Maurer Ueli · Bundesrat · 2017-05-04
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2017-05-04
Wortprotokoll
Das Steuerrecht lässt es zu, dass Abzüge getätigt werden können von Ausgaben, die für das Erwerbseinkommen notwendig sind. Auch hier kennen wir allerdings Einschränkungen; ich denke an die Beschränkung des Pendlerabzuges. Dagegen sind Lebenshaltungskosten grundsätzlich nicht abzugsfähig.
Man könnte sich natürlich die Frage stellen, ob Krankenkassenprämien nicht unvermeidliche Lebenshaltungskosten darstellen, da sie ja obligatorisch sind und ihnen niemand ausweichen kann. Man könnte also grundsätzlich dafür argumentieren, dass sie abzugsfähig sind. Nun stellt sich aber im Zusammenhang mit dieser Motion die Frage, wie denn das geschehen soll. Man müsste dann bei den tiefen Einkommen auch noch die Prämienverbilligungen in Abzug bringen, weil diese Beträge ja nicht von den Versicherten bezahlt werden. Dann bliebe nur der Rest abzugsfähig. Damit wären wir möglicherweise wieder auf der Höhe der Pauschale.
Wenn man sich nun darauf konzentriert zu sagen, dass unvermeidliche Lebenshaltungskosten abzugsfähig sind, dann wäre es nicht korrekt, sie vom Einkommen abhängig zu machen. Denn wenn man Lebenshaltungskosten, die unvermeidlich sind, als abzugsfähig anerkennt, dann müssten sie wohl alle abziehen können, und es dürfte dann keine Abstufung nach der Höhe des Einkommens geben. Auch dort würden sich in der Praxis wieder Probleme stellen: Sie müssten ja beim massgebenden Einkommen beispielsweise allenfalls noch ausserordentliche Ausgaben wie Immobilienunterhaltskosten oder Einlagen in die zweite oder dritte Säule berücksichtigen.
Sie sehen, dass es in der Praxis kompliziert werden kann, dem allen gerecht zu werden. Der Ansatz der Motion ist ja einerseits, unvermeidliche Lebenshaltungskosten zum Abzug zuzulassen, und andererseits, diese Abzüge gleichzeitig zu beschränken und daraus eine Art Reichtumssteuer zu machen. Das geht in unserem Steuerrecht eigentlich nicht.
In Anbetracht der Komplexität und in Anbetracht dessen, dass wir neue Ungerechtigkeiten schaffen würden, bitte ich Sie, die Motion abzulehnen. Mit der Pauschale haben wir eine Lösung, die es in der Regel erlaubt, die obligatorischen Krankenversicherungsprämien in Abzug zu bringen. Gerade bei tieferen Einkommen müssen ja auch die Prämienverbilligungen berücksichtigt werden, weil sich der finanzielle Aufwand entsprechend vermindert. Ich denke, wir haben nicht eine optimale Lösung, wir haben nicht die bestmögliche Lösung, aber wir haben eine Lösung, die sich bewährt hat und die allen einigermassen gerecht wird. Jede andere Lösung ist kaum besser und führt zu höheren Steuerausfällen. Die Motion sieht eigentlich eine verkappte Reichtumssteuer vor. Darauf sollten wir in unserem System verzichten.