Lexipedia

Vitali Albert · Nationalrat · 2017-05-04

Vitali Albert · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2017-05-04

Wortprotokoll

Die Motion Dittli verlangt, dass bei Rahmen- und Verpflichtungskrediten eine Teuerung grundsätzlich nur ausgeglichen werden kann, wenn tatsächlich auch eine Teuerung anfällt. Der Ständerat hat diese Motion im Dezember 2016 mit 27 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Aufgrund verschiedener bereits ergriffener Massnahmen erachtet der Bundesrat das Anliegen weitgehend als erfüllt und beantragt daher die Ablehnung der Motion.

Die Finanzkommission Ihres Rates bekundet Mühe mit der Argumentation des Bundesrates. Es ist zwar berechtigt, dass der Bundesrat bei Verpflichtungs- und Rahmenkrediten eine Teuerungsannahme trifft. Das gibt ihm dann auch die Möglichkeit, die Teuerung auszugleichen, wenn sie eintrifft. Mit dieser Teuerungsannahme soll aber kein Vorteil gegenüber jenen Krediten geschaffen werden, die dem jährlichen Budgetprozess unterstellt sind. Genau dies ist aber offensichtlich der Fall. Der Bundesrat führt ins Feld, dass im Rahmen verschiedener Kostensenkungsprogramme wie des Konsolidierungsprogramms 2012/13, des Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspakets 2014, des Voranschlags 2016 und des Stabilisierungsprogramms 2017-2019 bereits Einsparungen gegenüber den gesprochenen Rahmen- und Verpflichtungskrediten vorgenommen werden mussten. Damit sei der tieferen Teuerung Rechnung getragen worden.

Es kann nicht sein, dass Mehrjahreskredite gegenüber den jährlich dem Budgetprozess unterliegenden Krediten dermassen privilegiert werden. Dass Sparprogramme mit der nichteingetroffenen Teuerung finanziert werden, entspricht nicht dem Anliegen der Motion. Wir haben heute bekanntlich eine Minusteuerung von etwa 0,6 Prozent.

Der Bundesrat sagt, dass er mit den bisher ergriffenen Massnahmen das Anliegen erfüllt habe. Nebst den Beiträgen, die er an die erwähnten Sparprogramme geleistet hat, will er die gegenwärtige Annahme zum längerfristigen Teuerungstrend überprüfen. Er ist auch bereit, eine Bestimmung in die Finanzhaushaltverordnung aufzunehmen, wonach eine Korrektur der Voranschlagskredite zu prüfen ist, wenn die Abweichung zwischen der angenommenen und der effektiven Teuerung eine gewisse Schwelle erreicht hat. In der Stellungnahme zu einer ähnlichen Motion im Nationalrat (16.3451) spricht er von einer Schwelle von rund 2 Prozent. Der Bundesrat will schliesslich auch die Berichterstattung zur Teuerung verbessern. Das ist gut so.

Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass politischer Handlungsbedarf besteht. In seiner Berichterstattung vom 25. Mai 2016 hat der Bundesrat mehrere Massnahmen vorgeschlagen, allerdings keine dieser Massnahmen wirklich ergriffen. Daher zweifelt Ihre Finanzkommission an der Lösungsbereitschaft des Bundesrates. Aus diesem Grund soll mit dieser Motion dem Bundesrat ein Auftrag erteilt werden, damit er endlich eine zufriedenstellende Lösung unterbreitet.

Finanzpolitisch hält es die Kommissionsmehrheit für problematisch, finanzielle Mittel für den Teuerungsausgleich zu binden, obwohl sie für andere Zwecke eingesetzt werden könnten. Dadurch wird zu einer realen Ausgabenerhöhung beigetragen, welche im Budgetprozess nur schwer zu korrigieren ist. Als Beispiel sei der BFI-Rahmenkredit erwähnt. Hier belief sich der Teuerungsausgleich in den Jahren 2009 bis 2016 auf 843 Millionen Franken. Diese Beträge sind aufgebraucht worden, ohne dass es eine Teuerung gegeben hat.

Eine Kommissionsminderheit ist der Meinung, dass die Motion die jährlichen Berechnungen der Eidgenössischen Finanzverwaltung erschweren würde. Ausserdem gehe nicht klar daraus hervor, was bei einer erhöhten Teuerung passieren würde.

Aus den dargelegten Gründen beantragt Ihnen die Finanzkommission mit 18 zu 7 Stimmen, die Motion anzunehmen. Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen und den Minderheitsantrag abzulehnen.