Martullo-Blocher Magdalena · Nationalrat · 2017-05-04
Martullo-Blocher Magdalena · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-05-04
Wortprotokoll
Der Sondersatz gilt für die Beherbergungsindustrie seit 1996. Er wurde bereits fünfmal verlängert. Beim Sondersatz geht es weder um Subventionen noch um Schweiz Tourismus oder andere Förderbeiträge: Beim Sondersatz geht es vielmehr um ein System, wie man den Mehrwertsteuersatz auf die Exportindustrie anwendet. 1995, als die bisherige Warenumsatzsteuer durch die Mehrwertsteuer abgelöst wurde, wurde die wichtige Exportindustrie, also auch die hier erwähnte Maschinenindustrie, bewusst von der Mehrwertsteuer für das Exportgeschäft ausgenommen. Die Hotellerie gehörte nicht dazu. Man hat für sie, weil eine Abrechnung nach ausländischen Gästen und inländischen Gästen zu viel zu viel Bürokratie und Administration geführt hätte, eine Sonderregelung eingeführt, mit der sie einen Sondersatz berechnen kann. Die Hotellerie ist auch ein Exportgeschäft, wie das hier erwähnt wurde: Mehr als die Hälfte der Buchungen der Logiernächte stammt von Gästen aus dem Ausland.
Der Grundsatz einer Gleichstellung mit der Exportindustrie gilt auch heute noch unverändert. Wenn wir heute über den Sondersatz sprechen, hat das gar nichts mit Strukturerhaltung oder Strukturwandel, kurzfristigen Währungseinflüssen usw. zu tun, sondern rein mit dem System der Mehrwertsteuer für Exportleistungen. Auch das Ausland kennt den reduzierten Mehrwertsteuersatz seit Jahren. 25 der 28 EU-Staaten haben reduzierte Sätze für die Hotellerie. Die Beherbergungsbranche hat in der Schweiz ein speziell hohes Kostenniveau, weil sie die meisten Vorleistungen teuer im Inland beziehen muss. Bau, lokale Lebensmittel und die hohen Arbeitskosten machen unseren Tourismusstandort teuer. Hier kann man keine währungsneutrale Verlagerung ins Ausland vollziehen. Die andauernde Überbewertung des Schweizerfrankens zeigt, wie preissensibel diese Branche ist, und auch das Beispiel Saas-Fee ist ein Beweis dafür.
Die ohnehin anspruchsvolle Wettbewerbssituation hat sich zusätzlich verschärft. Jetzt, da die Preise in dieser Branche sowieso schon um 10 bis 12 Prozent gefallen sind, eine Steuererhöhung und einen Systemwechsel bei der Mehrwertsteuer vorzunehmen wäre sicher falsch.
Gesamtschweizerisch kommt die Tourismusbranche für einen grossen Teil unserer Wertschöpfung auf. Wir sehen aber gerade bei der Anzahl der europäischen Gäste in den letzten fünf Jahren Einbrüche von über 20 Prozent, und die chinesischen Gäste haben Angst vor Terroranschlägen in Europa und meiden einen Abstecher in die Schweiz. Der alpine Raum, der besonders abhängig vom Tourismus ist, leidet stark. Denken Sie dabei nicht nur an die klassischen touristischen Leistungserbringer wie Beherbergung, Gaststätten und Bergbahnen, sondern auch an den Detailhandel, die Bauwirtschaft, die Landwirtschaft und das Gewerbe, die damit verbunden sind. Ein Viertel unserer Arbeitsplätze im Berggebiet ist direkt vom Tourismus abhängig - und ein Fünftel der Wertschöpfung. Insgesamt kommt diese Branche für fast 5 Prozent der Exporteinnahmen in der Schweiz auf. Volkswirtschaftlich ist der Sondersatz ebenfalls angemessen.
Wir von der SVP-Fraktion glauben nicht an eine rasche Realisierung eines Einheitssatzes der Mehrwertsteuer. Wir sind uns bewusst, dass nur mit der Weiterführung des Sondersatzes der Kostennachteil für die Branche wenigstens etwas gemindert, aber natürlich nicht wettgemacht werden kann. Es braucht innovative und hochqualitative Geschäftskonzepte, wie sie in vielen Betrieben heute erfolgreich umgesetzt werden. Indem wir den Sondersatz möglichst lange zusichern können, was dem System der Exportindustriebefreiung auch entspricht, gewähren wir eine hohe Planungssicherheit für innovative Geschäftsinvestitionen und Ideen und ebnen so den erfolgreichen Beherbergungsbetrieben den Weg. Denn es ist klar, dass diese unter hohem Druck stehende [PAGE 683] Branche zwingend Planungs- und Investitionssicherheit braucht. Nach zwanzig Jahren und fünf Verlängerungen sollte es nun wirklich an der Zeit sein, diesen Sondersatz auch nachhaltig und unbeschränkt zu verankern; das sah übrigens auch die Mehrheit der Finanzkommission so.
Ich bitte Sie deshalb, den Antrag der Minderheit für eine dauerhafte Verankerung des Sondersatzes anzunehmen und dieser Branche wieder jene Sicherheit zu geben, die sie braucht, um heute und morgen erfolgreich zu sein.