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Janiak Claude · Ständerat · 2017-05-29

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-05-29

Wortprotokoll

Diese Bestimmung gemäss Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe d hat schon zu vielen Diskussionen geführt. Ich ergreife das Wort, weil ich schon der Urheber der ersten Version war, die wir hier beschlossen haben. Wir haben uns dann, insbesondere von den Medien, ziemlich viel Kritik anhören müssen. Ich habe daher in der Kommission für Rechtsfragen einen zweiten Versuch gemacht, eine Lösung zu finden, die das Anliegen der Medien aufnimmt. Die Idee war eigentlich immer, dass es möglich sein soll, dass die Medien das, was sie heute machen, auch in Zukunft machen können - aber nicht mehr.

Jetzt sehen Sie, was die Kommission beschlossen hat. Auch Kollege Abate hat ausgeführt, dass eigentlich zwei der Änderungen, die Herr Dittli jetzt vorschlägt, auch schon im Sinne der Meinung der Kommission waren: Dass die Verkaufsförderung die Voraussetzung für die Lotterien und Geschicklichkeitsspiele sein soll und auch dass es möglich sein muss, dass man gratis teilnehmen kann und dabei die gleichen Chancen hat, wie wenn man etwas kauft oder bezahlt, war eigentlich unbestritten.

Im Ständerat haben wir jetzt im Vorfeld der Beratungen letzte Woche noch einige Gespräche geführt, und dabei habe ich mit Herrn Dittli, aber auch mit Kollege Engler geredet. Wenn es dazu dient, dass dort - ich rede jetzt von Buchstabe d - eine Einigung gefunden wird, hinter der dann alle stehen können, kann ich meinen Kollegen empfehlen, dem Antrag von Herrn Dittli zuzustimmen. Es ist zwar nicht schön, so etwas zu empfehlen, wenn man in der Kommission eine andere Meinung vertreten hat und sogar noch der Urheber des Vorschlages war; das weiss ich natürlich auch. Meine Idee war, dass die Medien das, was sie heute tun können, weiter tun dürfen. Es war aber nicht die Absicht, dass man ihnen da jetzt mehr Möglichkeiten einräumen soll.

Deshalb kann ich, wie gesagt, schon mit dem Vorschlag von Herrn Dittli leben. Wenn sein Antrag nicht durchkommt, wird dies möglicherweise in einer weiteren Folge der Beratung des Gesetzes zu einem Kompromiss in diese Richtung führen. Gut finde ich, dass wir die Trennung zwischen den Buchstaben d und dbis machen, also unterscheiden zwischen Lotterien und Spielen der Medien einerseits und Gewinnspielen, bei denen die Teilnahme an den Kauf von Waren oder Dienstleistungen gekoppelt ist, andererseits: Dieses Auseinanderhalten in zwei Absätzen ist sicher hilfreich für die Klärung.