Hausammann Markus · Nationalrat · 2017-05-04
Hausammann Markus · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-05-04
Wortprotokoll
Die Wertfreigrenze bestimmt die Höhe des Betrages, für den man pro Person und Tag mehrwertsteuerfrei im Ausland einkaufen kann. Meine Motion verlangt, dass diese Grenze von heute 300 auf eine Bagatellgrenze von 80 bis 100 Franken gesenkt wird.
Die heutige Grenze wurde vor 15 Jahren vom Bundesrat auf dem Verordnungsweg festgelegt. Sie bedeutet zum Beispiel, dass eine vierköpfige Familie heute beim Grenzübertritt für 1200 Franken Einkaufsgüter einführen darf, ohne dafür Mehrwertsteuer abzurechnen, obwohl sie in Deutschland für den ganzen Betrag die Mehrwertsteuer zurückfordern konnte. Diese Bestimmung entstand damals im Sinne der Waren des Reiseverkehrs. Im heutigen Zeitalter der bewussten Reise zum Warenverkehr kann sie nicht mehr adäquat angewendet werden, und es braucht dringend eine massvolle Anpassung.
Die Bestimmung lädt die Schweizer Bevölkerung geradezu ein, ihren ganzen Konsumbedarf auf einfachste Art und Weise mehrwertsteuerfrei im Ausland zu decken. So wirbt zum Beispiel der "Beobachter": "Dank günstigen Preisen lohnt sich der Einkaufsbummel im nahen Ausland fast immer. Wir zeigen Ihnen, wie man diese Tour durch Rückfordern der Mehrwertsteuer noch günstiger macht." Der überbordende Einkaufstourismus schädigt die Schweizer Wirtschaft, insbesondere unsere Detailhändler in Grenznähe, in einem ganz beträchtlichen Ausmass. Er gefährdet Arbeitsplätze und Lehrstellen und führt zu umweltbelastendem Mehrverkehr. Aber nicht nur: Mit der geltenden Bestimmung werden jährlich Güter im Wert von sage und schreibe 11 Milliarden Franken unter der Schirmherrschaft des Bundes mehrwertsteuerfrei eingeführt. Damit entgehen dem Schweizer Fiskus Hunderte von Millionen Franken, und so wird insbesondere auch die Finanzierung unserer Sozialwerke, von welchen die gleichen Leute auch profitieren wollen, untergraben. Anders gesagt: Wir, das Parlament, hätten auf die Mehrwertsteuererhöhung von 0,3 Prozent bei der AHV-Revision nahezu verzichten können, wenn wir die Mehrwertsteuer auf den bewusst privat eingeführten Gütern erheben könnten.
Es geht in meiner Motion also vor allem um Steuergerechtigkeit. Sie hat nicht den spontanen Ausflugsverkehr im Fokus, sondern die Fälle, bei denen die Mehrwertsteuer systematisch umgangen wird. Der vom Bundesrat befürchtete administrative Mehraufwand durch die Senkung der Wertfreigrenze dürfte sich in Grenzen halten. Der Zoll soll nach eigenen Angaben sowieso mit dem Programm Dazit konsequent ins digitale Zeitalter überführt werden. Der Grenzverkehr und die Zollstellen sollen in Zukunft mit neuen, durchgängig digitalisierten Prozessen von der administrativen Abwicklung der Formalitäten an den Grenzen entlastet werden. Es ist also jetzt der richtige Zeitpunkt, mit meiner Motion den Auftrag zu geben, bei diesem neuen Programm auch die notwendigen Kapazitäten zu schaffen.
Meine Motion lässt dem Bundesrat den nötigen Handlungsspielraum in der Umsetzung. Sie ist nicht protektionistisch. Sie schränkt die Handels- und Gewerbefreiheit nicht ein. Sie bevormundet auch nicht den Bürger. Sie schafft aber bei der Mehrwertsteuer gleich lange Spiesse und nimmt damit wenigstens minimal den Druck von unseren Detailhändlerinnen und Detailhändlern. Diese würden in der heutigen Zeit der währungsbedingten Marktverzerrung die Mehrwertsteuer auch lieber den Kunden zukommen lassen, als sie dem Staat abzuliefern.
Ich bitte Sie darum, meine Motion zu unterstützen, und danke Ihnen dafür.