Maurer Ueli · Bundesrat · 2017-05-04
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2017-05-04
Wortprotokoll
Der Bundesrat wäre eigentlich grundsätzlich auf der Linie von Frau Kiener Nellen. Seit der Einreichung dieses Vorstosses hat das Parlament aber gegen den Antrag des Bundesrates am 30. September 2016 beschlossen, die Verjährungsfrist bei der Mehrwertsteuer von 15 auf 10 Jahre zu verkürzen. Das Parlament hat sich also eigentlich gegen das, was hier vorgeschlagen wird, entschieden. Der Bundesrat hat Ihnen vorgeschlagen, dass die Verjährung während einer Strafuntersuchung stillsteht. Das haben Sie ebenfalls abgelehnt. Sie haben im letzten September, vor einem halben Jahr, der Verkürzung der Verjährungsfrist zugestimmt. Für den Bundesrat gibt es damit eigentlich keinen Grund, von Ihrem damaligen Entscheid, der ein halbes Jahr alt ist, abzurücken. Bei den direkten Steuern hat das Parlament am 26. September 2014 ebenfalls entschieden, die Verjährungsfrist für die Strafverfolgung der Steuerhinterziehung auf 10 Jahre zu verkürzen. Auch dort waren wir vorher bei 15 Jahren.
Damit hat das Parlament in zwei Fällen eine Verkürzung der Verjährungsfrist beschlossen. Wir halten uns an Ihre Beschlüsse. Es ist schwierig zu sagen, wie sich das auswirken wird. Wir werden etwa 2020, wenn das in Kraft ist und wir die Auswirkungen kennen, in der Lage sein zu sagen, ob das zu Mindereinnahmen führt oder nicht. Wir haben damals darauf hingewiesen, dass wir an der damals bestehenden Verjährungsfrist von 15 Jahren festhalten wollen. Denn die Revision, die Feststellung und die Nachforderung brauchen eine gewisse Zeit. Wir haben darauf hingewiesen, dass wir 10 Jahre als etwas zu knapp erachten. Sie haben aber damals beschlossen, auf diese 10 Jahre zurückzugehen.
Das hängt auch ein bisschen mit der Frage zusammen, die Sie am Schluss gestellt haben, der Frage nach den Inspektoren in diesem Bereich. Mit den Kürzungen im Personalbereich mussten wir auch das Kontrollintervall verlängern. Es ist jetzt relativ lang. Wir haben jetzt, wenn wir es über alles schlagen, ein Inspektionsintervall von etwa dreissig Jahren. Das heisst, dass wir noch mehr dazu übergehen müssen, risikobasierte Kontrollen und Inspektionen durchzuführen. Wir haben ja durchaus Hinweise, wo gewisse Risiken bestehen. Wir versuchen auch hier, trotz Ihren Auflagen das Beste zu machen.
Zusammengefasst: Aufgrund Ihrer Verkürzungsbeschlüsse vom letzten September sehen wir keinen Anlass, Ihnen jetzt wieder das Gegenteil vorzuschlagen, und bitten Sie, die Motion abzulehnen.