Fässler Daniel · Nationalrat · 2017-05-04
Fässler Daniel · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion · 2017-05-04
Wortprotokoll
Mit seiner Motion vom 25. September 2015 hat unser früherer Ratskollege und Nationalratspräsident Ruedi Lustenberger im Grundsatz das gleiche Thema angeschnitten wie ich in meinem Postulat 15.3937, das ich vorhin zu Beginn unserer Nachmittagssitzung begründet habe. Ruedi Lustenberger hat sich in seinem Vorstoss vor allem auf die Produktion von Brandschutztüren bezogen, konkret auf die harmonisierte Produktenorm für Brandschutztüren SN EN 16034.
Heute kann festgestellt werden, dass Ziffer 1 der Motion erfüllt worden ist. Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) hat sich erfreulicherweise bewegt: Die in enger Absprache mit der notifizierten Zertifizierungsstelle gefundene schweizerische Kompromisslösung wird von der betroffenen Branche akzeptiert. Das ausgehandelte Resultat sieht wie folgt aus:
1. Kleinbetriebe, die weniger als 50 Brandschutztüren pro Jahr herstellen, machen mit einer Selbstdeklaration die Erstinspektion und auch die nachfolgende laufende Überwachung. Diese umfasst lediglich eine A4-Seite, welche diese Betriebe jährlich zur Registration abliefern müssen. Die daraus entstehenden Bemühungen und Kosten sind vernachlässigbar.
2. Bei Betrieben, die zwischen 50 und 250 Brandschutztüren pro Jahr herstellen, wird die Erstinspektion extern durchgeführt; die laufende Überwachung erfolgt dann wie bei den Kleinbetrieben in Eigenregie. Die externen einmaligen Kosten von etwa 1000 Franken sind für die Branche vertretbar.
Damit ist das Ziel, wie es vorhin erfreulicherweise auch Bundesrat Maurer formuliert hat, zugunsten der nur lokal oder regional tätigen Unternehmen in diesem Bereich weitgehend erreicht.
3. Betriebe, die mehr als 250 Brandschutztüren pro Jahr herstellen, müssen das volle Programm gemäss EN 16034 absolvieren. Dies verursacht externe einmalige Kosten von rund 3000 Franken, danach fallen jährlich etwa 800 Franken an. Ich hätte diesen Betrieben gerne die Kosten erspart, aber das wird so nicht machbar sein. In diesem Sinne ist der Aufwand für diese grösseren Betriebe nach deren eigenen Aussagen akzeptabel.
Ich danke dem Bundesrat und dem BBL dafür, dass die Kritik der Branche ernst genommen wurde, sodass eine praxistaugliche Lösung gefunden werden konnte.
Ich bin Herrn Bundesrat Maurer trotz dieser positiven Würdigung dankbar, wenn er die Umsetzung des Bauproduktegesetzes weiterhin kritisch begleitet und im Bedarfsfall - auf den ihn die betroffenen Branchen schon aufmerksam machen werden - auch interveniert. Ich ersuche ihn daher, zur Motion noch etwas zu sagen. Ich entscheide dann, ob ich die Motion Lustenberger zurückziehen kann.