Möglichkeit wurde rege Gebrauch gemacht. Ein beträchtlicher Teil der Gesuche wurde jeweils von Frauen gestellt. Bei den Personen, die aufgrund des Gesuchs eine Einreisebewilligung erhielten, war der Frauenanteil sogar noch höher. Das heisst mit anderen Worten, die Möglichkeit, auf einer Botschaft ein Asylgesuch zu stellen, kommt vor allem den verletzlichen Personen, den Frauen, den Kindern und den älteren Asylsuchenden, entgegen oder ermöglicht ihnen überhaupt erst, ein Gesuch zu stellen.
Im September 2012 wurde das Botschaftsasyl im Rahmen einer dringlichen Asylgesetzrevision abgeschafft. Das Referendum gegen diese Revision wurde hauptsächlich wegen dieser Abschaffung ergriffen. Das Resultat der Volksabstimmung war klar. Dennoch haben Politiker aller Parteien, inklusive der SVP, im Mai 2015 meine Motion, über die wir heute entscheiden, unterschrieben. Ich erinnere mich noch sehr gut, was der Auslöser dafür war, dass ich den Vorstoss eingereicht habe. Kurt Fluri hatte damals nach einem dramatischen Bootsunfall mit vielen Toten gegenüber den Medien gesagt, er sei der Meinung, man müsse die Frage des Botschaftsasyls wieder prüfen. Eine Umfrage von SRF zeigte im Juni 2015, dass eine deutliche Mehrheit der Befragten das Botschaftsasyl wieder zurückhaben möchte, aber das verlange ich mit meiner Motion nicht. Ich verlange, dass der Bundesrat sich auf europäischer Ebene für die Einführung eines Botschaftsasyls starkmacht.
Ich bin von der Stellungnahme des Bundesrates enttäuscht. Ich will seine Verdienste in Bezug auf das, was in der Asylpolitik gemacht wurde und gemacht wird, nicht schmälern. Dafür, dass es nur ein Tropfen auf den heissen Stein ist, kann der Bundesrat nichts, aber es genügt nicht.
Ich hoffe nun sehr, dass Sie meine Motion, die, wie gesagt, von Vertretern aller Parteien unterstützt wurde, annehmen. Auch wenn die Chance für ein Botschaftsasyl auf europäischer Ebene klein ist: Wir wollen und müssen es versuchen.